Wer heute sein Haus energetisch sanieren oder modernisieren möchte, dem stehen viele Möglichkeiten zur Förderung offen. Denn neben dem Bund, den Ländern und den Kommunen unterstützen auch Energieversorger Hausmodernisierer mit attraktiven Darlehen oder Zuschüssen. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) macht es dabei einfacher, die passenden Mittel zu finden. Denn diese fasst Angebote, die lange Zeit bei BAFA oder KfW beheimatet waren, in einem Programm zusammen. Wir geben einen kompakten Überblick über die Fördermöglichkeiten bei der Haussanierung.

 

Schrittweise Umstellung auf die einheitliche Bundesförderung

Wer sich im letzten Jahr für Fördermittel interessierte, musste sich teils an verschiedene Stellen wenden. Während Zuschüsse für die neue Heizung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu bekommen waren, gab es Fördermittel für Maßnahmen am Haus bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-Förderung) ändert sich das nun. Denn diese fasst BAFA- und KfW-Angebote zu einem einheitlichen Programm zusammen. Wer ein Gebäude saniert, benötigt damit in Zukunft nur einen Antrag, um die wichtigsten Zuschüsse und Darlehen zu bekommen. Mit der BEG EM Förderung, die es für Einzelmaßnahmen im Bestand gibt, startete die Umsetzung des neuen Förderprogramms Januar 2021. Ab Juli 2021 bekommen Bauherren und Sanierer staatliche Fördermittel für effiziente Neubau- und Sanierungsvorhaben dann ausschließlich über die BEG-Förderung.

 

BAFA- und KfW-Förderung ab 2024 teilweise nicht mehr verfügbar

Mit der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude fielen einige beliebte Förderprogramme weg. So zum Beispiel das BAFA-Programm zum „Heizen mit erneuerbaren Energien“ oder für die „Heizungsoptimierung“. Ebenso betroffen ist die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen an bestehenden Gebäuden, die es bisher über das KfW-Programm 430 gab. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass die Fördermittel nicht gestrichen, sondern inzwischen in die BEG-Förderung integriert wurden.

Die übrigen KfW-Programme (151, 153, 167 sowie 430 für ganzheitliche Sanierungsvorhaben) sind bis zum 30.06.2021 verfügbar, bevor auch diese in die BEG-Förderung übergehen. Das Gleiche betrifft die KfW-Förderung 431 zur Baubegleitung sowie weitere Förderangebote aus dem Nichtwohnbereich.

Unsere aktuellen Information zur BEG-Baubegleitung finden Sie in unserem Artikel zur ‚Baubegleitung Checkliste‘.

 

Attraktive Förderalternative: Der Steuerbonus für die Sanierung

Bereits im Jahr 2020 verbesserte die Regierung auch die steuerliche Förderung von Sanierungsvorhaben. Denn seit dem gibt es einen Steuerbonus in Höhe von 20 Prozent (maximal 40.000 Euro). Dieser ist für Einzelmaßnahmen sowie ganzheitliche Sanierungsvorhaben erhältlich und verteilt sich über einen Zeitraum von drei Jahren. Wer davon profitieren möchte, gibt die angefallenen Kosten in der Einkommensteuererklärung für die entsprechenden Jahre an. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich bei dem Sanierungsobjekt um ein mindestens zehn Jahre altes und selbst genutztes Wohnhaus handelt.

 

Auch kommunale Förderprogramme nicht vergessen

Ratsam ist es, sich auch über die Förderangebote in der eigenen Kommune bzw. im eigenen Bundesland zu informieren. Teilweise lassen sich diese mit anderen Mitteln kombinieren. Wer die vorhandenen Programme optimal ausschöpfen möchte, sollte sich dazu rechtzeitig mit den individuellen Möglichkeiten befassen. Unterstützung bekommen Sanierer dabei von Energieberatern oder über unsere Fördermittel-Auskunft. Aber ganz gleich, wie sich die Fördersituation darstellt: Eine energetische Sanierung lohnt sich in den meisten Fällen. Denn sie sorgt für sinkende Verbrauchswerte, fallende Heizkosten und geringere CO2-Emissionen. Seit der Einführung der CO2-Steuer fossiler Rohstoffe schont Letzteres nicht nur das Klima, sondern auch den eigenen Geldbeutel.

 

Voraussetzungen und Antragstellung für die Sanierungsförderung

Bevor Sanierer Maßnahmen umsetzen, sollten ein Energieberater das Gebäude genau unter die Lupe nehmen. Der Experte erstellt eine Ist-Analyse und fertigt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) an. Außerdem zeigen die Experten, welche Fördermittel im Einzelfall zur Verfügung stehen und wie diese zu beantragen sind.

 

Altbau sanieren: Förderung für eine neue Heizung

Fördermittel für neue Heizungsanlagen gibt es für Bestandsgebäude über die neue BEG EM Förderung. Das Programm bietet Zuschüsse in Höhe von 20 bis 55 Prozent, die es für den Einbau einer Gas-Hybridheizung oder einer reinen Umweltheizung gibt. Zusätzlich erhalten Sanierer einen zehnprozentigen Bonus, wenn sie im gleichen Zuge eine bestehende Ölheizung austauschen. Führen Sie dabei Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan durch, steigt die Zuschussrate mit dem iSFP-Bonus um weitere 5 Prozent. Welche Anlagen förderbar sind und wie hoch die Zuschüsse im Detail ausfallen, können Sie auf unserer Spezialseite zur Förderung Heizung erfahren.

 

Förderung für eine Sanierung der Gebäudehülle

Seit Januar 2021 gibt es auch Zuschüsse für weitere Sanierungsarbeiten am Gebäude über die neue Bundesförderung. So zum Beispiel für die Dachdämmung oder den Fenstertausch. Alternativ dazu ist auch die Darlehensförderung der KfW noch bis zum 30.06.2021 verfügbar. Ab Juli gibt es Darlehen und Zuschüsse dann über die BEG-Förderung. Einen Überblick über die aktuellen Förderangebote und Förderkonditionen gibt die folgende Tabelle:

 

Förderung für die energetische Gebäudesanierung seit 2021 (Stand: Juni 2021):

Maßnahme BEG EM-Förderung (Zuschuss)* KfW-430 Zuschuss KfW-152 Tilgungszuschuss Steuerbonus
(Insgesamt über 3 Jahre verteilt absetzbar)
Förderung Heizungstausch** 20 – 55 % 20 %
Optimierung der Heizung 20 – 25 % 20 % 20 %
Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage 20 – 25 % 20 % 20 %
Wärmedämmung Dach/oberste Geschossdecke / Fassade / Keller 20 – 25 % 20 % 20 %
Sommerlicher Wärmeschutz 20 – 25  % 20 % 20 %
Neue Fenster 20 – 25  % 20 % 20 %
Neue Haustüren 20 – 25  % 20 % 20 %
Smart Home 20 – 25  % 20 %
KfW-Effizienzhäuser 25 bis 40 % (maximal 48.000 € pro Wohneinheit) 25 bis 40 % (maximal 48.000 € pro Wohneinheit) 20 %
Energieberatung 80 % über BAFA Programm „Vor-Ort-Beratung“
Fachplanung und Baubegleitung 50 % der Beraterkosten 50 % über KfW-431 50 % der Beraterkosten

*Inklusive Bonus für individuellen Sanierungsfahrplan + 5 %

**Hinweis: Die aufgeführten Fördermittel sind untereinander nicht kombinierbar. Einzige Ausnahme: Die BEG-Förderung und der KfW-Ergänzungskredit 167. Diese Angebote können Sanierer noch bis zum 30.06.2021 gemeinsam nutzen. Anschließend löst die Darlehensvariante der BEG EM-Förderung das KfW-Programm 167 ab. 

 

Bis zu 80 Prozent Förderung für die Energieberatung nutzen

Vor jeder Sanierung ist es ratsam, auch einen Energieberater hinzuzuziehen. Führt dieser eine standardisierte „BAFA-Vor-Ort-Beratung“ durch, übernimmt der Staat bis zu 80 Prozent der dafür anfallenden Kosten über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude. Aber auch Sanierer, die die Experten mit der Fachplanung und der Baubegleitung beauftragen, profitieren von finanziellen Hilfen und Zuschüssen in Höhe von 50 Prozent. Während sich diese mit der BEG-Förderung gleich mit beantragen lassen, beantragen Nutzer von KfW-Angeboten die Förderung über das KfW-Programm 431.

 

Förderung bei der Sanierung – Wohnkomfort & Einbruchschutz

Unabhängig von der Bundesförderung für effiziente Gebäude gibt es auch die KfW-Programme 455-E, 455-B und 159 weiterhin. Diese bieten attraktive Zuschüsse sowie zinsgünstige Darlehen für mehr Einbruchschutz oder den Abbau von Barrieren, wie die folgende Übersicht zeigt:

  • Einbruchsschutz: Über das KfW-Programm 455-E fördert der Staat Maßnahmen für mehr Einbruchschutz mit Zuschüssen von 10 bis 20 Prozent. Alternativ dazu ist ein Darlehen über das KfW-Programm 159 möglich.
  • Wohnkomfort: Über das KfW-Programm 455-B fördert der Staat Maßnahmen, mit denen Sanierer Barrieren abbauen zu 10 %. Die Mittel gibt es beispielsweise für einen Umbau zum barrierefreiem Bad oder zum Schaffen eines barrierefreien Eingangsbereichs. Alternativ dazu ist auch hier ein Darlehen über das KfW-Programm 159 möglich.

 

Förderung für Photovoltaik

Wer seine Sanierung nutzt, um gleich eigenen Strom zu erzeugen, den fördert die KfW im Bereich mit zinsgünstigen Darlehen über das Programm 270. Außerdem gibt es über das KfW-Programm 440 einen Zuschuss in Höhe von 900 Euro für Elektroauto-Ladestationen (sogenannte Wallboxen). Kombinierbar sind die Mittel häufig auch mit regionalen Förderangeboten, die es in Form von Zuschüssen unter anderem für PV-Anlagen und Stromspeicher gibt. Auskünfte bekommen Sanierer hier bei Ihrer Stadt-, Kreis- oder Gemeindeverwaltung.

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Quelle:  Bosch Thermotechnik GmbH
Foto: Alexander Raths – Fotolia.com