Seit dem 27. Februar 2024 können Hausbesitzer die staatliche Förderung ihrer neuen Heizung beantragen! Es gibt Zuschüsse und Förderkredite für Erneuerbare – teils sogar kombiniert von Stadt und Staat. Erfahren Sie, wo die BEG-Fördersätze liegen, was es mit dem Effizienz-Bonus oder der Basisförderung auf sich hat und wie Ihr Jahreseinkommen mit einem Darlehen für die neue Heizung zusammenhängt.

 

Heizungsförderung: Klickbares Inhaltsverzeichnis

 

Förderung Heizungstausch auf einen Blick: Bis zu 70 Prozent Zuschuss

    • Bis 23.500 Euro Zuschuss für die neue Heizung 
    • 30 Prozent Basisförderung für den Heizungsumbau
    • Zusätzlich 5 Prozent Effizienzbonus für Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen – oder die ein natürliches Kältemittel verwenden
    • 20 Prozent Klima-Geschwindigkeitsbonus für Heizungstausch bis 2028
    • Zusätzlicher Einkommensbonus von 30 Prozent bei maximal 40.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen
  • Maximale Gesamtförderung: Bonus in Höhe von 70 Prozent
  • weitere 2.500 Euro Zuschlag für Pelletheizung, die maximal 2,5 mg/mStaub ausstößt

 

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und mehr: Ihre Fördermöglichkeiten

Programm Was wird gefördert? Förderhöhe Wer wird gefördert?
BEG EM (Einzelmaßnahme) Austausch der Heizung

Heizungsoptimierung

weitere Effizienz-Einzelmaßnahmen

30 Prozent Grundförderung bis 70 Prozent der Investitionskosten*

Ergänzungskredit möglich

Eigentümer von Bestandsgebäuden
BEG WG / NWG (Wohngebäude / Nicht-Wohngebäude) Sanierung und Ersterwerb von sanierten Bestandsgebäuden

energetische Fachplanung, Baubegleitungsleistungen, Nachhaltigkeitszertifizierungen

(EE-Klasse, NH-Klasse)

120.000 Euro pro Wohneinheit

150.000 Euro pro Wohneinheit

bei Erreichen der Effizienzhaus EE oder NH-Klasse

Eigentümer, die Bestandsgebäude sanieren wollen
KfW-Programm 270 Anlagen zur Wärme- und Stromerzeugung Kredit bis 150 Mio. EUR/Vorhaben

ab 5,21 % eff. Jahreszins

Privatpersonen und Unternehmen
KfW-Programm 261 Komplettsanierung zum Effizienzhaus bis zu 150.000 Euro Kreditsumme

ab 1,65 % eff. Jahreszins

Privatpersonen und Unternehmen
Steuerbonus bei Sanierung Sanierungskosten bis zu 40.000 Euro Steuerbonus, verteilt auf drei Jahre Selbstnutzende Inhaber einer Wohnimmobilie
Steuerbonus Lohnkosten Handwerkerkosten bis zu 20 Prozent Steuer-Erstattung  von maximal 6.000 Euro an Ausgaben Immobilieneigentümer und Mieter
  • *Wichtig: In der BEG liegen die förderfähigen Investitionen für den Heizungstausch bei maximal 30.000 Euro. Bis zu diesem Betrag können maximal 70 Prozent als Fördersumme abgezogen werden, also -21.000 Euro. Sie müssen noch 9.000 Euro selbst zahlen
  • Kostet die neue Heizung mit Einbau 40.000 Euro, gilt bis zu 30.000 Euro dasselbe: 21.000 Euro werden abgezogen, es bleiben noch 9.000 Euro. Die restlichen 10.000 Euro bis zu 40.000 sind nicht mehr förderfähig, die müssen sie komplett allein zahlen. Sie zahlen in diesem Beispiel also 19.000 Euro.

 

Heizung Förderung. Grafik mit Gliederung der BEG.
Heizungsförderung 2024. Die BEG gliedert sich in verschiedene förderfähige Ausgaben. Grafik: © Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

 

Heizungsgesetz: staatliche Heizungsförderung gibt es bei der KfW und beim Finanzamt

Für das Heizen mit erneuerbaren Energien, zum Beispiel einer Wärmepumpe, gibt es hohe Zuschüsse vom Staat (detaillierte Infos auf der Förderseite des BMWK). Um eine Zuschusszusage zu erhalten, müssen Sie wissen, wo Sie welche Heizungsgesetz-Förderung beantragen müssen. 

 

Die folgende Liste gibt einen Überblick:

  • BEG EM / KfW-Zuschuss 458: Den Antrag auf BEG Einzelmaßnahmen stellen Sie seit 2024 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Im ersten Schritt beauftragen Sie ein Fachunternehmen. Dann schließen Sie einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag ab. Als Drittes registrieren Sie sich bei der KfW und beantragen einen Zuschuss. Dafür benötigen Sie die BzA-ID, eine 15-stellige Nummer. Achtung, Übergangsregelung: Für Vorhaben, die bis zum 31.08.2024 begonnen werden, kann der Förderantrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden.
  • BEG WG und BEG NWG beantragen Sie zunächst bei einem Finanzierungspartner, zum Beispiel Ihrer Hausbank. Danach reichen Sie dort benötigte Bestätigungen ein.
    • KfW 270: Antrag zum Beispiel bei der Hausbank, erst im weiteren Schritt bei der KfW.
    • KfW 261: Beauftragen Sie als erstes einen Experten für Energieeffizienz. Dann beantragen Sie Ihren Förderkredit bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl. Schließen Sie diesen ab und starten Sie Ihr Projekt.
    • Steuerbonus: Wenn Sie einen Steuerbonus beantragen möchten, können Sie das im Rahmen Ihrer Steuererklärung tun. Bewahren Sie hierfür alle Rechnungen von Handwerkern und Betrieben auf. Reichen Sie sie gemeinsam mit Ihren restlichen Steuerunterlagen ein.
  • Weiterführende Infos zur Förderung Heizung gibt es hier:

 

Stadt und Kommune ganz groß: Noch mehr Förderung für den Heizungstausch von Fossil auf Erneuerbar

Wenn Sie vom Heizen mit Öl oder mit Gas auf ein regeneratives Heizsystem wechseln, können Sie zum einen mit staatlichen Fördergeldern im Rahmen der BEG rechnen. Aber auch einige Städte, Kommunen und Bundesländer fördern die Anschaffung von Heizungen auf Basis von Erneuerbaren Energien

  • Tipp: Die Förderkonditionen werden noch besser, wenn Sie Maßnahmen zur Heizungsförderung kombinieren. Die Kombination von Förderungen des Bundes mit kommunalen Programmen ist oft ausdrücklich erwünscht.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über einige regionale Förderungen für eine neue Heizungsanlage. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Stadt / Anbieter Förderhöhe Programm Antragsberechtigte, Fördervoraussetzungen
Hamburg / IFB Hamburg
  • Wasser-Wasser-Wärmepumpen und Sole-Wasser-Wärmepumpen: 125 € je kW Nennwärmeleistung; mind. 5.000 €
  • Luft-Wasser-Wärmepumpe: 90 € je kW; mind 3.500 €
  • Förderung Solarthermie
  • u.v.m.
Zuschuss Erneuerbare Wärme Grundeigentümer in Hamburg und Unternehmen;

die in der BEG lediglich die Grundförderung erhalten

Freiburg im Breisgau
  • Vor-Ort-Check Heizung: Maximal 500 €
  • Heizung tauschen: pauschal max. 1.000 €; max. 20 % der Investitionshöhe
Förderprogramm Klimafreundlich Wohnen Wohneigentümer in Freiburg mit Zusage zur BEG-Förderung
Düsseldorf
  • Wärmepumpe im Bestand: von 25 bis 75 kW in Abstufungen zwischen 4.250 € und 6.500 € pauschal
  • u.v.m.
Förderprogramm “Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf Eigentümer und Mieter
Nordrhein-Westfalen
  • Erdwärmesonden: 5 €/Bohrmeter Neubau; 10 €/Bohrmeter Bestand
  • Erdwärmekollektoren: 3 €/qm Neubau; 6 €/qm Bestand
  • Brunnenbohrung: 1 €/l und Stunde Förderleistung Pumpe
  • Mitteltiefe Erdwärmesonden: 80 bis 250 €/m
progres.nrw Privatpersonen und Unternehmen
Stuttgart Ausbau und Ersatz von Kohleöfen oder Öl-Kesselanlagen und Ersatz durch z. B. Pelletheizung

  • Heizleistung neuer Wärmeerzeuger zwischen 30 kW und 50 kW; Basisförderung 5.000 € bis 25 % der Bruttoinvestitionskosten
  • Infrastrukturzuschüsse zwischen 500 und 5.000 €
Heizungsaustauschprogramm Gebäudeeigentümer, Anlagenbetreiber, Mieter
Münster
  • Ersatz einer fossilen Heizungsanlage oder Nachtspeicherheizung: 3.000 € pauschal
Klimafreundliche Wohngebäude der Stadt Münster Wohneigentümer mit individuellem Sanierungsfahrplan
Hannover
  • Luft-Wasser-Wärmepumpe für Ein- oder Zweifamilienhaus: max. 3.000 € Zuschuss
  • Erdwärmepumpe: max. 5.000 €
  • Wärmepumpe für Mehrfamilienhaus: max. 20.000 €
Wärmepumpe für bestehende Wohn- und Nicht-Wohngebäude Wohneigentümer
Wiesbaden
  • Erneuerung Heizungsanlage zur Wärmepumpe: 750 €
Energieeffizient Sanieren Wohneigentümer

(Anm. d. Red.) Es ist möglich, dass die Fördertöpfe der verlinkten Programme binnen kurzer Zeit leer sind. Zum Zeitpunkt der Texterstellung wurden die Daten durch gründliche Recherche zusammengetragen. Weitere Programme wurden durch die Haushaltssperre eingekürzt.)

 

Förderfähige Heizungssysteme: von Erneuerbaren bis Wasserstoff

Heizung Förderung ab 2024. Luft-Wasser-Wärmepumpe vor Hauswand.
Förderung Heizung 2024: Prozentual höhere Förderung, gesunkene Gesamtsumme. | Foto: AdobeStock_Robert Poorten

Förderungen gibt es für neue regenerativ betriebene Heizsysteme in Bestandsbauten. Im Folgenden sind mögliche Heizungen aufgelistet, für die Sie staatliche Fördermittel im Rahmen der BEG-Förderung beantragen können. 

  • Solarthermische Anlagen: Solarthermie wird in der Bundesförderung für effiziente Gebäude mit 30 bis 70 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst.
  • Biomasseheizungen: Für beispielsweise Pelletheizungen erhalten Sanierer gemäß der Heizungsgesetz-Förderung Zuschüsse zwischen 30 und 70 Prozent.
  • Wärmepumpen: Dazu zählt die Luft-Wasser-Wärmepumpe, die Sole-Wasser-Wärmepumpe und die Wasser-Wasser-Wärmepumpe bzw. Grundwasserwärmepumpe. Für Wärmepumpen greifen ebenfalls die BEG-Fördermittel als Subventionen der Heizung. Zusätzlich gibt es einen Wärmepumpen-Bonus in Höhe von 5 Prozent: wenn die Wärmepumpe ihre Energie aus Grundwasser, Erdreich oder Abwasser bezieht oder wenn sie ein besonders umweltfreundliches Kältemittel verwendet.
  • Brennstoffzellenheizung: Für diese Heizungsanlagen gelten ebenfalls die Fördersätze aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude. 
  • Wasserstofffähige Heizungen: Für Gas-Brennwertheizungen, die dafür ausgerüstet sind, allein mit Wasserstoff betrieben zu werden (H2-ready), können ebenfalls Förderungen beantragt werden.
  • Innovative Heizungstechnik auf Basis von Erneuerbaren Energien: Innovationen können ebenfalls mit einer Förderung zur Heizungsmodernisierung subventioniert werden. Laut Bundesanzeiger handelt es sich dabei um innovative, effiziente Heizungsanlagen, die auf der Nutzung Erneuerbarer basieren. Sie müssen mindestens 80 Prozent der Gebäudeheizlast übernehmen. 
  • Anschluss an ein Wärmenetz oder ein Gebäudenetz: Profitieren Sie von 30 Prozent bis 70 Prozent Förderung.
  • Provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt: Gab es einen Heizungsdefekt und müssen Eigentümer eine Wartezeit bis zum Einbau einer neuen, regenerativen Heizung überbrücken, so kann die Miete für das Provisorium als Förderung für bis zu einem Jahr übernommen werden.
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz: hydraulischer Abgleich, Einstellung der Heizkurve, Austausch der Heizungspumpe, bei einer Wärmepumpe der Einbau von Flächenheizungen oder Niedertemperaturheizkörpern. Hierfür ist ein Zuschuss von 15 Prozent vorgesehen. Dieser kann durch einen iSFP-Bonus in Höhe von 5 Prozent ergänzt werden. So liegt die Gesamtförderung in Höhe von 20 Prozent.  
  • Maßnahmen zur Emissionsminderung bei Biomasseheizungen: Hier gibt es einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 2.500 Euro. 

 

KfW-Förderung: Heizung mit staatlichen Zuschüssen und Krediten finanzieren

 

Förderung Heizung. Antrag auf Heizungsförderung vor Geldscheinen.
Heizungsförderung beantragen: Fristen sind sehr wichtig. | Foto: AdobeStock_studio v-zwoelf

Bei KfW-Heizungsförderung handelt es sich um Zuschüsse zum Heizungskauf und einen Förderkredit mit Tilgungszuschuss. Die Höhe der Tilgungszuschüsse orientiert sich an der erreichten Effizienzhausstufe nach der Sanierung der Immobilie und der Heizungssanierung. 

  • Die prägnanteste Förderung für den Heizungstausch ist das KfW-Programm “Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)”. Hinter diesem Zuschuss, der maximal 23.500 Euro beträgt, verbirgt sich die Fördermaßnahme BEG-EM. Eigentümerinnen und Eigentümer von Bestandsgebäuden erhalten also 30 bis 70 Prozent der Investitionssumme als Förderung. Das förderfähige Maximum liegt bei 30.000 Euro. 
  • Eine weitere Option ist der KfW-Kredit 261. Dieser Förderkredit subnventioniert alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhausstufe 85 oder besser führen. Hier kann die neue Heizung im Zuge der energetischen Sanierung mitgefördert werden. Die Kreditsumme beträgt maximal 150.000 Euro. 
  • Die Programme 458 und 261 dürfen kombiniert werden.  
  • Die “Einzelmaßnahme Ergänzungskredit – Wohngebäude 358, 359” unterstützt gezielt Sanierer, deren Haushaltsjahreseinkommen unter 90.000 Euro liegt. Außerdem muss eine Zuschussförderung von KfW oder BAFA (Bundesamt für Ausfuhrkontrolle) bewilligt worden sein. Der Zinssatz beträgt, Stand Februar 2024, ab 0,01 % eff. Jahreszins.

 

Antragstellung verpasst? Einfach nachträgliche Steuerförderung von 20 % nutzen!

Tatsächlich geht es nicht nur darum, ob man den Zeitpunkt der Antragstellung verpasst hat. Vielmehr ist die steuerliche Förderung eine Alternative zu Zuschüssen oder Förderkrediten. Denn beides geht nicht, man muss sich entscheiden. Es geht danach, welches Fördermodell im individuellen Fall das höhere Einsparpotenzial hat. 

Mit der steuerlichen Förderung gemäß § 35c EStG (Einkommensteuergesetz) lassen sich 20 Prozent der Ausgaben für die Heizungssanierung bzw. energetische Sanierung von der Steuer absetzen. Die Erstattung hat eine Laufzeit von drei Jahren. Es ist eine Ersparnis von bis zu 40.000 Euro möglich. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass sich die Steuerförderung eher lohnt, wenn man auch hohe Steuern zu zahlen hat – also bei einem entsprechend höheren Einkommen.

 

Förderung Gasheizung: Kein Zuschuss mehr in Sicht

Förderung Heizung 2024: Hand, die vor eine Gastherme ein Schild mit drei Fragezeichen hält.
Förderung Heizungstausch: Nur, wenn es um Erneuerbare geht. | Bild: AdobeStock_Janet Worg

Wenn Sie eine neue Gasheizung einbauen möchten, brauchen Sie 2024, ebenso wie 2023, nicht mehr mit einer Förderung zu rechnen. Denn das Heizen mit Gas ist, ebenso wie das Heizen mit Öl, nicht mehr förderfähig. In beiden Fällen handelt es sich um fossile Brennstoffe. Deren Ausstoß an CO2 ist schlichtweg zu hoch.

Die einzige Option, hier noch einen Zuschuss für Gas- oder Ölheizung zu erhalten, ist für deren Ausbau. Denn die Kosten für die Entsorgung eines alten Kessels, um eine neue Heizung einzubauen, werden ebenfalls gefördert.

Einzige Ausnahme, wenn auch mit Einschränkungen: die Gas-Hybridheizung. Sie dürfen laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine Gasheizung betreiben, wenn sie zum Beispiel mit einer Wärmepumpe kombiniert wird. Diese muss mindestens 65 Prozent der Wärmeerzeugung erbringen. Gefördert wird in dieser Kombination aber allein die  regenerative Heizung mit Umfeldmaßnahmen – die Kosten für die Gasheizung tragen Sie zu 100 Prozent selbst.

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Mehr als alte Heizung austauschen: Der Staat fördert auch Planung und Installation

Beim Erneuern einer alten Heizung geht es um mehr als das Sanieren der Heizungsanlage selbst. Im Zuge der Heizungsumstellung zu einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien sind einige zugehörige Arbeiten, die Umfeldmaßnahmen, notwendig. Bei diesen hier erhalten Sie Unterstützung durch Förderung:

  • Material
  • fachgerechter Einbau/Installation
  • Inbetriebnahme der Anlage
  • erforderliche Umfeldmaßnahmen wie Dämmung der Außenwände, Baustelleneinrichtung, Errichtung eines Baugerüstes, Einbau einer Erdwärmepumpe
  • Deinstallation und fachgerechte Entsorgung der Altanlage
  • Optimierung des Heizungsverteilsystems zur Absenkung der Systemtemperatur
  • Erschließung der Wärmequelle sowie zugehörige Anschlussleitungen und deren Verlegung
  • Fachplanung und Baubegleitung

Es gibt also reichlich Fördermittel für den Umbau zur Nutzung von Erneuerbaren Energien.

 

Unser Sanierungsrechner zeigt, wann sich der Heizungstausch rechnet

Viele Faktoren führen dazu, dass regenerative Energien sich lohnen. Aber wie sind die Voraussetzungen in Ihrem Haus? Berechnen Sie, ob die Sanierungsförderung in Ihrem Fall für überzeugende Rendite sorgt. Nutzen Sie hierfür unseren kostenlosen Sanierungsrechner

 

Fahrplan: In 8 Schritten zur Heizungsförderung

Von der Antragstellung bis zur Auszahlung der Fördermittel gibt es verschiedene Schritte, die Sie in einer bestimmten Reihenfolge gehen müssen. Diese sind zum Beispiel in den Förderrichtlinien festgelegt. 

Um an eine KfW-Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude EM zu kommen, sieht der Förderfahrplan etwa so aus:

1. Beratungsgespräch mit Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmen für Heizungstechnik

2. Lieferungs- und Leistungsvertrag abschließen

3. Registrieren im Kundenportal “Meine KfW” mit Name und Adresse

4. Antrag auf Zuschuss oder Ergänzungskredit stellen

5. Verwendungsnachweise einreichen

6. Prüfung abwarten

7. Auf Förderzusage warten

8. Auszahlung erhalten

Wenn Sie eine Fördermöglichkeit von Städten oder Kommunen nutzen möchten, kann das Prozedere ein anderes sein. Informieren Sie sich daher im Vorfeld genau anhand der jeweiligen Förderrichtlinie!

 

 

FAQ

 

Förderung Heizung: Wie lange noch?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude gilt zunächst unbefristet – oder bis die Fördermittel ausgeschöpft sind.

BAFA-Förderung Heizung: Wie lange noch?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist nicht mehr für die Förderung privater Heizungsanlagen zuständig. Das hat seit dem 01. Januar 2024 die KfW übernommen. Beim BAFA können hingegen Fördermittel für die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes beantragt werden.

Welche Heizungen werden ab 2024 gefördert?

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien gefördert. Diese müssen in Bestandsgebäuden fossil betriebene Heizungen wie Gasheizungen oder Ölheizungen ersetzen.

Wo kann man eine Förderung für die Heizung beantragen?

Die Antragstellung für Förderkredite und Heizungszuschüsse im Rahmen der BEG erfolgt bei der KfW. Kommunale oder städtische Fördermittel werden beim jeweiligen Förderer beantragt. Dasselbe gilt für Förderprogramme der Länder.

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