Effizienzhaus-online
Einfach. Energie. Einsparen.
Die Energiesteuer ist eine Verbrauchssteuer, die bereits 2006 eingeführt wurde. Sie spült jedes Jahr etwa 40 Milliarden Euro in die Kassen des Bundes und ist von Rohstoffhändlern im deutschen Steuergebiet zu entrichten. Da diese die Abgabe auf die Kraft- und Heizstoffpreise aufschlagen, zahlen Verbraucher letztlich höhere Energiepreise. Experten sprechen daher auch von einer indirekten Steuer. Für welche Rohstoffe die Energiesteuer anfällt, wie hoch sie jeweils ist und welche Ziele der Bund damit verfolgt, erklären wir in den folgenden Abschnitten.
Die Energiesteuer fällt an, wenn Rohstoffe wie Erdgas, Heizöl oder Flüssiggas nach der Förderung und Aufbereitung in den Verkehr kommen. Die rechtlichen Grundlagen schaffen dabei das Energiesteuergesetz (EnergieStG) und die Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV).
Mit Einnahmen von rund 40 Milliarden Euro pro Jahr, hat die Steuer einen Anteil von etwa 5 Prozent an den gesamten jährlichen Steuereinnahmen Deutschlands. Sie trägt damit also zur Finanzierung des Staatshaushalts bei. Aber das Ziel der Abgabe ist ein anderes: Denn die zusätzlichen Kosten für Erdgas, Heizöl und Co. verteuern die Energieträger und sollen Verbraucher zum Sparen anregen.
Die Höhe der Energiesteuer hängt von den jeweiligen Rohstoffen und ihrer Verwendung (zum Beispiel Mobilität oder Heizung) ab. Die aktuellen Steuersätze sind dabei in § 2 des Energiesteuergesetzes ersichtlich. Die folgende Liste zeigt, wie hoch die Abgabe bei verschiedenen Heizstoffen (Brennstoffe für Heizungsanlagen) ausfällt:
Während die Nutzung der Energieerzeugnisse zum Heizen vergünstigt ist, liegt der Steuersatz sonst höher. So fallen für Erdgas im Allgemeinen 31,80 Euro pro Megawattstunde an. Kommt der Rohstoff in Kraftfahrzeugen zum Einsatz, liegt die Steuer hingegen aktuell bei 13,90 Euro je Megawattstunde (MWh). Weitere Vergünstigungen gibt es unter anderem für energieintensive Betriebe oder den Einsatz der Rohstoffe in Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung.
Um den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen weiter zu senken, hat die Bundesregierung zusätzlich zur Energiesteuer auch eine CO2-Bepreisung beschlossen. Die Abgabe soll die Preise von Rohstoffen für den Verkehrs- und Gebäudebereich an den CO2-Gehalt der Energieträger anpassen und ist ebenfalls von den Rohstoffhändlern zu tragen. Anders als bei einer Steuer müssen diese den CO2-Gehalt der veräußerten Kraft- und Heizstoffe hier jedoch mit Zertifikaten abdecken. Mit der Einführung der sogenannten CO2-Steuer im Jahr 2021 kosten diese erst einmal 10 Euro pro Tonne CO2, bevor die Preise bis 2025 auf 35 Euro pro Tonne CO2 ansteigen. Da Händler die Kosten auf die Rohstoffpreise aufschlagen, zahlen Verbraucher in Zukunft mehr. Wer zum Beispiel mit Erdgas heizt, muss ab 2025 etwa 0,9 Cent extra für jede Kilowattstunde (kWh) ausgeben.
Mit dem Austausch Ihrer alten Heizung lässt sich viel Energie und CO2 einsparen. Lassen Sie sich die hohe staatliche BEG Förderung nicht entgehen.
Jetzt kostenlos & unverbindlich Angebot anfragen.
Zur neuen Heizung