Energieausweis für Immobilien erklärt

Ein Energieausweis zeigt die energetischen Eigenschaften des Gebäudes, für das er ausgestellt wurde. Er gilt dabei immer für das gesamte Gebäude und nicht für einzelne Wohneinheiten. Im Energieausweis finden Sie folgende Informationen:

  • Grunddaten zum Haus wie Adresse, Baujahr und Gebäudetyp (frei stehend, Doppelhaus, Reihenhaus etc.)
  • Gebäudenutzfläche in Quadratmetern
  • Anzahl der Wohneinheiten
  • Wesentlicher Energieträger für Heizung und Warmwasser (Erdgas, Öl, Wärmepumpe o. Ä.)
  • Die Energiekennwerte des Gebäudes: Energieverbrauch oder Energiebedarf

 

Ein Energieausweis gilt normalerweise zehn Jahre lang. Ein neues Dokument ist erforderlich, wenn das Gebäude maßgebliche Änderungen aufweist, welche die Energiekennwerte verändern. Zum Beispiel eine Modernisierung, eine Dämmung, der Einbau einer neuen Heizanlage oder ein Anbau.
Seit 2014 gilt die neue Energieeinsparverordnung EnEV 2014. Danach muss bei jedem Verkauf und jeder Neuvermietung eines Hauses oder einer darin befindlichen Wohneinheit dem Interessenten unaufgefordert ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden. Ausgenommen sind Gebäude unter 50 qm Nutzfläche und Baudenkmäler.

 

Unterscheidung in Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis

Es gibt zwei Arten des Energieausweises, die auf unterschiedlichen Berechnungsverfahren beruhen.
Der Verbrauchsausweis wird aus den Angaben des Energieverbrauches der Bewohner erstellt. Dabei ist das Ergebnis stark abhängig von ihren Nutzungsgewohnheiten. Bei vielen Wohneinheiten in einem Haus relativiert sich der statistische Fehler.
Dagegen fließen beim Bedarfsausweis unabhängig vom Nutzungsverhalten die Energiewerte des Gebäudes ein. Bausubstanz, Dämmung, Heizungs- und Haustechnik sind hier maßgebliche Faktoren. Der Bedarfsausweis muss zwingend für Gebäude unter fünf Wohneinheiten oder für Bauten, deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 lag, ausgestellt werden. Für alle anderen Gebäude gilt Wahlfreiheit.

 

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