Effizienzhaus-online
Einfach. Energie. Einsparen.
Die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) regelt das Verhältnis zwischen dem Energieversorgungsunternehmen (EVU) und dem privaten Endkunden in drei wichtigen Punkten:
Die Verordnung trat am 1. November 2016 in Kraft. Sie soll vorrangig den Endverbraucher stärken. So muss nun das EVU bei geltend gemachten Schäden und Unterbrechung der Versorgung nachweisen, dass das Unternehmen selbst, Mitarbeiter oder Drittanbieter nicht schuldhaft gehandelt haben.
Besonders relevant werden die TAB, wenn es darum geht, das Wohnhaus zu einem Kfw-Effizienzhaus zu modernisieren. Bevor dies geschieht, muss sichergestellt sein, dass die TAB des EVU erfüllt sind. Nur dann kann der Endverbraucher im Schadensfall Schadensansprüche geltend machen. Dies bedeutet auch, dass das EVU eine angeschlossene Heizung zunächst prüfen darf, ehe der Verbraucher sie in Betrieb nimmt und an den Stromkreislauf anschließt. Aus gewichtigen Gründen kann die Inbetriebnahme durch das EVU verweigert werden.
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