Energieeffizienz-Expertenliste wird Pflicht Ab dem 1. Juni 2014 dürfen Handwerker eine energetische Sanierung wieder beratend und begleitend umsetzen. Für die KfW-Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ müssen die Sachverständigen in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eingetragen sein. Alle Details und Fristen finden Sie hier. Energieberater im Handwerk dürfen ab dem 1. Juni 2014 eine Sanierungsmaßnahme wieder beratend und begleiten umsetzen denn die KfW ändert ihre Förderbedingungen. Damit bleibt für Handwerksbetriebe verschiedener Branchen ein wichtiger Geschäftszweig erhalten – die Energiewende. Dabei sind viele Gewerke beteiligt und nicht wenige Handwerker haben in Weiterbildungen und neue Techniken investiert. Zum 1. März 2013 hatte die KfW die Förderbedingungen des KfW-Programms 430 geändert, wonach Handwerker nicht mehr gleichzeitig als beratender und ausführender Betrieb tätig sein durften, wenn ihre Kunden die staatlichen Zuschüsse erhalten wollten. Mit der strikten Trennung von Beratung und Ausführung wollte die KfW die Qualität der Sanierungsmaßnahmen kontrollieren. KfW ändert Ihre Vorgaben Jetzt ändert die KfW ihre Vorgaben. In den KfW-Förderprogrammen "Energieeffizient Sanieren und Bauen" fällt das Kriterium der "vorhabenbezogenen Unabhängigkeit" weg. Ab Juni 2014 ist die einzige Bedingung für die gleichzeitige Beratung und Umsetzung einer Maßnahme die Listung des Energieberaters auf der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes. Noch nicht gelistete Energieberater können sich bis September 2014 mit reduziertem Fortbildungsaufwand in die Energieeffizienz-Expertenliste eintragen. Dabei ist zu beachten, dass von der Beantragung bei der dena (Deutsche Energie-Agentur GmbH) bis zum fertigen Eintrag 4 bis 6 Wochen vergehen können – abhängig davon, ob die Unterlagen vollständig sind oder Dokumente nachgereicht werden müssen. Handwerker finden Foto: normankrauss – Fotolia.com