Die Vorteile der Holzheizung sind allgemein bekannt: Sie heizt günstig, CO2-neutral, zukunftssicher und im Fall eines Kaminofens auch sehr stilvoll. Die Kosten für eine Heizungssanierung oder das Nachrüsten eines Holzofens sind allerdings nicht zu vernachlässigen. Lesen Sie bei Effizienzhaus-online, unter welchen Voraussetzungen Sie sich staatliche Fördermittel in Höhe von bis zu 55 % der Kosten sichern können.

 

Populäre Lösung: Heizen mit Holz

Die Holzheizung ist eine populäre Lösung bei der Heizungserneuerung im Altbau. Betreiber schätzen die niedrigen Betriebskosten. Umweltfreundlich ist die CO2-neutrale Heizung mit Holz oder Pellets ebenfalls. Das Flammenbild im Wohnraum ist das stilvolle und behagliche i-Tüpfelchen. Ein Wermutstropfen: Nur in wenigen Fällen gibt es eine staatliche Förderung für Kaminöfen.

 

 

Förderung nur für Pellet-Kaminöfen zur Heizungsunterstützung

Bei der Heizungssanierung im Altbau können Kaminöfen unter bestimmten Bedingungen gefördert werden. Entscheidend ist die Nutzungsweise: Eine Hauptbedingung ist, dass der wasserführende Kamin einen Teil seiner Wärme an die Zentralheizung abgibt.

Dazu ist die Förderung des Kaminofens nur dann vorgesehen, wenn er mit Pellets läuft, über eine automatische Beschickung verfügt und außerdem bei der Installation ein hydraulischer Abgleich vorgenommen wurde. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die technischen Mindestanforderungen:

Kennwert Bedingungen zur Kaminofen-Förderung
Brennstoff Pellets
Ausführung wasserführend (Wärmeabgabe an das zentrale Heizungssystem)
Heizleistung mindestens 5 kW
CO-Grenzwerte 200 mg/m³ bei Nennwärmeleistung
250 mg/m³ bei Teillastbetrieb
Feinstaub-Grenzwerte 15 mg/m³
2,5 mg/m³ für besonders emissionsarme Geräte
Feuerungstechnischer Wirkungsgrad mindestens 91 Prozent
ab 01. Januar 2023 ist ein jahreszeitbedingter Raumheizungsnutzungsgrad von 78 % Pflicht

 

Über weitere detaillierte Vorgaben und die zugelassenen Pelletöfen informiert Sie Ihr Buderus-Heizungsbauer.

Art und Höhe der Förderung für Kaminöfen

Die Förderung für Kaminöfen ist über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) erhältlich. Wer ein passendes Gerät einbaut, erhält dabei einen Zuschuss oder ab Juli 2021 auch ein Darlehen mit Tilgungszuschuss in Höhe von 35 Prozent. Arbeitet der Ofen besonders emissionsarm, steigt die Zuschuss-/Tilgungszuschusshöhe sogar auf 40 Prozent. Zu beantragen sind die Mittel über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA für Zuschussvariante) oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW für Darlehensvariante).

 

Bis zu 55 Prozent Förderung für Pelletöfen als Teil einer Hybridheizung

Während der Staat wasserführende Pelletöfen grundsätzlich mit 35 bis 40 Prozent bezuschusst, können Sanierer auch höhere Fördermittel bekommen. Eine Möglichkeit ist der gleichzeitige Austausch einer alten Ölheizung. Kommt stattdessen eine Hybridheizung aus Gasbrennwerttechnik und Pelletofen ins Haus, gibt es einen Zuschuss in Höhe von 35 bis 40 Prozent für das Gesamtpaket, sofern die technischen Voraussetzungen eingehalten werden. Wichtig ist es dabei zum Beispiel, dass der Kamin 25 Prozent der Gebäudeheizlast decken kann.

Als Teil einer sogenannten EE-Hybridheizung (Kombination aus Kamin und Umweltheizung) sind sogar noch höhere Zuschüsse für die gesamte Anlage möglich. Voraussetzung ist auch hier der Austausch einer bestehenden Ölheizung und/oder die Durchführung von Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan.

Die folgende Tabelle zeigt die Möglichkeiten der Kaminofen Förderung in Bestandsgebäuden im Vergleich:

Art der Heizung Kaminofen Förderung
Wasserführender Pelletofen 35 Prozent
Besonders emissionsarmer wasserführender Pelletofen 40 Prozent
Einbau einer Gasbrennwert-Hybridheizung mit wasserführendem Pelletofen 40 Prozent
Einbau einer Gasbrennwert-Hybridheizung mit wasserführendem Pelletofen (besonders emissionsarm) 35 Prozent
Einbau einer EE-Hybridheizung mit wasserführendem Pelletofen 35 Prozent
Einbau einer EE-Hybridheizung mit wasserführendem Pelletofen (besonders emissionsarm) 40 Prozent
+ Austausch einer bestehenden Ölheizung + 10 Prozent
+ Umsetzung von Maßnahmen aus einem Sanierungsfahrplan + 5 Prozent

 

 

Kompetent planen, pünktlich den Antrag stellen und sparen

Das Thema der Förderung des Kaminofens sollten Sie schon bei der Heizungsplanung klar im Blick haben. Es spielt meist auch eine wichtige Rolle, wenn es um die Berechnung der Investitionskosten für einen Neubau geht. Die Beantragung muss dabei vor der Beauftragung eines Fachhandwerkers erfolgen. Möglich ist das ganz einfach über die Webseite des BAFA (Zuschuss) oder ab Juli 2021 über die KfW beziehungsweise Ihre Hausbank (Darlehen).

Der beste Ansprechpartner für die Beratung und Antragstellung ist Ihr Heizungsbauer. Ein kompetenter Installateur wird das Thema bei der Beratung von sich aus ansprechen.

 

Nicht förderfähig: Der einfache Kaminofen im Wohnzimmer

Ein einfacher Kaminofen erzeugt angenehme Wärme im Aufstellraum. Er arbeitet nach aktualisierten Vorgaben emissionsarm und sauber. Allerdings führt er nur zu geringfügigen Einsparungen bei der konventionellen Heizung. Daher gibt es für die Anschaffung dieser stilvollen Geräte keine Fördermittel.

Ebenfalls nicht gefördert: Kaminofen mit Scheitholz

Die Heizungsunterstützung mit Scheitholz ist eine attraktive Idee. Grundlage dafür ist ein wasserführender Kaminofen, der die erzeugte Energie über den Pufferspeicher ins Heizungssystem einspeist. So lässt sich je nach Leistung des Ofens und Intensität der Nutzung durchaus ein beachtlicher Teil des Gas- oder Heizölverbrauchs mit erneuerbarer Energie ersetzen. Dennoch ist keine Förderung für Kaminofen dieses Typs vorgesehen. Er bietet aber andere Vorteile: Mehr Behaglichkeit sowie Wohnkomfort und den Ausgleich der Verbrauchskosten des Kaminofens durch Einsparungen beim Verbrauch der Hauptheizung.

 

Austauschpflicht 2021: Neuen Pelletofen mit Förderung kaufen

Alte Öfen und Kamine stoßen häufig viele Schadstoffe aus. Um die Belastung zu senken und unsere Umwelt zu schonen, hat der Gesetzgeber höhere Emissionsgrenzwerte eingeführt. Gibt ein Ofen pro Kubikmeter Abgas mehr als 0,15 Gramm Staub und mehr als 4 Gramm Kohlenmonoxid an die Umgebung ab, muss er daher ausgetauscht werden. So schreibt es die erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV) vor. Wann die Austauschpflicht greift, hängt dabei vom Alter der Öfen ab. Während bis zum 31.12.2017 bereits alle Holz- und Pelletöfen ausgetauscht werden mussten, die vor 1985 eingebaut wurden, waren bis Ende 2020 Öfen aus den Baujahren vor 1995 fällig. Vier Jahre später, am 31.12.2024, müssen dann alle Feuerstellen saniert oder ausgetauscht sein, die vor dem 21.03.2010 eingebaut wurden.

Sind Sie von der Austauschpflicht betroffen, ist das eine gute Möglichkeit zum Einbau eines wasserführenden Pelletofens.

Interessant zu wissen Übrigens: Eine Förderung in Höhe von 35 Prozent vergibt das BAFA auch für die nachträgliche Installation spezieller Partikelfilter. Diese sitzen im Abgaszug und sorgen dafür, dass weniger Schadstoffe in die Umwelt gelangen.

 

Sind Sie 2021 von der Austauschpflicht für alte Kaminöfen und Heizeinsätze betroffen? Mit dem Buderus Austauschtool finden Sie die Antwort und einen passenden neuen Heizeinsatz ->Zum Heizeinsatz-Austausch-Tool

 

Foto: Buderus