Eine moderne Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung sorgt nicht nur für gesunde Luft. Sie spart auch Heizkosten, indem sie Wärme der verbrauchten Raumluft auf die frische Außenluft überträgt. Wer die Technik in seinem Haus nachrüstet, profitiert von einer attraktiven Förderung der Lüftung. Diese gibt es in Form von hohen Zuschüssen, günstigen Darlehen und steuerlichen Vergünstigungen. Voraussetzung: Sanierer halten die technischen Vorgaben ein und beantragen die Förderung der Lüftung rechtzeitig. Diese Themen finden Sie in unserem Beitrag: Welche Lüftungsanlagen fördert der Staat?Die Förderung der Lüftung im ÜberblickDie Förderangebote sind nicht kombinierbarFörderung der Lüftung richtig beantragenGanzheitlich sanieren und noch mehr sparen Welche Lüftungsanlagen fördert der Staat? Die attraktive Förderung gibt es für verschiedene Systeme zur kontrollierten Be- und Entlüftung. So zum Beispiel für zentrale Abluftanlagen, die feuchte-, kohlendioxid- oder mischgasgeführt arbeiten. Sie passen ihre Leistung der aktuellen Situation bedarfsgerecht an und verbrauchen nur sehr wenig Energie. Förderbar sind darüber hinaus auch Zu- und Abluftanlagen mit Wärmerückgewinnung. Diese sind dezentral, raumweise oder gebäudezentral ausgeführt und sorgen durch ihre Effizienz für hohe Einsparungen. Die Förderung der Lüftung gibt es außerdem für kompakte Lüftungsgeräte, die mit einer Abluftwärmepumpe verbunden sind. Förderbare Lüftungssysteme auf einen Blick: energiesparende und bedarfsgerecht arbeitende zentrale Abluftsysteme zentrale, raumweise oder dezentrale Lüftung mit Wärmerückgewinnung Kompaktgerät mit Abluftwärmepumpe und Luft/Luft-Wärmeübertrager Kompaktgerät mit Abluftwärmepumpe ohne Luft/Luft-Wärmeübertrager Ganz gleich, um welche Lösung es geht, in jedem Fall gibt es staatliche Fördermittel nur für Arbeiten im Bestand. Wer sich im Neubau für die Lüftungstechnik entscheidet, bekommt finanzielle Unterstützung nur im Rahmen der Effizienzhaus-Förderung. Die Förderung der Lüftung im Überblick Die staatlichen Förderangebote für Lüftungsanlagen haben sich in den letzten Jahren immer wieder verändert. So fiel beispielsweise das sehr beliebte Lüftungspaket der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) weg, das für die Kombination aus Lüftung und Dämmmaßnahme besonders hohe Zuschüsse versprach. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) gibt es diese inzwischen auch ohne Paket-Lösung. Verfügbar sind hier Zuschüsse sowie Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von 20 Prozent. Schlägt ein Sanierungsfahrplan den Einbau der Wohnraumlüftung vor, steigt die BEG-EM-Förderung durch den iSFP-Bonus sogar auf 25 Prozent an. Wichtig zu wissen: Die BEG-Darlehensförderung steht Sanierern erst ab Juli 2021 zur Verfügung. Bis dahin können sie noch die Kreditförderung aus dem KfW-Programm 152 nutzen, die günstige Darlehen mit 20-prozentigen Tilgungszuschüssen verbindet. Die folgende Tabelle zeigt aktuelle Angebote zur Förderung der Lüftung 2021. Förderung der Lüftung Konditionen Voraussetzung BEG-EM Zuschuss 20 bis 25 % Zuschuss für bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit Fachhandwerker sind Pflicht Sanierung im mindestens 5 Jahre alten Gebäude technische Vorgaben sind einzuhalten BEG-EM Darlehen (ab 01.07.2021) Darlehen mit 20 bis 25 % Tilgungszuschuss für bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit KfW 152 Darlehen (bis 30.06.2021) Darlehen mit 20 % Tilgungszuschuss für bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit Bauantrag/Bauanzeige vor 1. Februar 2002 technische Vorgaben sind einzuhalten Steuerbonus für die Sanierung Steuerbonus in Höhe von 20 Prozent für drei Jahre; maximal 40.000 Euro Fachhandwerker sind Pflicht Sanierung im selbst bewohnten, mindestens 10 Jahre alten Haus technische Vorgaben sind einzuhalten Steuerbonus für Handwerkerkosten Steuerbonus in Höhe von 20 Prozent der Handwerkerkosten; maximal 1.200 Euro pro Jahr Umsetzung durch Handwerker Sanierung im selbst bewohnten Haus Alternativ zur Bundesförderung können Sanierer auch den Steuerbonus für die Sanierung nutzen und 20 Prozent der Sanierungskosten von der Steuer absetzen. Die Vergünstigung ist auf 40.000 Euro begrenzt, die zu vorgegebenen Anteilen über einen Zeitraum von drei Jahren geltend zu machen sind. Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen stellt eine weitere Möglichkeit zur Förderung der Lüftung dar. Nutzen Sanierer diesen, setzen sie 20 Prozent der Lohnkosten ihrer Handwerker von der Steuer ab. Die Vergünstigung ist auf 1.200 Euro im Jahr begrenzt und an keine technischen Vorgaben geknüpft. Die Förderangebote sind nicht kombinierbar Da die einzelnen Förderangebote untereinander nicht kombinierbar sind, müssen sich Sanierer schon vor der Auftragsvergabe für einen Förderweg entscheiden. Besonders interessant ist die BEG-Förderung mit iSFP-Bonus in Höhe von 25 Prozent, die es allerdings nur mit Energieberater gibt. Wer ohne diesen auskommt, kann den Steuerbonus für die Sanierung beantragen – Vergünstigungen gibt es dabei jedoch verteilt über mehrere Jahre. Informieren Sie sich über die aktuelle Förderung der Lüftung und profitieren von den für Sie besten Programmen – ganz einfach mit unserer Fördermittelauskunft. Gratis Fördermittelauskunft starten! Förderung der Lüftung richtig beantragen Gesunde Raumluft, optimaler Schimmelschutz und sinkende Heizkosten: Wer diese Vorteile für sich nutzen möchte, kann eine Lüftungsanlage nachrüsten. Förderung gibt es jedoch nur, wenn Sanierer die Mittel richtig beantragen. Die folgende Übersicht zeigt, wie das funktioniert. Lüftungs-Förderung beantragen: BEG-Förderung (Zuschuss oder Darlehen) KfW-Förderung (Darlehen) Steuerbonus für die Sanierung Steuerbonus für Handwerker Zeitpunkt 30,0 % der förderfähigen Kosten, maximal 30.000 € pro Wohneinheit Schritt 1: 25,0 % der förderfähigen Kosten, maximal 25.000 € pro Wohneinheit Schritt 2: Angebot für die neue Lüftung erstellen lassen Schritt 3: Förderung über BAFA-Webseite (Zuschuss) oder eine Hausbank (Darlehen) beantragen Fachunternehmer-erklärung ausstellen lassen Material- und Lohnkosten in der Rechnung ausweisen lassen Schritt 4: Fachhandwerker mit der Maßnahme beauftragen Kosten in der Steuererklärung angeben Schritt 5: Energieberater beauftragen, einen technischen Projektnachweis (TPN für BEG) bzw. eine Bestätigung nach Durchführung (BnD für KfW) zu erstellen — — Schritt 6: Energieberater-Bestätigung beim Fördergeber einreichen und Zuschuss auszahlen bzw. Tilgungszuschuss gutschreiben lassen — — Ganzheitlich sanieren und noch mehr sparen Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung senkt den Energieverbrauch und hilft, Energiekosten sowie CO2 einzusparen. In vielen Fällen lohnt es sich, die Maßnahme mit weiteren Sanierungsarbeiten zu kombinieren. So sparen Hausbesitzer noch mehr, wenn sie gleichzeitig eine Dämmung anbringen oder die Heizung austauschen. Unser kostenfreier Sanierungsrechner zeigt, ob sich der Aufwand ökologisch und wirtschaftlich lohnt. Foto: eyetronic – Fotolia.com