Wer mit erneuerbaren Energien heizt, schont nicht nur die Umwelt. Neben den Heizkosten sind auch die Anschaffungskosten heute niedriger denn je. Grund dafür ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), über die der Staat bis zu 55 Prozent der Anschaffungskosten zuschießt. Erhältlich ist die Förderung, die über das BAFA zu beantragen ist, für Hybridheizungen, Solarthermieanlagen, Wärmepumpen und Biomasseheizungen. Wir geben die wichtigsten Informationen zu Konditionen und Voraussetzungen der Heizungsförderung.

 

 

 

Mit dem Klimapaket hat die Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen zur CO2-Einsparung beschlossen. Eine davon ist die Neukonzeption einer bundeseinheitlichen Förderung. Seit Januar 2021 ist die sogenannte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit einer Zuschussvariante für Einzelmaßnahmen im Gebäudebestand verfügbar. Im Juli 2021 folgt eine Kreditvariante mit hohen Tilgungszuschüssen. Außerdem erscheinen dann auch die Programmteile Wohngebäude und Nichtwohngebäude, mit denen der Staat ganzheitliche Neubau- und Sanierungsvorhaben fördert.

Neben Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie die Dämmung, den Fenster- oder den Türenaustausch, fördert der Staat mit der BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) auch Umweltheizanlagen mit hohen Zuschüssen. Erhältlich ist die Unterstützung für Hybridheizungen, Wärmepumpen, Biomasseanlagen und Solarthermie jedoch nur in mindestens fünf Jahre alten Gebäuden (Bestand). Wer Darlehen oder Zuschüsse für Neubauvorhaben beantragen möchte, bekommt diese seit 2021 nur noch im Rahmen der Effizienzhaus-Förderung über das KfW-Programm 153 (ab Juli 2021 über die BEG-WG-Förderung).

Wer alle Voraussetzungen erfüllt, bekommt einen prozentualen Zuschuss über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Anträge sind vor der Beauftragung eines Fachhandwerkers online über die Webseite des BAFA zu stellen. Hier die wichtigsten aktuellen Regelungen der BEG-Förderung im Überblick.

Bundeförderung für effiziente Gebäude

Wer sich bei der Sanierung für eine neue Solarthermieanlage entscheidet, bekommt einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der anfallenden Kosten. Die Förderung gibt es dabei für die Erweiterung bestehender Anlagen sowie für die Errichtung neuer Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und/oder zur Heizungsunterstützung. Voraussetzung ist, dass die Kollektoren das Solar Keymark Zertifikat tragen.

 

Sparpotential ermitteln Wenn Sie sich einen detaillierteren Überblick über die möglichen Fördergelder beim Kauf einer Solarthermie-Anlage verschaffen möchten, informieren Sie sich hier:
Förderung Solarthermie

 

Förderung von effizienten Wärmepumpen

Für den Einbau effizienter Wärmepumpen gibt es einen Zuschuss in Höhe von 35 Prozent. Ersetzt die Umweltheizung eine bestehende Ölheizung, unterstützt der Staat die Anschaffung sogar mit einer Förderung in Höhe von 45 Prozent. Um die Mittel zu bekommen, sind allerdings hohe Anforderungen zu erfüllen. Diese beziehen sich unter anderem auf die Jahresarbeitszahl, wie die folgende Tabelle zeigt.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick:

Wärmepumpenart  Jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz
Systemtemperaturen von 35 °C Systemtemperaturen von 55 °C
Elektrische Luft-Wasser-Wärmepumpe 135 % 120 %
Elektrische Sole-Wasser-Wärmepumpe 150 % 135 %
Elektrische Wasser-Wasser-Wärmepumpe 150 % 135 %
Sonstige wasserführende elektrische Wärmepumpen 150 % 135 %
Gasbetriebene Wärmepumpen 126 % 111 %

 

Außerdem ist der Einbau von Energiezählern für Strom, Wärme und Gas (bei Gas-Wärmepumpen) Pflicht, um die Effizienz der Umweltheizung nachweisen zu können. Wer die Förderung bekommen möchte, muss darüber hinaus auch einen hydraulischen Abgleich durchführen und die Heizkennlinie individuell an das Gebäude anpassen lassen.

 

Sparpotential ermitteln Wenn Sie sich einen detaillierteren Überblick über die möglichen Fördergelder beim Kauf einer Wärmepumpe verschaffen möchten, informieren Sie sich hier:
Förderung Wärmepumpe

 

Förderung von Biomasse-Heizungen

Für Biomasse-Heizungen mit einer Leistung von mindestens 5 kW gibt es einen Zuschuss in Höhe von 35 Prozent vom BAFA. Arbeitet die Heizung besonders emissionsarm (Staub ≤ 2,5 mg/m³ Abgas) steigt dieser auf 40 Prozent an. Dabei gilt auch hier: Ersetzt die Holzheizung eine alte Ölheizung, gibt es noch einmal 10 Prozent extra. Die Förderung beläuft sich damit auf insgesamt 45 bis 50 Prozent. Grundsätzlich gibt es die attraktiven Zuschüsse dabei für:

    • Pelletöfen mit Wassertasche
    • effiziente Holzvergaserkessel
    • Hackschnitzel- und Pelletkessel
    • Kombikessel für Scheitholz und Pellets oder Hackschnitzel

Voraussetzung für die Förderung von Biomasseheizungen ist jedoch ein jahreszeitbedingter Raumheizungsnutzungsgrad von mindestens 78 Prozent. Bis zum 31. Dezember 2022 können Antragsteller alternativ dazu einen vorgegebenen Wirkungsgrad nachweisen. Dieser beträgt bei Pelletkesseln, Hackgutkesseln und Scheitholzvergaserkesseln 90 Prozent. Handelt es sich um Pelletöfen mit Wassertasche, fordert das BAFA einen feuerungstechnischen Wirkungsgrad von 91 Prozent. Während die Holzheizkessel darüber hinaus mit einem Pufferspeicher (mindestens 30 Liter/kW bei Pellet- sowie Hackschnitzel und mindestens 55 Liter/kW bei Scheitholzkessel) auszustatten sind, ist auch ein hydraulischer Abgleich durchzuführen.

 

Sparpotential ermitteln Voraussetzung für die Förderung ist die Einhaltung hoher Emissionsgrenzwerte. Was es sonst noch zu beachten gilt, um die hohe Förderung zu erhalten, erfahren Sie hier:
Zur Pelletheizung-Förderung

 

Förderung von Hybridheizungen

Fördermittel gibt es aber nicht nur für reine Umweltheizungen, auch Gasbrennwertgeräte sind in bestimmten Fällen zuschussfähig. Sanierer bekommen dabei 30 Prozent der Kosten vom BAFA erstattet, wenn sie eine effiziente Gasbrennwertheizung mit einer regenerativen Energieanlage kombinieren, als sogenannte Hybridheizung. Als Ersatz für eine alte Ölheizung sind sogar Zuschüsse von 40 Prozent möglich. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die regenerative Energieanlage (Biomasse, Wärmepumpe, Solarthermie) mindestens 25 Prozent der Heizlast decken kann.

Übrigens: Wer die Umweltheizung spätestens zwei Jahre nach der Gasbrennwertheizung installiert, bekommt einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent für die Gasheiztechnik. Die Extraförderung für den Austausch einer Ölheizung gibt es in diesem Fall jedoch nicht.

 

Sparpotential ermitteln Wenn Sie sich einen genauen Überblick über die möglichen Fördergelder beim Kauf einer Hybridheizung verschaffen möchten, können Sie sich hier über die Förderung für Hybridheizungen im Detail informieren.
Jetzt informieren

 

Bonusförderung für den individuellen Sanierungsfahrplan

Mit dem „iSFP-Bonus“ enthält die BEG-Förderung ein Extra für alle, die Maßnahmen aus einem höchstens 15 Jahre alten Sanierungsfahrplan umsetzen. Denn dabei steigen die erwähnten Zuschusshöhen um weitere 5 Prozent an. Insgesamt beteiligt sich der Staat auf diese Weise zu 35 bis 55 Prozent an den Kosten für einen Heizungstausch.

 

Förderung Mini-KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplung)

Fördermittel gibt es auch für stromerzeugende Heizungsanlagen wie Mini-KWK-Anlagen, Mini-BHKWs und Brennstoffzellenheizungen. Ein Beispiel dafür sind die zinsgünstigen Darlehen, die die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit dem Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ zur Verfügung stellt. Diese sind für Blockheizkraftwerke für feste Biomasse, Biogas oder Erdwärme erhältlich und vor dem Einbau über einen Finanzierungspartner vor Ort zu beantragen.

Tipp: Erfahren Sie generell mehr zum Thema „Photovoltaik Förderung„.

Attraktivere Mittel gibt es für Brennstoffzellenheizungen, die die KfW über das Programm 433 fördert. Erhältlich sind hier Zuschüsse von bis zu 40 Prozent der Gesamtkosten, die sich aus einem Festbetrag (6.800 Euro) und einem leistungsabhängigen Betrag (55 Euro pro 100 Watt elektrische Leistung) zusammensetzen.

Im Betrieb profitieren Hausbesitzer darüber hinaus von einer attraktiven Stromvergütung. Diese gibt es in Höhe von 8 Cent für jede Kilowattstunde, die Nutzer in das öffentliche Stromnetz einspeisen und in Höhe von 4 Cent für jede selbst verbrauchte Kilowattstunde. Bei Anlagen mit einer elektrischen Leistung von maximal 2 kW zahlt das BAFA die Vergütung auf Wunsch auch pauschal aus. In diesem Fall bekommen Hausbesitzer 4 Cent für jede Kilowattstunde Strom, die Anlagenbetreiber in den ersten 60.000 Betriebsstunden erzeugen. Insgesamt also bis zu 4.800 Euro (60.000 h x 4 ct/kWh x 2 kWel).

Wichtig zu wissen: Das BAFA förderte KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 20 kW darüber hinaus auch mit einmaligen Zuschüssen. Da das zugehörige Förderprogramm zum 31.12.2020 ausgelaufen ist, steht diese Möglichkeit heute nicht mehr zur Verfügung.

 

Weitere Fördermöglichkeiten

Zuschüsse vom BAFA können bis einschließlich Juli 2021 mit einem zinsgünstigen KfW-Darlehen kombiniert werden. Das KfW-Programm 167 “Energieeffizient sanieren – Ergänzungskredit“ gewährt dabei für alle, die ihre Heizungsanlage in Wohngebäuden auf erneuerbare Energien umstellen, ein Darlehen von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit mit sehr attraktivem Effektivzins, einer Zinsbindung von zehn Jahren und bis zu zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. Wichtig zu wissen: Die Gesamtsumme der Förderung darf die Kosten der Heizungserneuerung nicht übersteigen. Stellt der Staat ab Juli 2021 auch die Darlehensvariante der BEG-EM-Förderung zur Verfügung, ersetzt diese das KfW-Programm 167. Denn dann bekommen Sanierer Kredite mit hohen Tilgungszuschüssen (Höhe entspricht den vorgestellten Zuschussraten) direkt über die Bundesförderung für effiziente Gebäude.

Eine Förderung der neuen Heizung ist ebenfalls über den Steuerbonus für die Sanierung möglich. Mit diesem können Besitzer selbst genutzter Häuser Sanierungskosten von bis zu 40.000 Euro über einen Zeitraum vom 3 Jahren von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass Hausbesitzer keine anderen Fördermittel in Anspruch nehmen und das Haus zum Zeitpunkt der Sanierung mindestens 10 Jahre alt ist.

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