50 Prozent Zuschuss für individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der Sanierungsfahrplan

 

Maßnahmen umsetzen und iSFP-Bonus zur BEG-Förderung nutzen

Lohnt sich eine energetische Sanierung? Welche Maßnahmen kommen infrage und in welcher Reihenfolge lassen sie sich umsetzen? Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) gibt Antworten auf diese Fragen. Er ist das Ergebnis einer BAFA-Energieberatung und wird vom Staat zu 50 Prozent gefördert. Das Besondere daran: Wer Maßnahmen aus dem individuellen Sanierungsfahrplan umsetzt, bekommt eine höhere Förderung für die Sanierung. So verspricht der iSFP-Bonus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Extrazuschüsse in Höhe von 5 Prozent. Wir erklären, welche Voraussetzungen dabei zu erfüllen sind und wie Interessierte die Förderung beantragen.

 

Individueller Sanierungsfahrplan: Was ist das genau?

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist das Ergebnis einer neutralen und ganzheitlichen Energieberatung. Dabei untersuchen Experten der Energie-Effizienz-Experten-Liste Wohngebäude ganz genau. Sie stellen Sanierungspotenziale heraus und entwickeln ein Sanierungskonzept, das optimal zum jeweiligen Gebäude passt.

Die einzelnen Maßnahmen stellen sie dann entweder komplett oder einzeln zusammen. Während Sanierer ihr Haus mit dem Komplettpaket in einem Zug zum Effizienzhaus machen, werden Maßnahmen aus dem individuellen Sanierungsfahrplan Schritt für Schritt umgesetzt.

Der iSFP zeigt, welche Maßnahmen am Anfang stehen sollten und welche weiteren Schritte am besten darauf folgen. Sein Ziel ist es, Hausbesitzer zu einer umfassenden energetischen Sanierung zu motivieren. Dazu enthält die bundesweit einheitliche und farbgeleitete Zusammenfassung zwei Booklets. Sie richten sich nach dem Haus und den persönlichen Wünschen und Vorstellungen des Hausbesitzers:

  • Booklet 1 “Mein Sanierungsfahrplan“ fasst alle wichtigen Informationen zusammen
  • Booklet 2 “Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“ enthält weitere Erläuterungen 

 

Interessant zu wissen Ob und in welchem Zeitraum Sanierer die Maßnahmen aus dem individuellem Sanierungsfahrplan umsetzen, spielt dabei erst einmal keine Rolle!

 

5 Prozent iSFP-Bonus zur Förderung der Sanierung

Der individuelle Sanierungsfahrplan ermöglicht eine ganzheitliche Betrachtung des Hauses. Durch den übersichtlichen Beratungsbericht erkennen Haus- und Wohnungseigentümer leicht ihre Möglichkeiten und setzen im Idealfall die empfohlenen Maßnahmen auch um. Und damit das häufiger passiert, hebt der Staat seit Anfang 2021 mit dem iSFP-Bonus die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) um fünf Prozent an, wenn Sanierer förderbare Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan beauftragen.

Unsere Beispielrechnung: Dämmen Hausbesitzer die Fassade, bekommen Sie 15 Prozent Zuschuss über die Bundesförderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Schlägt der individuelle Sanierungsfahrplan die Maßnahme vor, steigt die Förderung auf 20 Prozent an. Bei Kosten von 30.000 Euro gibt es also ganz einfach 1.500 Euro mehr vom Staat.

 

Sie möchten den iSFP-Bonus nutzen? Dann lassen Sie gleich einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen

 

 

80 Prozent BAFA-Förderung der Energieberatung

Seit Januar 2024 fördert das BAFA die Energieberatung selbst zu 50 Prozent. Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern bekommen dabei bis zu 650 Euro der anfallenden Beratungskosten vom Staat. Bei Wohnhäusern mit mehr als zwei Wohnungen liegt die Fördergrenze sogar bei 850 Euro. Hinzu kommen dann noch einmal 250 Euro, wenn der Energieberater die Ergebnisse seiner Arbeit auf einer Wohnungseigentümerversammlung vorstellt. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Informationen auf einen Blick:

    • 50 Prozent Zuschuss für die Energieberatung in Wohngebäuden
    • maximal 650 Euro für die Beratung in Ein- und Zweifamilienhäusern
    • maximal 850 Euro in Gebäuden mit mindestens drei Wohnungen
    • zusätzlich 250 Euro für die Vorstellung bei einer Wohnungseigentümerversammlung

 

Die höhere „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ ist ein Bestandteil des Klimapakets der Bundesregierung. Sie soll Hausbesitzer zum Sanieren motivieren und somit zu einer Senkung der CO2-Emissionen im Gebäudebereich führen. Außerdem sind nur Energieberater zugelassen, die in der Energie-Effizienz-Experten-Liste für Förderprogramme des Bundes gelistet sind.

 

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Wie bekomme ich Fördermittel für die Energieberatung?

Den Antrag auf einen Zuschuss zur „Vor-Ort-Beratung“ und die Abwicklung übernimmt der Energieberater. Vor Beginn der Beratung reicht er den Förderantrag online beim BAFA ein. Der Zuschuss wird an den Energieberater ausgezahlt. Dieser ist verpflichtet, den Zuschuss vom Beraterhonorar abzuziehen. Außerdem sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • das entsprechende Haus befindet sich in Deutschland
  • Bauanzeige oder Bauantrag sind mindestens 10 Jahre alt
  • das Gebäude dient zu mindestens 50 Prozent dem Wohnen oder wurde ursprünglich als Wohngebäude geplant

Weitere Informationen zur „Sanierungsberatung“.

 

Wie profitieren Hausbesitzer von einem individuellen Sanierungsfahrplan?

Der Sanierungsfahrplan sorgt für eine ganzheitliche Betrachtung des Hauses bei einer energetischen Sanierung. Durch den übersichtlichen Beratungsbericht erkennen Haus- und Wohnungseigentümer leicht ihre Möglichkeiten und setzen im Idealfall die empfohlenen Maßnahmen auch um. Die in der Praxis typischen Schritt-für-Schritt-Sanierungen können damit in ein gebäudespezifisches Gesamtkonzept eingebettet werden. Mit dem Sanierungsfahrplan lassen sich erstmals die Ergebnisse einer Energieberatung von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Mehrfamilienhäusern bundesweit einheitlich zusammenfassen.

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Foto: BMWi