Für Neubauten und Altbausanierungen sind energetische Grenzwerte einzuhalten. Diese sogenannten Gebäudestandards charakterisieren den Energiebedarf des Hauses unter Berücksichtigung von Anlagentechnik, Wärmedämmung und Gebäudedichtheit.

 

Gebäudestandards stufen Gebäude anhand ihres jährlichen spezifischen Energiebedarfs ein. Der Gesetzgeber begrenzte die maximalen Wärmedurchgangskoeffizienten von Bauteilen und damit die Wärmeverluste der Gebäudehülle erstmals 1977 mit der 1. Wärmeschutzverordnung. Novellierungen mit steigenden Anforderungen folgten in den Jahren 1982 und 1995.

Mit der Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2002 wurde die Wärmeschutzverordnung mit der Heizungsanlagenverordnung zusammengeführt. Seither werden die energetische Bauteilqualität und die Anlagentechnik eines Gebäudes nicht mehr voneinander getrennt, sondern ganzheitlich in einem System betrachtet.

Entwicklung von Neubaustandards in Deutschland

Abbildung: Entwicklung von Neubaustandards in Deutschland

Die Abbildung zeigt den Verlauf von Neubaustandards in Deutschland. Der maximale Heizwärmebedarf ist hier gerundet dargestellt.

 

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sorgte der Gesetzgeber 2021 erneut für eine Vereinfachung im deutschen Energiesparrecht. Denn dieses fasst die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) zu einem Werk zusammen. Neben baulichen und technischen Anforderungen an neue und bestehende Gebäude regelt es damit unter anderem auch den Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmebereich.

Ein wichtiger Bestandteil des Gebäudeenergiegesetzes ist der Energieausweis. Dieser muss immer dann ausgestellt werden, wenn es um den Neubau, den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie geht. Neben den wichtigsten Kennzahlen zum Energieverbrauch enthält der Energieausweis auch die erreichte Energieeffizienzklasse. Diese liegt zwischen „A+“ (sehr energiesparend) und „H“ (nicht energiesparend) und hängt vom individuellen Endenergiebedarf ab. Die Kennzahl ermöglicht es, das energetische Niveau verschiedener Gebäude einfach zu vergleichen. Außerdem informiert die Energieeffizienzklasse Käufer oder Mieter von Bestandsimmobilien auf den ersten Blick über den energetischen Zustand. Je schlechter dieser ist, umso höher sind üblicherweise auch Heizkosten und CO2-Emissionen.

 

Einteilung der Gebäude in Effizienzklassen

Jeder Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie muss den Energieausweis ungefragt vorlegen, schon bei einer Besichtigung. Seit 2014 zeigt der Energieausweis die Einteilung der Gebäude in verschiedene Energieklassen. Wie bei Haushaltsgeräten, werden die Energieeffizienzklassen alphabetisch eingeteilt, bei Gebäuden von A+ bis Energieeffizienzklasse H. Die Klassen A+, A und B entsprechen, je nach Gebäudetyp, dem heute möglichen Neubaustandard. Je weiter hinten im Alphabet die Effizienzklasse für ein Haus eingeordnet ist, desto schlechter ist der energetische Zustand. Die Einteilung in eine Energieeffizienzklasse richtet sich nach dem auf Seite 2 oder 3 des Energieausweises angegebenen Wert für den Endenergiebedarf oder -verbrauch. Die Tabelle zeigt die ungefähren Energiekosten pro Quadratmeter Wohnfläche eines Gebäudes der entsprechenden Energieeffizienzklasse.

Tabelle Energieeffienzklassen Haus + Energieverbrauch & Kosten

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Quelle: Verbraucherzentrale NRW
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