Jetzt gestaffelte Zuschüsse beim Einbruchschutz

Sommer und Urlaub ist Einbruchszeit

 

Stärkere Förderung für kleinere Maßnahmen im KfW-Zuschussprogramm

Alle Haus- und Wohnungsbesitzer, die in einen verbesserten Einbruchschutz investieren wollen, können sich freuen. Die KfW gewährt ab sofort gestaffelte Zuschüsse, um speziell kleinere Maßnahmen stärker zu fördern. Denn bereits mit geringen Beträgen können Eigentümer und Mieter sinnvolle Schutzmaßnahmen gegen Einbruch ergreifen.

 

KfW-Programm 455

Das Programm hat einen sperrigen Namen, ist aber bei Haus- und Wohnungsbesitzern sehr beliebt: „Altersgerecht Umbauen-Investitionszuschuss-Einbruchschutz (Programmnummer 455-E). Mit diesem Zuschussprogramm fördert die KfW einbruchhemmende Maßnahmen von Eigentümern und Mietern in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie in Eigentumswohnungen. Neu ist die Staffelung der Zuschüsse: Die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Investitionskosten werden nun mit 20 Prozent (vorher 10 %) bezuschusst. Für förderfähige Kosten über 1.000 Euro hinaus wird wie bisher ein Zuschuss von 10 Prozent gewährt. Diese neue gestaffelte Förderung gilt pro Antragsteller und Gebäude. Wichtig: Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens online über das KfW-Zuschussportal gestellt werden.

 

Fachgerechte Ausführung zwingend erforderlich

Alle Maßnahmen sind durch einen Fachhandwerker auszuführen. Die Mindestinvestitionssumme zur Antragstellung liegt bei 500 Euro. Maximal wird ein Zuschuss bis zu einem Investitionsvolumen von 15.000 Euro pro Wohneinheit gewährt. Damit möglichst viele neue Antragsteller in den Genuss der verbesserten Zuschüsse gelangen, hat die KfW eine Sperrfrist eingeführt. Bereits einmal geförderte Antragsteller können erneute Zuschussanträge für Maßnahmen am gleichen Gebäude zur Verbesserung des Einbruchschutzes erst 12 Monate nach der ersten Förderzusage stellen.

 

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