KfW-Förderung: Erhöhung der Tilgungs- und Zuschussfördersätze für Gebäude

KFW Förderung Solarstromspeicher

 

 

Verbesserte Förderkonditionen für effizientes Bauen & Sanieren

Zum 24.01.2020 hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ihre Tilgungs- und Zuschussfördersätze für energieeffiziente Bau- und Sanierungsvorhaben angehoben. Im gleichen Zuge stiegen auch die anrechenbaren Kosten für KfW-Zuschüsse sowie die möglichen Darlehenssummen für KfW-Kredite. Fördermittel für Gas- oder Ölbrennwertheizungen vergibt die Bank seit Januar 2020 allerdings nicht mehr. 

 

Höhere Förderung für die energetische Sanierung von Wohngebäuden

Für die Sanierung von Wohngebäuden hält die KfW verschiedene Förderangebote bereit. So gibt es das Programm 430 für hohe Zuschüsse in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen. Wer einen zinsgünstigen Kredit benötigt, kann diesen für alle Wohngebäude über die Programme 151/152 beantragen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die aktuellen Konditionen (Stand: 02.2020):

 

KfW-Förderangebot Zuschuss/Tilgungszuschuss Anrechenbare Kosten / maximaler Darlehensbetrag
KfW-Programm 430
Zuschuss für Einzelmaßnahmen
20 Prozent
(maximal 10.000 Euro)
50.000 Euro pro Wohneinheit
KfW-Programm 430
Zuschuss für KfW-Effizienzhäuser
25 bis 40 Prozent
(30.000 bis 48.000 Euro)
120.000 Euro pro Wohneinheit
KfW-Programm 152
Darlehen mit Tilgungszuschuss für Einzelmaßnahmen
20 Prozent
(maximal 10.000 Euro)
50.000 Euro pro Wohneinheit
KfW-Programm 151
Darlehen mit Tilgungszuschuss für KfW-Effizienzhäuser
25 bis 40 Prozent
(30.000 bis 48.000 Euro)
120.000 Euro pro Wohneinheit

 

Interessant zu wissen Wichtiger Hinweis: Zu beantragen sind die Fördermittel vor Maßnahmenbeginn über das KfW-Zuschussportal (Zuschussförderung) oder die Hausbank (Darlehensförderung). Zuvor muss ein Energieberater die Maßnahme prüfen und bestätigen.

 

Attraktivere KfW-Fördermittel für energieeffiziente Wohnbauvorhaben

Auch Bauherren bekommen bessere Konditionen, wenn sie ein Wohngebäude energieeffizient planen und errichten. So gibt es über das Programm 153 zinsgünstige Darlehen von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit für KfW-Effizienzhäuser 55, 40 und 40 Plus. Die Tilgungszuschüsse betragen:

 

  • 15 Prozent für KfW-Effizienzhäuser 55 (maximal 18.000 Euro)
  • 20 Prozent für KfW-Effizienzhäuser 40 (maximal 24.000 Euro)
  • 25 Prozent für KfW-Effizienzhäuser 40 Plus (maximal 30.000 Euro)

 

Fördermittel für Öl- und Gasbrennwertheizungen gibt es nicht mehr

Während die Förderkonditionen für Maßnahmen zur energetischen Sanierung verbessert wurden, gibt es für Öl- und Gasbrennwertheizungen keine KfW-Mittel mehr. Fördergelder sind seit Januar 2020 nur noch über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Hausbesitzer eine Hybridheizung einbauen, die mindestens 25 Prozent der Heizlast mit regenerativen Energien deckt. Fördermittel für die Heizungsoptimierung, den Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz sowie den Ergänzungskredit 167 zur BAFA-Förderung gibt es allerdings weiterhin von der staatlichen Förderbank KfW.

 

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Foto: KfW