Ist das Haus in die Jahre gekommen, lässt sich der energetische Zustand mit einer Sanierung verbessern. Eine neue Wärmedämmung hält die Wärme im Haus, senkt die Heizkosten und erhöht den Wohnkomfort. Anfallende Sanierungskosten können Hausbesitzer mit einer Förderung reduzieren. Welche Fördermittel für eine Fassadendämmung und andere Maßnahmen erhältlich sind, erfahren Sie im Folgenden. Anlaufstellen und Voraussetzungen für die Förderung der Wärmedämmung Kredite und Zuschüsse für die Wärmedämmung gewährt die Bundesregierung in erster Linie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Voraussetzung ist die Einhaltung hoher technischer Vorgaben, die sich in der Regel auf die energetische Qualität beziehen. Alternativ zur BEG-Förderung für die Wärmedämmung gibt es einen Steuerbonus für die Sanierung sowie regionale Förderprogramme von Städten, Gemeinden und Bundesländern. Die Höhe der Förderung hängt zumeist von der Sanierungsmaßnahme ab Wichtig zu wissen ist, dass bereits bei der Beantragung der Förderung für die Wärmedämmung viele Punkte zu beachten sind. Um hier keine Fehler zu machen, empfehlen wir eine professionelle Energieberatung. Experten stellen dabei die größten Einsparpotenziale heraus und helfen, die Fördermittel zu beantragen. Wer von den BEG-Fördermitteln profitieren möchte, muss ohnehin einen Energieberater beauftragen. Vorteile einer Förderung für die Wärmedämmung Eine Förderung reduziert die Investitionskosten der Wärmedämmung. Neben zinsgünstigen Krediten mit attraktiven Tilgungszuschüssen gibt es über die BEG für viele Sanierungsmaßnahmen einen einmaligen Zuschuss. Viele Fördermittel lassen sich sowohl im Rahmen einer Komplettsanierung als auch für Einzelmaßnahmen nutzen. Eine qualitätssichernde Baubegleitung wird zusätzlich empfohlen und gefördert. Möglichkeiten einer BEG-Förderung für die Wärmedämmung Die Bundesförderung gibt es, wenn es sich bei der Immobilie um ein mindestens fünf Jahre altes Haus handelt. Wer die staatliche Hilfe nutzen möchte, muss diese vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen mit einem Energieberater beantragen und die technischen Mindestanforderungen einhalten. Für folgende Dämmmaßnahmen stellt die BEG Fördermittel bereit: • Dachdämmung • Fassadendämmung • Dachbodendämmung • Kellerdämmung Sogar die Dämmung der Rohrleitungen wird im Rahmen einer Heizungsoptimierung gefördert. Verfügbar sind Zuschüsse oder Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von 15 Prozent bei anrechenbaren Kosten von 60.000 Euro pro Wohneinheit. Die Antragstellung erfolgt vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen mit einem Energieberater. Das Besondere: Liegt der geplanten Maßnahme ein Sanierungsfahrplan zugrunde, steigt die Höhe der Förderung sogar auf 20 Prozent an (iSFP-Bonus). Wichtig zu wissen: Die Darlehensvariante der BEG-Förderung ist ab Juli 2021 verfügbar. Bis dahin können Sanierer von Wohngebäuden über die KfW Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von bis zu 20 Prozent beantragen. Die folgende Tabelle informiert über die aktuellen Konditionen der Förderung für die Wärmedämmung. Förderprogramm Förderung der Wärmedämmung BEG EM Zuschuss 15 bis 20 Prozent Zuschuss (maximal 60.000 Euro förderbare Kosten pro Wohneinheit) BEG-EM Darlehen Darlehen mit 15 bis 20 Prozent Tilgungszuschuss (maximal 60.000 Euro förderbare Kosten pro Wohneinheit) Wichtig zu wissen: Fördermittel für die Wärmedämmung gibt es bei neuen und bestehenden Gebäuden auch im Rahmen der Effizienzhaus-Förderung von KfW und BEG. Die Höhe von Zuschüssen und Tilgungszuschüssen hängt dabei vom erreichten Effizienzhaus-Standard ab. Alternativ: 40.000 Euro Steuerbonus für die Sanierung Wer selbst im eigenen Wohnhaus lebt, kann die Sanierungskosten auch steuerlich geltend machen. Bei einer Förderrate von 20 Prozent ist es dabei möglich, Ausgaben von bis zu 40.000 Euro über drei Jahre von der Einkommensteuer abzuziehen. Während hierbei die gleichen Voraussetzungen wie bei den BEG-Angeboten gelten, lässt sich der Steuerbonus nachträglich nutzen. Dazu geben Sanierer die anrechenbaren Ausgaben nach Abschluss der Sanierung in der Einkommensteuererklärung an. Übrigens: Wer die hohen technischen Vorgaben nicht erfüllt, kann die Lohnkosten der Handwerker steuerlich geltend machen. Die Einkommensteuer sinkt auf diese Weise um 20 Prozent der Lohnkosten (maximal 1.200 Euro im Jahr) Darauf sollten Sie bei der Förderung achten Wer BEG-Fördergelder für die Wärmedämmung nutzen will, muss maximale U-Werte einhalten. Diese fallen je nach Sanierungsmaßnahme unterschiedlich aus und sind strenger als die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes GEG (früher EnEV). Um eine BEG-Förderung zu beantragen, braucht man einen für die Förderprogramme des Bundes zugelassenen Energieberater. Eine BEG-Sanierungsförderung ist unbedingt vor Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen über die BAFA-Webseite (BEG-Zuschuss) oder die eigene Hausbank (Darlehens-Varianten) zu beantragen. Der Steuerbonus lässt sich nach Abschluss der Sanierung über die Einkommensteuererklärung beantragen. Für den Sanierungsbonus ist kein Energieberater erforderlich. Nach Abschluss der Sanierung müssen Handwerker eine Fachunternehmererklärung abgeben. Hier finden Sie weitere Informationen zur Förderung der Gebäudehülle direkt vom BAFA Lohnt sich eine Wärmedämmung an meinem Haus überhaupt? Diese Frage beantwortet Ihnen unser Sanierungsrechner. Kalkulieren Sie die Kosten für eine energetische Sanierung, von der Aufsparrendämmung am Dach über neue Fenster bis hin zur Dämmung der Fassade. Jetzt Sanierungsrechner starten Foto: Digipic – Fotolia.com