Energielabel (ErP-Label) jetzt auch auf der Heizung

Energielabel für die Heizung

 

Eine erste Information über ein Heizsystem gibt das Energielabel (ErP-Label)

Einheitliches Energieeffizienzlabel für Heizungen Pflicht

Bei der Auswahl einer neuen Heizung erhalten Hausbesitzer jetzt zusätzliche Informationen. Seit  2015 gibt es das bekannte Energieeffizienzlabel (ErP-Label) auch für Heizgeräte und Warmwasserbereiter. Während zuerst nur Ölheizungen, Gasheizungen, Wärmepumpen und KWK-Anlagen betroffen waren, gilt das Label heute auch für Holz- und Pelletheizungen. Das europaweit einheitliche Energieeffizienzlabel soll als Entscheidungshilfe beim Kauf einer neuen Heizung dienen.

 

Das Energielabel kennzeichnet Heizungen mit den Effizienzklassen A++ bis G. Bei der Einstufung werden Heizsysteme mit erneuerbaren Energien bevorzugt: Wärmepumpen werden besser eingestuft als andere Heizungen, weil sie mit der Wärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser erneuerbare Energie nutzen. Sie sind die einzigen Geräte, die im Alleinbetrieb ein A+ oder A++ erhalten. Solarthermie-Anlagen bekommen kein eigenes Label. Die Einstufung eines anderen Heizsystems verbessert sich aber, wenn es durch Solarwärme unterstützt wird. Nur auf diese Weise kann zum Beispiel auch eine Gasheizung ein A+ erhalten.

Energielabel für Festbrennstoffkessel (Holzheizungen und Pelletheizungen) sind nach EU-Verordnung  seit 2017 möglich. Für Festbrennstoff-Einzelraumfeuerungsanlagen (Kamin- und Kachelofen) gibt es die Kennzeichnung erst seit Januar 2018. Pflicht ist das Etikett für neue Heizgeräte und Warmwasserbereiter bis 70 Kilowatt (kW) Leistung, für Warmwasserspeicher bis einschließlich 500 Liter Speichervolumen sowie für Produktkombinationen, so genannte Verbundanlagen. Heizgeräte aus Lagerbeständen dürfen aber auch noch ohne Energielabel verkauft werden. Heizungsinstallateure können also auch heute Geräte ohne Energielabel verkaufen und einbauen, wenn sie diese vor dem Stichtag erworben haben.

 

Auch alte Heizgeräte sind mit einem Energielabel zu versehen

Seit dem Jahr 2016 erhalten in Deutschland auch alte Gas- und Öl-Heizkessel eine Energieverbrauchskennzeichnung. Dieses Energielabel für Altanlagen wird nach und nach vom Schornsteinfeger, Energieberater oder Heizungsinstallateur an Heizkesseln angebracht, die älter als 15 Jahre sind. Damit sollten Hausbesitzer besser über Energieeffizienz ihrer Heizung informiert werden.

 

Energielabel lässt keinen Rückschluss auf Heizkosten zu

Auch wenn Hausbesitzer durch das Energielabel jetzt einige Informationen zur Heizung auf einen Blick erhalten – die späteren Heizkosten lassen sich daraus nicht ablesen. Die Angaben auf dem Energielabel
können nur erste Anhaltspunkte bei der Entscheidung geben. Die Beratung durch einen Energieberater oder Heizungsinstallateur ersetzen sie aber nicht.

Wie effizient eine Heizung tatsächlich arbeitet, entscheiden nämlich nicht unerheblich die Rahmenbedingungen. Die Größe des Hauses, die Anzahl der Bewohner, der Zustand der Bausubstanz, mögliche geplante Sanierungsmaßnahmen – alle diese Faktoren müssen bei der Auswahl der passenden Heizung berücksichtigt werden. Hausbesitzer sollten sich also nicht allein auf die Angaben auf dem Energielabel verlassen, sondern zusätzliche Informationen einholen.

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Foto: © VdZ