Alte Fenster können richtige Energieräuber sein, die wertvolle Wärme aus dem Wohnraum nach außen entweichen lassen. Grund genug, die Schwachstelle Fenster in Angriff zu nehmen und alte Fenster zu erneuern. Der Staat unterstützt Modernisierer beim Fenstertausch mit attraktiven Fördermitteln in Form von Krediten und Zuschüssen.

 

Austausch alter Fenster spart Energie und Kosten

Der Energieverlust durch alte Fenster summiert sich bei einem Einfamilienhaus mit durchschnittlich 30 Quadratmetern Fensterfläche ganz schön auf. Je nach Alter der Fenster gehen 10 bis 40 Liter Heizöl pro Quadratmeter Fensterfläche unnötig verloren im Vergleich zu einem neuen Fenster. Beim Sanieren sollten Sie sich also nicht nur auf eine Erneuerung der Heizung konzentrieren, sondern auch einen Fensteraustausch in Betracht ziehen und bereits beim Hausbau, bei Kauf und Einbau der Fenster auf Qualität achten.

Großes Angebot zur Förderung neuer Fenster

Wer sich für einen Fenstertausch entschließt, hat Glück, denn der Staat fördert die Maßnahme mit unterschiedlichsten Programmen. Besonders interessant ist dabei die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die in Teilen seit Januar 2021 verfügbar ist. Über den Programmteil Einzelmaßnahmen (BEG EM) erhalten Sanierer attraktive Zuschüsse oder günstige Darlehen mit hohen Tilgungszuschüssen (ab 01. Juli 2021 verfügbar).

Mit dem Programmteil „Wohngebäude“ gibt es Darlehen und Zuschüsse der Bundesförderung ab 01. Juli 2021 darüber hinaus auch für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus.

Wer ein günstiges Darlehen für den Fenstertausch benötigt, nutzt bis einschließlich Juni 2021 noch das KfW-Programm 151/152. Auch hier sind Kredite mit günstigen Konditionen und hohen Tilgungszuschüssen ausgestattet. Weitere Angebote zur Förderung neuer Fenster schafft das Finanzamt mit dem Steuerbonus für die Sanierung sowie dem Steuerbonus für Handwerkerleistungen.

 

Förderung für neue Fenster Förderart Effektiver Jahreszins Zuschuss/ Tilgungszuschuss Fördergeber
BEG EM
Zuschussvariante
Einmaliger Zuschuss 15 bis 20 Prozent der Gesamtkosten BAFA
Beantragung über Zuschussportal
BEG EM
Kreditvariante
(ab 01. Juli 2021)
Darlehen mit Tilgungs-zuschuss k. A. 15 bis 20 Prozent der Gesamtkosten KfW
Beantragung über Hausbank
Steuerbonus für die Sanierung steuerliche Vergünstigung 20 Prozent der Gesamtkosten Finanzamt
Beantragung über Steuererklärung
Steuerbonus für Handwerkerkosten steuerliche Vergünstigung 20 Prozent der Handwerkerkosten Finanzamt
Beantragung über Steuererklärung

 

BEG-Förderung für den Fenstertausch beantragen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) stellt Sanierern Zuschüsse oder günstige Darlehen (ab 01. Juli 2021) für den Fenstertausch zur Verfügung. Die Zuschuss-/Tilgungszuschusshöhe beträgt 15 Prozent und lässt sich sogar noch erhöhen. So bekommen Sie einen Bonus in Höhe von 5 Prozent, wenn ein BAFA-Sanierungsfahrplan den Fenstertausch vorschlägt. Die förderbaren Kosten liegen bei 60.000 Euro pro Wohneinheit und sind damit höher als bisher.

Wichtig zu wissen: Die BEG-Förderung für neue Fenster ist unbedingt vor der Vergabe von Aufträgen zu beantragen. Dazu benötigen Sie die Technische Projektbeschreibung (TBP) eines Energieberaters und ein möglichst genaues Kostenangebot. Haben Sie alle Informationen zusammen, können Sie die Mittel über die Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Direkt danach ist es möglich, auf eigenes Risiko mit der Sanierung zu beginnen.

Entscheiden Sie sich für einen BEG-EM-Kredit für die neuen Fenster, beantragen Sie diesen über Ihre Hausbank. Hier bekommen Sie auch Förderdarlehen für die Sanierung zum Effizienzhaus. Zuschüsse für Letzteres sind voraussichtlich über das KfW-Zuschussportal zu beantragen. Ein Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste ist dabei in jedem Fall erforderlich.

Übrigens: Die Kosten der Energieberater können sie mit dem Fenstertausch fördern lassen. Neben den Ausgaben für die Technische Projektbeschreibung betrifft das auch Kosten für Fachplanung und Baubegleitung.

Technische Mindestanforderungen der KfW an Fenster

Die Fördergeber stellen hohe Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) der jeweiligen Bauteile. Für Fenster darf der maximale U-Wert in W/(m²·K) betragen:

  • 0,95 für Fenster mit Mehrscheiben-Isolierverglasung
  • 1,0 für Dachfenster
  • 1,1 für barrierearme oder einbruchhemmende Fenster
  • 1,3 für die Ertüchtigung von Fenstern und Kastenfenstern sowie Fenster mit Sonderverglasung
  • 1,4 für den Austausch von Fenstern an Baudenkmalen oder erhaltenswerter Bausubstanz (bei echten glasteilenden Sprossen gilt 1,6)
  • 1,6 für die Ertüchtigung von Fenstern an Baudenkmalen oder erhaltenswerter Bausubstanz

Weitere Anforderung an eine Förderung der neuen Fenster

  • Der Antrag muss vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen bei den entsprechenden Fördergebern gestellt werden, sonst besteht kein Anspruch. Eine Ausnahme betrifft den Steuerbonus: Den gibt es nachträglich.
  • Voraussetzung für eine Förderung ist die Einschaltung eines Energieberaters, der im Vorfeld berät und eine Bestätigung zum Antrag oder eine Technische Projektbeschreibung (TPB-ID für BEG)  ausstellt. Der Steuerbonus ist davon ausgenommen.
  • Der Einbau der neuen Fenster muss durch einen Fachbetrieb erfolgen. Die Förderung der neuen Fenster gibt es dann nur für die Materialkosten.
  • Kreditanträge werden von der Hausbank geprüft und über diese bei der KfW eingereicht. Zuschuss-Anträge können Hausbesitzer über die BAFA-Webseite (BEG-EM) oder das KfW-Zuschussportal einfach selbst einreichen. Den Steuerbonus beantragen Sie über Ihre Einkommensteuererklärung.
  • Als letzter Schritt der Förderung muss eine Bestätigung der Durchführung eingereicht werden. Die BEG-Förderung erfordert einen Technischen Projektnachweis (TPN) von Ihrem Energieberater. Für den Steuerbonus für die Sanierung ist eine Fachunternehmererklärung auszufüllen.
  • Möchten Sie den Steuerbonus für die Sanierung zur Förderung neuer Fenster nutzen, muss Ihr Haus mindesten 10 Jahre alt sein.
  • Die Fassade sollte einen besseren U-Wert (Dämmwert) aufweisen als die neuen Fenster. Ist dies nicht der Fall, sind andere Maßnahmen zum Schutz vor Kondensat und Schimmel zu treffen. Ein Beispiel ist die kontrollierte Wohnungslüftung.

 

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Quelle: Bosch Thermotechnik
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