Auch im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit dem 1. November 2020 gilt, ist es das Ziel, den Energiebedarf von Gebäuden schrittweise zu reduzieren. Heute schon werden neue Häuser meist mit dicker Dämmung versehen und extrem dicht gebaut. Luftdichte Häuser erbringen hohe Energieersparnis und damit niedrigste Heizkosten bei gleichzeitigem Klimaschutz. Wer allerdings nicht für genügend frische Luft sorgt, hat bald ungebetene Gäste im Haus: Feuchtigkeit und damit später Schimmel. Außerdem beeinträchtigt schlechte Luft das Wohlbefinden; Sauerstoffmangel führt zu Konzentrationsschwächen, Kopfschmerzen und allgemeiner Mattigkeit. Pollen, Hausstaub und andere unangenehme Stoffe tragen nicht nur bei Allergikern zum Unwohlsein bei. Dagegen hilft nur Frischluft. Das Lüften per Hand hat aber den Nachteil, dass man entweder zu viel (ständige Kippstellung der Fenster) lüftet oder auch mal gar nicht. Und oft strömt bei einer Fensterlüftung auch zu viel Wärme ins Freie. Die Lösung heißt: kontrollierte Wohnungslüftung – am besten mit effizienter Wärmerückgewinnung. Vor- und Nachteile einer Lüftungsanlage In modernen, dicht ausgeführten Häusern wird eine Lüftungsanlage empfohlen, Pflicht ist die kontrollierte Wohnungslüftung derzeit aber nur in Passivhäusern. Vorteile der kontrollierten Wohnungslüftung: hoher Wohnkomfort durch angepasste Frischluftzufuhr wirksamer Schutz vor Schimmel, Hausschwamm und Feuchtigkeit und damit bessere Erhaltung der Bausubstanz Vorteil für Allergiker: Die Lüftungsanlage filtert Pollen und Staub aus der Luft. Abtransport von Hausstaub, Pilzen und Schimmel nach draußen kein Wärmeverlust: bei guten Lüftungsanlagen über 90 Prozent Wärmerückgewinnung Lärmschutz: Lüften ohne Außenlärm ins Gebäude zu lassen. Jetzt Smart Home Luftqualitätsmesser kaufen* *Amazon Partnerlink – Werbung Nachteile der kontrollierten Wohnungslüftung: je nach Lüftungsanlage ist erhöhter Installationsaufwand und ggf. Platzbedarf erforderlich zusätzliche Kosten für Installation und Wartung der Lüftungsanlage (Filterwechsel) Funktionsweise einer Lüftungsanlage Ihr Browser unterstützt keine IFrames oder die Einstellungen verhindern die Darstellung von IFrames. Der Inhalt kann auf folgender Seite gefunden werden: https://www.youtube.com/embed/Fs0tsAADAgA. Arten von Lüftungsanlagen 1. Zentrale Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung: Frischluft wird außen angesaugt und in Wohn- und Schlafzimmer eingeblasen. In Bad und Küche wird die verbrauchte Luft abgesaugt. Die warme Abluft heizt mittels Wärmeüberträger im Lüftungsgerät die kalte auf. Bis zu 90 Prozent Wärmerückgewinnung ist möglich. Für dieses System sind Luftkanäle im Haus erforderlich. 2. Dezentrale Lüftungsgeräte: Es gibt Lüftungsgeräte, die paarweise in gegenüberliegenden Außenwänden eingebaut werden. Gut geeignet für den nachträglichen Einbau. Wechselweise strömt durch ein Gerät wenige Minuten lang Luft raus, durchs andere rein. Dabei kann ebenfalls Wärme zurück gewonnen werden. Bei diesem System sind keine Luftkanäle im Haus erforderlich. Mehr zu diesem Thema finden Sie unter dezentrale Lüftung. 3. Abluftanlage: Feuchte und verbrauchte Luft wird zentral abgesaugt (zumeist Bad), frische Luft strömt durch einfache Lufteinlässe in Wohn- und Schlafzimmer nach. Diese preiswerte Lüftung sorgt für Frischluft nutzt aber keine Wärmerückgewinnung. Förderung für Lüftungsanlagen Wer eine Lüftungsanlage im Bestand nachrüstet, profitiert aktuell von besonders hohen Fördermitteln. Diese gibt es über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), das Programm 152 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder das Finanzamt zu folgenden Konditionen: Zuschuss oder Darlehen mit Tilgungszuschuss in Höhe von 20 bis 25 Prozent über die BEG-Förderung (Darlehen ab 01.07.2021) Darlehen mit 20 Prozent Tilgungszuschuss über das KfW-Programm 152 (bis 30.06.2021) steuerliche Vergünstigung in Höhe von 20 Prozent der Sanierungskosten über den Steuerbonus für die Sanierung steuerliche Vergünstigung in Höhe von 20 Prozent der Handwerker-Lohnkosten über den Steuerbonus für Handwerkerleistungen Wichtig ist, dass es sich bei der Lüftung um eine zentrale Abluftanlage, eine zentrale oder dezentrale Lüftung mit Wärmerückgewinnung oder um ein Kompaktgerät mit Abluftwärmepumpe handelt. Außerdem müssen Sanierer die Mittel zusammen mit einem Energieberater vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen beantragen. Ausnahme: Die Steuerboni für Sanierungsarbeiten und Handwerkerleistungen lassen sich auch nachträglich und ohne Energieberater beantragen. Fördermittel für die Lüftung im Neubau gibt es im Rahmen der Effizienzhaus-Förderung. Einen Überblick über aktuelle Möglichkeiten geben wir im Beitrag zur Förderung der Lüftung. Darauf sollten Sie bei der kontrollierten Wohnungslüftung achten Zentrale Lüftungsgeräte sollten den Anforderungen des Gesetzgebers in punkto Energieeffizienz entsprechen, für gutes Klima in allen Räumen sorgen und eine hohe Fähigkeit zur Wärmerückgewinnung aufweisen. Wichtig bei Lüftungsanlagen sind ein leiser Betrieb, einfacher Filterwechsel und eine intelligente Frostschutzregelung. Auch eine Kombinationen mit Wärmepumpen zur Beheizung und Kühlung des Hauses oder Klimaanlagen für Häuser oder Klimaanlagen für Wohnungen sind sinnvoll. Weitere Informationen zur kontrollierten Wohnungslüftung Foto: itestro – Fotolia.com