Für Neubauten und Altbausanierungen sind energetische Grenzwerte einzuhalten. Diese sogenannten Gebäudestandards charakterisieren den Energiebedarf des Hauses unter Berücksichtigung von Anlagentechnik, Wärmedämmung und Gebäudedichtheit. Gebäudestandards stufen Gebäude anhand ihres jährlichen spezifischen Energiebedarfs ein. Der Gesetzgeber begrenzte die maximalen Wärmedurchgangskoeffizienten von Bauteilen und damit die Wärmeverluste der Gebäudehülle erstmals 1977 mit der 1. Wärmeschutzverordnung. Novellierungen mit steigenden Anforderungen folgten in den Jahren 1982 und 1995. Mit der Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2002 wurde die Wärmeschutzverordnung mit der Heizungsanlagenverordnung zusammengeführt. Seither werden die energetische Bauteilqualität und die Anlagentechnik eines Gebäudes nicht mehr voneinander getrennt, sondern ganzheitlich in einem System betrachtet. Abbildung: Entwicklung von Neubaustandards in Deutschland Die Abbildung zeigt den Verlauf von Neubaustandards in Deutschland. Der maximale Heizwärmebedarf ist hier gerundet dargestellt. Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sorgte der Gesetzgeber 2021 erneut für eine Vereinfachung im deutschen Energiesparrecht. Denn dieses fasst die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) zu einem Werk zusammen. Neben baulichen und technischen Anforderungen an neue und bestehende Gebäude regelt es damit unter anderem auch den Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmebereich. Ein wichtiger Bestandteil des Gebäudeenergiegesetzes ist der Energieausweis. Dieser muss immer dann ausgestellt werden, wenn es um den Neubau, den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie geht. Neben den wichtigsten Kennzahlen zum Energieverbrauch enthält der Energieausweis auch die erreichte Energieeffizienzklasse. Diese liegt zwischen „A+“ (sehr energiesparend) und „H“ (nicht energiesparend) und hängt vom individuellen Endenergiebedarf ab. Die Kennzahl ermöglicht es, das energetische Niveau verschiedener Gebäude einfach zu vergleichen. Außerdem informiert die Energieeffizienzklasse Käufer oder Mieter von Bestandsimmobilien auf den ersten Blick über den energetischen Zustand. Je schlechter dieser ist, umso höher sind üblicherweise auch Heizkosten und CO2-Emissionen. Einteilung der Gebäude in Effizienzklassen Jeder Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie muss den Energieausweis ungefragt vorlegen, schon bei einer Besichtigung. Seit 2014 zeigt der Energieausweis die Einteilung der Gebäude in verschiedene Energieklassen. Wie bei Haushaltsgeräten, werden die Energieeffizienzklassen alphabetisch eingeteilt, bei Gebäuden von A+ bis Energieeffizienzklasse H. Die Klassen A+, A und B entsprechen, je nach Gebäudetyp, dem heute möglichen Neubaustandard. Je weiter hinten im Alphabet die Effizienzklasse für ein Haus eingeordnet ist, desto schlechter ist der energetische Zustand. Die Einteilung in eine Energieeffizienzklasse richtet sich nach dem auf Seite 2 oder 3 des Energieausweises angegebenen Wert für den Endenergiebedarf oder -verbrauch. Die Tabelle zeigt die ungefähren Energiekosten pro Quadratmeter Wohnfläche eines Gebäudes der entsprechenden Energieeffizienzklasse. Wer beispielsweise ein Haus der Energieeffizienz-Klasse F erwerben möchte, kann durch eine energetische Sanierung einen Sprung in eine bessere Energieeffizienzklasse machen. Schwachstellen sind häufig die Dachdämmung sowie die Dämmung der Fassade in Verbindung mit alten, schlecht isolierenden Fenstern. In Kombination mit einer neuen effizienten Heizung und einer Solarthermieanlage lässt sich auch für Gebäude aus dem Bestand ein gutes energetisches Level wie die Energieeffizienzklasse C erreichen. Passivhaus Passivhäuser beziehen einen Großteil des Wärmebedarfs aus passiven Energiequellen wie Sonnenstrahlung und interne Wärmequellen (Abwärme von Haushaltsgeräten und Personen). Sie sind stark gedämmt und sehr dicht gebaut, weisen große Fensterflächen nach Süden auf und benötigen eine mechanische Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Der geringe Heizwärmebedarf von max. 15 kWh pro Quadratmeter und Jahr kann laut Definition über den ohnehin notwendigen hygienischen Luftwechsel (Luftheizung) gedeckt werden. Trotzdem können auch konventionelle Wärmeerzeuger und Wärmeübergabesysteme wie Heizkörper oder eine Fußbodenheizung zur Anwendung kommen, solange der vorgeschriebene erneuerbare Primärenergiebedarf von 60 kWh/m²a nicht überschritten wird. Auch der Haushaltsstrom wird bei der Auswertung des Primärenergiebedarfs berücksichtigt. Mehr zum Passivhaus Nullenergiehaus Dieser Gebäudestandard nimmt Bezug auf die jährliche Energiebilanz des Gebäudes. Ein Nullenergiehaus muss in der Jahresbilanz den externen Energiebezug durch eigene Energieerzeugung (bspw. durch Photovoltaik oder Kraft-Wärme-Kopplung) ausgleichen. Je weniger Heizwärme und Haushaltstrom der Haushalt benötigt, desto weniger Strom muss über technische Anlagen erzeugt werden. Mehr zum Nullenergiehaus Energie-Plus-Haus Ein Energie-Plus-Haus erzeugt über ein Jahr hinweg mehr Energie als es verbraucht. Betrachtet wird neben dem Wärmebedarf für Heizung und Warmwasser auch der Haushaltsstrom. Um diese hohen Anforderungen zu erfüllen, sind neben einer hochwertigen Gebäudehülle und einer effizienten Anlagentechnik auch hocheffiziente Haushaltsgeräte notwendig. Ein elektrischer Speicher ist theoretisch jedoch nicht vonnöten: Das elektrische Netz wird sowohl im Energieplushaus als auch im Nullenergiehaus als saisonaler „Speicher“ angesehen. Um die Unabhängigkeit zu erhöhen und klimafreundlich für sinkende Energiekosten zu sorgen, lohnt sich die Anschaffung heute jedoch sehr häufig. Das Effizienzhaus Plus gleicht dem Energie-Plus-Haus bis auf die Tatsache, dass für erstgenanntes ein festgelegter Haushaltsstrom vordefiniert ist. Mehr zum Energie-Plus-Haus Energieautarkes Haus Anders als Nullenergie- und Energie-Plus-Häuser erreichen energieautarke Häuser nicht nur bilanziell eine hohe Unabhängigkeit: Sie decken tatsächlich einen Großteil ihres Energiebedarfs selbst. Möglich ist das mit saisonalen Wärme- und Stromspeichern, die überschüssige Energie aus den Sommermonaten bis in den Winter hinein verfügbar machen. Wichtig sind außerdem energiesparende Hüllflächen, große Speichermassen im Gebäude und energieeffiziente Haushaltsgeräte. Mehr zum Energieautarken Haus Niedrigenergiehaus Das Niedrigenergiehaus ist ein griffiger, jedoch weder rechtlich geschützter oder durch Normierungen definierter Begriff, den Massiv- und Fertighaushersteller vor allem aus Werbezwecken einsetzen. 3-Liter-Häuser sind Gebäude, die nur rund 3 Liter Heizöl je Quadratmeter und Jahr benötigen. Das entspricht einem Endenergiebedarf von rund 30 kWh/m² und Jahr. Mehr zum Niedrigenergiehaus Das energiesparende 3-Liter-Haus 3-Liter-Häuser sind Gebäude, die umgerechnet nur rund 3 Liter Heizöl je Quadratmeter und Jahr benötigen. Das entspricht einem Endenergiebedarf von rund 30 kWh/m² und Jahr. Mehr zum 3 Liter Haus GEG-Gebäude/ Referenzhaus Nach der aktuellen Fassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) darf bei Neubauten und energetischen Sanierungen ein gebäudespezifischer Primärenergiebedarf und ein mittlerer U-Wert nicht überschritten werden. Das Referenzgebäude ist eine Möglichkeit, diese Grenzwerte rechnerisch zu bestimmen. KfW-Effizienzhaus bzw. Energieeffizienzhaus Der Begriff Effizienzhaus ist ein Qualitätszeichen, das von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zusammen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und der KfW entwickelt wurde. Die KfW nutzt dieses Qualitätszeichen im Rahmen ihrer Förderprogramme „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“. Bei einem KfW-Effizienzhaus wird zwischen verschiedenen Kategorien unterschieden (bspw. KfW 100, KfW 85, KfW 70 etc.). Diese geben den maximalen Prozentwert des im GEG berechneten Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes an. Ein KfW-100-Haus entspricht demnach einem GEG-Neubau. Ein KfW-85-Haus darf maximal 85 % des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes aufweisen. Mit der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude bleiben die Standards weitestgehend erhalten. Die Bezeichnung lautet dann jedoch nur noch Effizienzhaus. Mehr zum Sanieren zum KfW-Effizienzhaus Angebot für Ihre umweltfreundliche Heizung Sie sind auf der Suche nach einer neuen Heizung? Fordern Sie in nur 2 Minuten ihr kostenfreies Angebot an. Unsere Experten finden die richtige Technik und helfen Ihnen bei der Beantragung der passenden Förderung! Jetzt Angebot anfordern schnell kostenlos geprüft gefördert sicher Quelle: Verbraucherzentrale NRW Foto: exclusive-design – Fotolia.com