Nun wird saniert. Während der Umsetzungsphase sollten Sie regelmäßig die Baustelle besuchen um den Handwerkern für mögliche Rückfragen zur Verfügung zu stehen und den Baufortschritt zu kontrollieren. Missverständnisse bzgl. der gewünschten Umsetzung sollten so erst gar nicht auftauchen. Qualitätssicherung der Sanierung Mit einer Baubegleitung prüft ein unabhängiger Energieberater die vorliegenden Handwerkerangebote auf Förderfähigkeit und erstellt die benötigten Fördermittelanträge für Sie. Für KfW Effizienzhauser 55 und 40 ist die Baubegleitung durch einen qualifizierten Energieberater vorgeschrieben. Tipp! Die Honorarkosten für die Baubegleitung können mit 50% von der KfW bezuschusst werden. Nach der Beauftragung der Handwerker überprüft der Energieberater die fachgerechte Umsetzung der energetisch relevanten Bauleistungen. Für die Qualitätssicherung dient unter anderem ein Luftdichtheitstest. Mit diesem können mögliche Undichtheiten – insbesondere beim Einbau neuer Fenster oder der Verlegung einer Dampfsperre im Zuge einer Dachdämmung – frühzeitig erkannt und ausgebessert werden. So können Sie sich mit einem qualifizierten und unabhängigen Energieberater gegen Pfusch am Bau und Folgeschäden absichern. Um optimale Förderungen und Zuschüsse zu erhalten, muss der Energieberater vor Beauftragung der Handwerker und vor Beginn der Sanierung hinzugezogen werden. Übergabe durch einen Handwerker Sind die Sanierungsarbeiten abgeschlossen erfolgt die Übergabe durch die Handwerker. Dabei weisen diese Sie in die fachgerechte Nutzung und Pflege der erbrachten Leistungen ein. Dies beinhaltet beispielsweise die korrekte Bedienung der Heizung oder die richtige Reinigung des neuen Fußbodens. In diesem Zuge sollten Sie auch die dazugehörigen Produktunterlagen wie Bedienungsanleitungen, Garantiebedingungen und die Unternehmererklärungen von den Handwerkern ausgehändigt bekommen. Letztgenannte ist eine schriftliche Bestätigung, dass die vom Handwerksbetrieb eingebauten Bau- oder Anlagenteile den Anforderungen der Energieeinsparverordnung entsprechen. Als Eigentümer müssen Sie die Unternehmererklärung mindestens fünf Jahre aufbewahren und ggf. der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Anfrage vorlegen. Die Übergabe ist auch meist die Abnahme der erbrachten Leistungen. Abnahme des Bauherren Mit der Abnahme erkennen Sie als Auftraggeber die Leistungen des Planers bzw. Handwerkers als erbracht an. Mit der Anerkennung der Leistung gemäß der vereinbarten Kriterien bestätigen Sie damit, dass die erbrachte Arbeit frei von Mängeln ist. Da mit der Abnahme sowohl die Schlusszahlung fällig wird als auch die Beweislast bei in der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängeln vom Auftragnehmer auf Sie als Auftraggeber übergeht, kommt der Abnahme eine besondere Rolle zu. Lesen Sie dazu die folgende Checkliste: Checkliste Handwerkerleistungen (PDF, 537,94 kB). Tipp! Nehmen Sie den Energieberater als neutralen Fachmann mit zur Abnahme. So stellen Sie die Qualität sicher. Die Schlussrechnung der Sanierung Nach der erfolgten Abnahme der erbrachten Leistungen durch Sie als Auftraggeber, erstellt der Handwerker die Schlussrechnung. Bevor Sie diese bezahlen, sollten Sie die in der Checkliste Schlussrechnung (PDF, 544,52 kB) genannten Punkte alle mit ja beantworten können. Sollte die Beseitigung von Mängeln noch ausstehen, können Sie auch einen Teil der Rechnungssumme einbehalten, bis die Ausbesserung durch den Handwerker erfolgte. Gewährleistungspflicht nutzen Treten Mängel erst nach der Abnahme auf können Sie die Gewährleistungspflicht in Anspruch nehmen. In diesem Fall müssen allerdings Sie als Auftraggeber beweisen, dass der Handwerker für die Mängel verantwortlich ist. Die Gewährleistungsfrist für Handwerker beträgt zwischen zwei und fünf, bei Planern fünf Jahre und beginnt mit der Abnahme. Tipp! Dokumentieren Sie alle Unterlagen der Handwerker. Sollte es zu Mängeln kommen haben Sie alle Unterlagen griffbereit. Vor Ablauf der Gewährleistungsfrist sollten Sie die erbrachten Handwerkerleistungen erneut auf Mängel (Funktionstüchtigkeit, Risse, Feuchtigkeit etc.) prüfen. Das ist Ihre letzte Möglichkeit, Baumängel zu melden und für diese eine kostenfreie Behebung einzufordern. Mit einem Energieausweis Energieeffizienz nachweisen Ist die energetische Sanierung abgeschlossen, empfiehlt es sich einen Energieausweis ausstellen zu lassen. Dieser stellt die Effizienz des Gebäudes auf einer Energieskala dar. Wird die Immobilie verkauft oder neu vermietet ist der Energieausweis verpflichtend und muss unaufgefordert dem Kauf- bzw. Mietinteressenten vorgezeigt werden. Wenn Sie eine Baubegleitung in Anspruch genommen haben, sprechen Sie Ihren Energieberater bzgl. der Erstellung des Energieausweises an. Alternativ können Sie sich auch einen Energieausweis online erstellen lassen.