Eine Kerndämmung, auch Schütt- oder Einblasdämmung genannt, ist eine spezielle Form der Fassadendämmung. Sie eignet sich bei zweischaligem oder mehrschaligem Mauerwerk. Denn hier bietet der Hohlraum zwischen den Mauerschalen Platz für eine Dämmung, die in Form von Granulat, Flocken oder Perlen zwischen die Wandschalen geblasen oder geschüttet wird. Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie mit diesem Verfahren die Außenwand dämmen und worauf Sie achten sollten.

Heizkosten senken durch eine Kerndämmung

Bei einer Kerndämmung ist durch den vorhandenen Zwischenraum zwar die Dämmstärke begrenzt, das ist aber kein gravierender Nachteil. Denn die Dämmstoffe, die sich unkompliziert von außen einbringen lassen, sorgen dennoch für geringere Wärmeverluste. Voraussetzung ist allerdings ein Luftraum von mindestens 5 cm zwischen den Schalen der Fassade.

Der größte Vorteil der Kerndämmung ist, dass sie sich schnell und vergleichsweise preiswert umsetzen lässt. Ein Grund, aus dem sich die Sanierungsmaßnahme in aller Regel lohnt. Zum Einsatz kommt die Lösung aber nicht nur im Altbau: Auch für den Neubau gibt es Doppelwände mit Kerndämmung als Halbfertigteile. Dabei verfüllen Hersteller den Hohlraum zwischen zwei Betonplatten mit Dämmstoffen. Geeignet ist die Kerndämmung darüber hinaus auch für Geschossdecken und als Zwischensparrendämmung im Dach.

 

Vorteile einer Kerndämmung

  • Die Kerndämmung ist die einfachste Form der nachträglichen Fassadendämmung und verursacht geringe Kosten.
  • In der Regel ist eine Kerndämmung innerhalb eines Tages erledigt.
  • Es ist kein Gerüst notwendig.
  • Das äußere Erscheinungsbild des Hauses wird durch eine nachträgliche Kerndämmung nicht beeinträchtigt.
  • Durch das Einblasverfahren können auch schwer zugängliche Bereiche lückenlos gedämmt werden.

 

Voraussetzungen und Ablauf der Kerndämmung

Bevor der Fachmann mit den Dämmarbeiten beginnt, sollte die Fassade auf Risse und Feuchtigkeitsschäden hin überprüft und der Hohlraum mit einem Endoskop begutachtet werden. Denn nicht jede Fassade ist für eine Kerndämmung geeignet. Sind zum Beispiel weniger als 5 Zentimeter Hohlraum zwischen den Mauerschalen vorhanden oder liegen dort Schuttreste, ist eine Kerndämmung ungeeignet. Denn dann sind Wärmebrücken vorprogrammiert. Auch bei vielen Mörtelankern und durchgehenden Bindersteinen ist von einer Kerndämmung abzuraten, da nicht lückenlos gedämmt werden kann.

Sind die Voraussetzungen optimal, wird der Luftraum zwischen den Mauerschalen über mehrere Bohrlöcher von außen aufgefüllt. Zum Einsatz kommen dabei wasserabweisende Dämmmaterialien in Form von Flocken, Granulaten oder Perlen. Nachdem Experten die Kerndämmung eingeblasen oder eingeschüttet haben, müssen sie diese verdichten. Die Materialien können sich dann nicht mehr setzen und die Dämmwirkung ist optimal.

Ideal sind zehn Zentimeter Luftzwischenraum – dann lässt sich mit einem hochwertigen Dämmstoff eine gute Dämmwirkung erzielen. Abschließend werden die Bohrlöcher in der Fassade wieder mit Mörtel verschlossen.

 

 

Förderung für die Kerndämmung

Wer seine Fassade mit einer Kerndämmung nachträglich dämmt, erhält über das KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ eine Förderung. Zur Verfügung stehen dabei Zuschüsse in Höhe von 20 Prozent über das KfW-Programm 430 und zinsgünstige Darlehen mit 20 Prozent Tilgungszuschuss über das KfW-Programm 152. Voraussetzung ist das Einblasen von Dämmstoffen der Wärmeleitgruppe 035 oder besser. Dies bedeutet, dass die KfW keine Einhaltung eines bestimmten U-Wertes fordert.

Wichtig ist, dass Sanierer die Förderung vor dem Beginn der Sanierung mit einem Energieberater beantragen. Während das bei der Zuschussvariante einfach über das KfW-Zuschussportal funktioniert, wenden sich Interessenten an Ihre Hausbank, wenn sie ein zinsgünstiges KfW-Förderdarlehen beantragen möchten.

Übrigens: Mit dem neuen Steuerbonus für die Sanierung hat der Staat ein alternatives Förderangebot geschaffen. Wer dieses nutzt, kann 20 Prozent der Sanierungskosten über drei Jahre von der Steuer absetzen. Die Beantragung erfolgt nachträglich. Ein Energieberater ist dazu nicht erforderlich.

 

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Darauf sollten Sie bei der Kerndämmung achten

  • Bei einer Kerndämmung gelten die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) als erfüllt, wenn der Hohlraum zwischen den Schalen vollständig mit Dämmmaterialien der Wärmeleitfähigkeit von λ = 0,24 W/(m2.K) ausgefüllt ist.
  • Eine Kerndämmung sollte nur der Fachmann übernehmen.
  • Die Fassade darf keine Schäden aufweisen. Risse oder Feuchtigkeitsschäden müssen vor der Dämmung beseitigt werden.

 

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Foto: Deutsche ROCKWOOL Mineralwoll GmbH & Co. OHG