Klimapaket bringt energetische Sanierung voran Ziel: Drastische Reduzierung der CO2-Emissionen Um das Klima zu schonen und die globale Erwärmung zu begrenzen, hat die EU verbindliche Klimaziele festgelegt. So sollen die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % (gegenüber 1990) sinken. Erneuerbare Energien sollen einen Anteil von mindestens 32 Prozent erreichen und die Energieeffizienz soll deutlich steigen. Geht es darum, die Ziele auch hierzulande einzuhalten, sind weitreichende Maßnahmen erforderlich. Ein Beispiel dafür ist das Ende 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es löste unter anderem die Energieeinsparverordnung (EnEV) ab und soll das deutsche Energiesparrecht vereinfachen. Aber auch bessere Förderbedingungen, neue Abgaben und Verbote zählen zum Maßnahmenmix im Klimaschutzpaket 2030. EU-Renovation-Wave soll Sanierungsrate verdoppeln Mit der „Renovation Wave“ startet auch die EU eine Offensive zur energetischen Modernisierung. Das im Oktober 2020 veröffentlichte Strategiepapier enthält zahlreiche Maßnahmen, die zu einer Verdopplung der Sanierungsrate führen sollen. Darunter zum Beispiel höhere Gebäudestandards für den Bestand sowie Möglichkeiten, leichter an eine Finanzierung zu kommen. Insgesamt ließen sich nach Angaben der EU-Kommission damit bis 2030 35 Millionen Gebäude renovieren und bis zu 160 000 zusätzliche Arbeitsplätze schaffen. Verbesserte Förderung für energetische Sanierungsarbeiten Um die CO2-Emissionen zu senken, muss die Sanierungsrate steigen. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Arbeiten an Haus und Heizung für Verbraucher lohnen. Eine einfache und technologieoffene Förderung soll das gewährleisten. Sie ist ein zentrales Element des Klimapakets und in Form der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) seit Juli 2021 komplett in Kraft. Informieren Sie sich über die 2021 geänderten Förderbedingungen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Es gibt attraktive Fördermöglichkeiten für Ihre Haussanierung! Jetzt informieren Heizungstausch und Nutzung erneuerbarer Energien Mehr als 35 Prozent aller deutschen Heizungen sind heute älter als 20 Jahre. Die Kessel sind technisch überholt und verbrauchen mehr Energie als nötig. Wollen wir den Ausstoß an CO2 reduzieren und das Klima schonen, bieten bestehende Heizungsanlagen ein großes Potenzial. Das hat auch die Regierung erkannt, die mit dem Klimapaket neue Anreize zum Heizungstausch geschaffen hat. So stiegen die Zuschüsse für den Heizungstausch auf über 45 Prozent an. Diese Fördersumme erhalten Hausbesitzer, die ihre alte Ölheizung ersetzen und eine neue Umweltheizung einbauen. Die Installation einer günstigeren Gas-Hybridheizung bezuschusst der Staat seit 2020 mit immerhin 20 bis 45 Prozent. Steuerbonus für die Sanierung ergänzt die Förderlandschaft Neu eingeführt wurde 2020 der sogenannte Steuerbonus für die Sanierung. Dieser erlaubt es, 20 Prozent der Sanierungskosten steuerlich geltend zu machen. Der Bonus ist auf 40.000 Euro begrenzt und über einen Zeitraum von drei Jahren zu verteilen. Da die steuerlichen Vergünstigungen nachträglich zu beantragen sind, konnten Sanierer diese 2021 erstmals für das Steuerjahr 2020 nutzen. Neben Dämmarbeiten an Dach oder Fassade gibt es den Steuerbonus dabei auch für neue Fenster oder Heizungsanlagen. Erste Ergebnisse: 2020 stieg das Sanierungsinteresse stark an Mit besseren Förderkonditionen und höheren CO2-Abgaben setzte die Bundesregierung bereits einige Maßnahme aus dem Klimaschutzpaket um. Auswertungen der Fördergeber zeigen nun, dass Hausbesitzer diese dankend annahmen. Sie entschieden sich öfter für eine energetische Sanierung oder einen Heizungstausch und stellten im Vergleich zum Vorjahr wesentlich mehr Förderanträge. So berichtet die KfW bereits 2020 von einem Förderanstieg von über 180 Prozent. Im ersten Halbjahr 2021 nahm das Interesse noch einmal um mehr als 50 Prozent zu. Ein ähnliches Bild zeigt sich beim BAFA, welches 2020 ein Förderplus von 190 Prozent verzeichnete. Bis Ende 2020 musste die Regierung hier sogar zusätzliche Mittel in Höhe von 2,2 Mrd. Euro zur Verfügung stellen, um das hohe Interesse an der Gebäudeförderung bedienen zu können. Die positive Resonanz sorgt für sinkende CO2-Ausstöße in Deutschland und schont das Klima damit nachhaltig. Bundesförderung für effiziente Gebäude im Klimapaket Die Suche nach Fördermitteln war lange Zeit ein aufwendiges Unterfangen. Denn verschiedenste Programme, zahlreiche Anforderungskataloge und mehrere Ansprechpartner sorgten bei vielen Sanierern für große Unsicherheit. Nachdem die Regierung die Konditionen in den wichtigsten Programmen bereits verbessert hatte, stand zum Jahreswechsel 2020/2021 ein weiterer großer Schritt an: Die Zusammenführung aktueller KfW- und BAFA-Förderangebote zur neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diese ist seit Juli 2021 vollständig verfügbar und deutlich übersichtlicher. Die BEG soll Verbrauchern den Zugang zu finanziellen Mitteln vereinfachen und so die Anreize für ambitionierte Maßnahmen verstärken. CO2-Abgabe verteuert fossile Brennstoffe seit 2021 Zentrale Forderung im Klimaschutzpaket: CO2 muss etwas kosten. So zahlen Verbraucher seit Januar 2021 für die selbst verursachten Treibhausgasemissionen. Während eine Tonne CO2 im Einführungsjahr der CO2-Abgabe 25 Euro kostet, steigen die Preise bis 2025 auf 55 Euro an. In den Folgejahren sind weitere Preissteigerungen möglich. Wer sein Haus mit Gas oder Öl beheizt, zahlt somit jedes Jahr zwischen 100 und 250 Euro mehr. Das Besondere daran: Bürger bekommen einen Teil der Ausgaben zurück. So sinken die Stromkosten durch eine geringere EEG-Umlage. Die Entfernungspauschale für Pendler steigt und Geringverdiener können eine sogenannte Mobilitätsprämie beanspruchen. Letztere sorgt für Entlastung, wenn Verbraucher durch geringe Einkommen keine Einkommensteuer zahlen und dadurch nicht von der Entfernungspauschale profitieren. Mit Ausnahmen: Einbauverbot neuer Ölheizungen Als plakativ bewerten Experten hingegen das Verbot der Ölheizung. Dieses gilt ab 2026 und betrifft neue sowie alte Gebäude. Verboten ist dann der Einbau neuer Ölheizanlagen – eine zusätzliche Austauschpflicht für bestehende Kessel gibt es nicht. Viele Hausbesitzer dürften jedoch von Ausnahmen profitieren. So gilt das Einbauverbot nur, wenn die Versorgung mit Erdgas, Fernwärme oder erneuerbaren Energieträgern möglich ist. Außerdem bleiben auch Hybridheizungen weiterhin erlaubt. Die Anlagen kombinieren zum Beispiel Ölheizungen mit Wärmepumpen, um die Vorteile fossiler und regenerativer Anlagen zu vereinen. Klimapaket macht Energieberatung zur Pflicht Die Energieberatung ist der Einstieg in die energetische Sanierung von Gebäuden. Sie zeigt individuelle Potenziale auf und informiert über Maßnahmen, mit denen diese zu erreichen sind. Hausbesitzer erhalten damit einen Fahrplan, der nicht zwangsläufig sofort umzusetzen ist. Mit dem Klimapaket und dem neu eingeführten Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist die Energieberatung seit November 2020 obligatorisch – zumindest zu bestimmten Anlässen wie dem Eigentümerwechsel bestehender Gebäude oder einer anstehenden Sanierung. Ziel der Maßnahme ist es, Gebäudeeigentümer noch besser über den Mehrwert energetischer Sanierungsmaßnahmen informieren zu können. Mit Hilfe unseres kostenlosen Sanierungsrechners lässt sich ganz einfach eine individuelle Sanierungsempfehlung für Ihr Gebäude ermitteln. Jetzt Sanierungsrechner starten Das bisher umfassendste Klimapaket Deutschlands Auch wenn viele das Klimapaket kritisieren: Es ist eines der umfangreichsten Maßnahmenpakete der Bundesregierung. Das Klimapaket zeigt in die richtige Richtung und fordert die Energiewende im Gebäudebereich. Dass die Maßnahmen fruchten, beweisen erste Auswertungen der Förderaktivitäten von KfW und BAFA. Neben dem Gebäudebereich enthält das Klimapaket auch zahlreiche Maßnahmen für die Sektoren Verkehr, Industrie, Land-, Forst-, Energie- und Abfallwirtschaft. Foto: adobe Stock | Tamara