Wie viel Heizleistung muss eine neue Heizung erbringen, damit es auch an den kältesten Tagen im Jahr drinnen behaglich warm ist? Wir erklären die wichtigsten Begriffe und zeigen Ihnen, wie Sie die Heizlast für Ihr Gebäude überschlägig berechnen.

 

Heizlastberechnung: Dafür ist sie erforderlich

Wenn die Außentemperatur sinkt, wird es früher oder später in den Wohnräumen kalt und wir müssen heizen. Dabei kann die Wärme über das Dach, die raumumgebenden Wände, Kellerdecke oder Bodenplatte sowie Fenster und Türen entweichen. Auch unser Lüftungsverhalten und eine gegebenenfalls vorhandene mechanische Lüftung spielen hier natürlich eine Rolle. Um die Temperatur bei 21 Grad Celsius zu halten, muss jedem Raum wieder Wärme zugeführt werden. Das geschieht über das Heizen per Heizkörper oder Flächenheizung. Damit Ihre Räume stets 21 Grad warm bleiben, ist eine bestimmte Heizleistung erforderlich. Diesen Wert benötigen Sie zum Beispiel, wenn Sie Ihre alten Heizkörper im Rahmen einer Altbausanierung austauschen möchten. Art und Anzahl der neuen Heizkörper richten sich nach der benötigten Heizleistung pro Quadratmeter. In Neubauten sollte die Heizleistung des Heizkessels dem Wärmebedarf entsprechen.

 

 

Heizlast – was ist das genau und wo ist sie geregelt?

Die Heizlast des Gebäudes ist die notwendige Heizleistung, die erbracht werden muss, um die Raumtemperaturen konstant zu halten. Die Heizlast ist dann am größten, wenn es draußen am kältesten ist. Je nach Region werden dabei Temperaturen von minus zwölf bis minus 18 Grad Celsius der Berechnung zu Grunde gelegt. Ein Heizkessel wird in seiner Heizleistung so ausgelegt, dass er auch an diesen kältesten Tagen 21 Grad Celsius im Haus erreichen kann. Aus dieser Heizlast ergibt sich dann die Kesselleistung, die in Kilowatt (kW) angegeben wird. Die Auslegungstemperatur an den kältesten Tagen wird allerdings nur selten erreicht. So arbeiten die Heizkessel die überwiegende Zeit im Teillastbereich. Neue Heizkessel arbeiten modulierend und passen sich dem witterungsabhängigen Bedarf mit ihrer Leistung, ohne größere Verluste im Wirkungsgrad, sehr gut an. Trotzdem ist es sinnvoll, die Heizleistung des neuen Heizkessels optimal an den tatsächlichen Wärmebedarf anzupassen.

Heizlast in kW

Grafik: Richtwerte zur Bestimmung der Heizlast in kW abhängig von der Gebäudeklasse.
Quelle: VdZ – Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V. (VdZ)

 

Wie wird die Heizlast berechnet?

Die Bestimmung der Heizlast ist in der DIN 12831 genormt und beschreibt das Verfahren zur Berechnung der Heizlast für die Auslegung der Heizflächen in Räumen sowie zur Auslegung der gesamten Heizungsanlage. Alle für die Berechnung erforderlichen Werteparameter und Faktoren sind im nationalen Anhang D aufgelistet. Die DIN 12831 ist ein Berechnungsverfahren, das Norm-Wärmeverluste und Norm-Heizlast für Standardfälle unter Auslegungsbedingungen festlegt. Abweichungen sind im Einzelfall also durchaus zu erwarten.

Kritisch sehen Experten die Nichtberücksichtigung wichtiger Effekte. So fließen die Erzielung solarer Gewinne und innerer Gewinne (Sonneneinstrahlung, Menschen, Geräte) und die ausgleichende Speicherwirkung von Bauteilen nicht mit ein. Das zeigt sich besonders bei der Planung von Passivhäusern oder Niedrigstenergiehäusern. Hier muss der erfahrene Planer die entsprechenden zusätzlichen Nachweise führen. Daher ist es am besten, wenn Sie die genaue Berechnung durch einen Energieberater oder einen Fachbetrieb durchführen lassen. Für eine grobe Berechnung können Sie folgende Faustformel anwenden:

Raumgröße x Heizleistung in Watt pro Quadratmeter = benötigte Heizleistung des Raumes
Die Heizleistung in Watt pro m² entnehmen Sie dabei dieser Heizleistungstabelle:

Gewünschte Raumtemperatur 18° 20° 24°
Baujahr des Hauses bis 1982 111,6 W/m2 121,6 W/m2 141,7 W/m2
Baujahr des Hauses 1983 bis 1994 90,9 W/m2 99,2 W/m2 115,9 W/m2
Baujahr des Hauses ab 1995 73,9 W/m2 80,8 W/m2 94,5 W/m2

 

Ermittlung der Heizlast nach Energieverbrauch bei Bestandsgebäuden

Bei Altbauten gibt es einige Einflussgrößen, die die Berechnung der optimalen Heizleistung komplizieren. Im Vergleich zum Neubau fehlen bei älteren Gebäuden oft die notwendigen Unterlagen zur Berechnung. Deshalb ermitteln Fachleute die Heizlast für bestehende Gebäude aus den Verbrauchswerten der letzten Jahre anhand statistischer Verfahren. Einen ersten Anhaltspunkt liefert folgende Beispielrechnung: Ein Einfamilienhaus verbraucht 33.000 Kilowattstunden pro Jahr (kWh/a) für Raumheizung und Bereitung von Warmwasser. Falls nur der Brennstoffverbrauch bekannt ist – 1 Liter Heizöl oder 1 Kubikmeter Erdgas liefern etwa 10 kWh Energie. Der Jahresverbrauch wird nun durch die Stunden geteilt, die der Kessel unter Volllast lief. Das sind je nach Region nach Angaben der Hersteller zwischen 1.600 und 2.100 Volllaststunden, im Rechenbeispiel hier 2.000 Volllaststunden.

Ergebnis:
33.000 kWh : 2.000 h = 16,5 kW Heizlast

Oftmals sind gerade in Altbauten die bestehenden Heizkessel überdimensioniert oder der Wärmeverlust durch die Gebäudehülle hat sich verändert, beispielsweise durch den Einbau neuer Fenster oder einer Dachdämmung. Wird der neue Heizkessel in seiner Leistung nicht angepasst, kann dieser nicht im optimalen Arbeitsfenster gefahren werden. Das hat Effizienzeinbußen und höhere Kosten im Betrieb zur Folge. Hier liegt bei der Neuanschaffung eines Heizkessels verborgenes Einsparpotenzial.

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Warmwasser: Ist ein Zuschlag bei der Heizleistung notwendig?

Bei Ein- oder Zweifamilienhäusern ist der gleichzeitige Betrieb von Heizung und Warmwasser-Bereitung nicht sinnvoll. Diese Möglichkeit sollte auch in der Heizleistung nicht „oben drauf“ gepackt werden. Stattdessen wird bei Bedarf die volle Wärmeleistung des Heizkessels vorrangig für die Bereitung von Warmwasser genutzt. Die Gebäude-Beheizung bleibt solange unterbrochen. In dieser Zeit kühlen allerdings Heizkörper oder Fußbodenheizung ab, was aber aufgrund der Kürze (etwa eine halbe Stunde) kaum spürbar ist. Soll der Warmwasser-Speicher nur einmal pro Tag beladen werden, muss das Speichervolumen mindestens einen Tagesbedarf abdecken.

Interessant zu wissen Fazit: Für die Größenfestlegung der Kessel-Leistung zur Gebäudebeheizung und Warmwasserbereitung gilt nicht: „Viel hilft viel“ sondern eher „Weniger ist mehr“. Lassen Sie sich beraten.

 

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