BImSchV: Diese Regel muss Ihre Heizanlage erfüllen

Die Immissionsschutzverordnungen BImSchV setzen das Bundes-Immissionsschutzgesetz um: Zum Schutz der Umwelt und Lebensräume vor schädlichen Einwirkungen. Sie sind zentrale Instrumente für Umwelt- und Klimaschutz, aber auch für Arbeitssicherheit und den Erhalt von Kulturgut. Erfahren Sie mehr!

 

Immissionsschutz per Gesetz und Verordnung

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz gibt den Rahmen für die Verpflichtungen zum Schutz vor schädlichen Einflüssen vor. Für die konkrete Ausgestaltung sind in vielen Bereichen untergesetzliche Verordnungen erlassen. Sie umfassen eine Übersicht über Grenzwerte und Listen erlaubter und verbotener Stoffe und Stoffgruppen. Auch Vorgaben für Messmethoden, Intervalle für Überprüfungen und Verantwortlichkeiten regeln die verschiedenen Verordnungen.

Bislang gibt es 44 BImSchV, von denen einige durch später in Kraft getretene Verordnungen aufgehoben sind. Sie betreffen Bereiche wie Luftschadstoffe, Staub und Smog, Lärmschutz, Verhinderung von Legionellen im Trinkwasser, Brennstoffe und Kraftstoffe und Einflüsse durch elektromagnetische Felder.

 

Die 1. BImSchV ist maßgeblich für private Heizungen

Für Hausbesitzer ist eine der wichtigsten Verordnungen die 1. BImSchV über kleine und mittlere Feuerungsanlagen. Sie regelt Verpflichtungen und Grenzwerte für Heizungen und Kleinfeuerungsanlagen. Das dient in erster Linie der Minderung der Luftbelastung und Erhöhung der Energieeffizienz im Rahmen des Klimaschutzes.

Aus der 1. BImSchV ergeben sich direkte Anforderungen an Heizkessel, Kaminöfen, Kachelöfen und andere Arten von Wärmeerzeugern für private und gewerbliche Immobilien. Nach der Novellierung 2010 formuliert sie auch für Einzelraumfeuerungsanlagen wie den freistehenden Kaminofen konkrete Grenzwerte.

 

Interessant zu wissen  

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Zwei Stufen der 1. BImSchV

Die Grenzwerte liegen in mehrere Stufen vor. Nach der Novellierung der BImSchV 2010 hat der Gesetzgeber die Regelungen an den Stand der Technik angepasst. Neuerungen gab es vor allem für Feststoffkessel, Biomassekessel und Anlagen für Holzfeuerung. Die besitzen durch die Nutzung nachwachsender Rohstoffe eine gute Energiebilanz und sind entsprechend wichtig für den Klimaschutz.

Doch häufig liegt ihr Ausstoß von Luftschadstoffen deutlich über dem anderer Heiztechniken.
Strenge Grenzwerte für CO2 und Feinstaub sollen eine höhere Luftbelastung durch die steigende Zahl an Holzkesseln ausschließen. Mindestwirkungsgrade sorgen für eine effiziente Nutzung der Energieträger.

Die Grenzwerte der BImSchV Stufe 1 gelten für Anlagen, die ab dem 22.03.2010 errichtet wurden. Die strengere BImSchV der Stufe 2 gilt für Anlagen, die ab 2015 errichtet worden sind.

Für ältere Anlagen gibt es Bestandsschutz. Für alte Öfen, die sehr hohe Emissionen verursachen, gelten bis 2025 Übergangsfristen und auch im Anschluss niedrigere Grenzwerte. Eine Einhaltung der Grenzwerte mit einer älteren Anlage lässt sich zudem durch die Nachrüstung eines Staubabscheiders erreichen.

 

Welche Brennstoffe sind zulässig?

Die 1. BImSchV definiert die zulässigen Brennstoffe für verschiedene Heiztechniken. Denn Schadstoffe gelangen vor allem dann in die Atmosphäre, wenn ungeeignetes Brennmaterial in den Kessel zum Einsatz kommt. Bei Brennholz sind oft Reste von ungeeigneten Lacken, Klebemitteln und Beschichtungen für hohen Schadstoffausstoß verantwortlich. Beispielsweise in Bauholz und Möbelteilen.

Zulässig sind ausschließlich Brennstoffe von der Positivliste der 1. BImSchV. Für Feststoffkessel sind das zum Beispiel:

  • Steinkohle
  • Braunkohle
  • Holzkohle
  • Torf
  • andere, naturbelassene Brennstoffen wie Pellets, Hackschnitzel oder Scheitholz

Streng begrenzte Ausnahmen bestehen für Betriebe der Landwirtschaft und der holzverarbeitenden Industrie. Vorgaben macht die 1. BImSchV auch für den Wassergehalt als wichtiges Qualitätsmerkmal. Die meisten festen Brennstoffe sind ausreichend trocken für die Verbrennung mit einem Feuchtegehalt von maximal 25 Prozent.

 

Schornsteinfeger als Kontrollinstanz

Verantwortung für Prüfungen und Messungen und auch für die erstmalige Einweisung sind die Bezirksschornsteinfeger. Bei der Feuerung mit einer Holzheizung kommt es nicht zuletzt auf den richtigen Umgang mit dem Wärmeerzeuger an. Sonst kann es selbst bei einer hochwertigen Anlage, passendem Brennstoff und geeignetem Schornstein zu starker Rauchentwicklung kommen. Bei einem Termin vor Inbetriebnahme beraten sie die Betreiber daher im richtigen Umgang mit Öfen und Kesseln.

Bei der regelmäßigen Feuerstättenschau überprüfen die Schornsteinfeger, ob die Anlage weiterhin alle Grenzwerte einhält. Bei unterschiedlichen Heiztechniken gelten verschiedene Intervalle für die Überprüfung der Abgaswerte.