Lüftung nach Sanierung besonders wichtig

Lüftung nach Sanierung besonders wichtig

 

Nach der Sanierung geht keine Wärme mehr durch undichte Fenster verloren. Das heißt für die Bewohner: Besonders auf die Lüftung achten!

 

Feuchtigkeit regelmäßig aus Wohnräumen ableiten

Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass nach einer energetischen Sanierung Schimmel-Gefahr droht. Dabei ist das Gegenteil der Fall. Voraussetzung ist allerdings, dass ein paar Regeln befolgt werden. So muss beispielsweise auf das richtige Lüften geachtet werden, denn zu viel Feuchte in den Räumen kann tatsächlich Schäden verursachen. Wird keine Lüftungsanlage eingebaut sind die Bewohner gefragt.

Vor einer Sanierung funktioniert ein Teil der Lüftung oft durch undichte Fenster, Türen oder Dächer. Wird zusätzlich noch über die Fenster gelüftet, garantiert das den nötigen Luftaustausch und Feuchtigkeit in der Raumluft wird ausreichend abgeführt. Anders sieht das oft nach dem Austausch der Fenster aus. Denn bei der Ausführung der Sanierungsarbeiten achten die Handwerker auf eine luftdichte Bauweise. Der Luftaustausch funktioniert dann natürlich nicht mehr über Ritzen und Fugen und das ist auch so gewollt, sonst ließe sich schließlich keine Energieeinsparung realisieren. Das heißt aber auch: Nach der Sanierung muss Feuchtigkeit, die sich durch Atmen, Kochen, Duschen, Waschen und Zimmerpflanzen in der Raumluft anreichert, durch regelmäßiges Lüften abgeführt werden. Passiert das nicht, können Schimmel-Schäden die Folge sein. Denn Schimmel entsteht, wenn Feuchte im Raum an kalten und schlecht hinterlüfteten Flächen kondensiert.

Jetzt Smart Home Luftqualitätsmesser kaufen*
*Amazon Partnerlink – Werbung

 

Lüftungsanlage oder Fensterlüftung?

Wenn Einfamilienhausbesitzer mehr als ein Drittel der Dachfläche dämmen oder mehr als ein Drittel der Fenster erneuern lassen, ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946/Teil 5 Pflicht. Dabei prüft ein Planer oder Handwerker, ob eine lüftungstechnische Maßnahme nach der Sanierung erforderlich ist, um den nötigen Luftaustausch zu garantieren. Muss eine Lüftungsanlage (z.B. eine dezentrale Lüftung) eingebaut werden, legt der Planer auch ein Konzept vor und berät den Hausbesitzer entsprechend. Aber auch wenn keine Lüftungsanlage vorgesehen ist, sollten die Bewohner sich umfassend beraten lassen und den Planer beziehungsweise Handwerker zum Thema Lüftung ansprechen. Denn dann muss der Luftaustausch und Abtransport der Luftfeuchtigkeit durch Fensterlüftung sichergestellt werden. Und das heißt: Mehrmals täglich stoßlüften, also alle Fenster öffnen, je nach Jahreszeit unterschiedlich lang. Nur mit richtigem Lüften im Sommer und richtigem Lüften im Winter lässt sich garantieren, dass eine energetische Sanierung bestes Wohnklima bringt.

Zentrale oder dezentrale Lüftung nach der Sanierung

Eine zentrale Lüftungsanlage besteht aus einem Gerät, das frische und verbrauchte Luftmassen über verzweigte Kanäle durch das gesamte Haus befördert. Diese bei einer Sanierung versteckt unterzubringen, kann jedoch zu einer echten Herausforderung werden. Einfacher ist die Installation einer dezentralen Anlage. Diese besteht wie das neue Buderus System Logavent HRV 126 D aus mehreren Einzelgeräten, die sich direkt in der Außenwand platzieren lassen. Die Lüfter führen abwechselnd Luft nach außen und nach innen. Dabei be- und entlädt sich ein keramischer Wärmespeicher, der die Außenluft auf angenehme Temperaturen vorwärmt. Das schützt vor kalter Zugluft und hilft, Heizkosten zu sparen.

 

Staatliche Förderung für die Lüftung nach der Sanierung

Wer sich nach der Sanierung für eine Lüftungsanlage entscheidet, hat das Glück, dass der Staat die Technik mit günstigen Darlehen und hohen Zuschüssen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert. Während es bei der Kreditvariante im Programm 152 auch einen Tilgungszuschuss in Höhe von 7,5 Prozent gibt, liegen die Zuschüsse über das Programm 430 bei 10 Prozent. Bessere Konditionen gibt es, wenn Hausbesitzer die Lüftung nach einer Sanierung der Fenster oder dem Anbringen einer Gebäudedämmung einbauen. In diesem Fall steigt der Tilgungszuschuss auf 12,5 Prozent. Einmalige Zuschüsse gibt es dann in Höhe von 15 Prozent.

Interessant zu wissen Wichtig zu wissen ist, dass Sanierer die Fördermittel nur erhalten, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Haus bereits vor dem 01.02.2002 gestellt wurde. Außerdem müssen Hausbesitzer die Förderung vor dem Beginn der Sanierung beantragen und die Dichtheit des Gebäudes über eine sogenannte Blower-Door-Messung nachweisen.

Hier über einen Blower-Door-Test informieren

 

Lüftungstechnik bringt viele Vorteile mit sich

Wer sich nach der Sanierung eine Lüftung einbauen lässt, profitiert von zahlreichen Vorteilen. So steigt die Wohnqualität, indem Lüftungsgeräte Pollen, Schmutzpartikel und lärmende Geräusche aussperren. Arbeiten die Geräte mit Wärmerückgewinnung, senken sie außerdem die Heizkosten. Denn dann nutzen sie die Restwärme der verbrauchten Abluft, um die frische Außenluft im Winter vorzuheizen.

Foto: cameris – Fotolia.com