Energieausweise: Nach Übergangsfrist, jetzt größere Aussagekraft Neu: Mehr Transparenz, Energieausweis-Pflicht für Makler und CO2-Ausstoß Energieausweise sind seit 01. Mai 2021 nach den neuen Regeln des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zu erstellen. Diese verschärfen die zuvor gültigen EnEV-Anforderungen, um für mehr Qualität und Transparenz zu sorgen. Zu den Änderungen gehört die Vorlagepflicht von Energieausweisen für Makler. Außerdem fordert der Gesetzgeber detaillierte Informationen zum energetischen Zustand sowie Angaben zum CO2-Ausstoß und zu den Wartungsterminen von Klimaanlagen. Betroffen sind alle, die bisher keinen Ausweis hatten oder diesen bis 2011 erstellen ließen und nun neu vermieten, verkaufen oder verpachten. Diese Änderungen gelten für Energieausweise 2021 Wer ein Gebäude vermietet, verpachtet oder verkauft, benötigt einen Energieausweis. Abhängig von Größe und Baujahr sind dabei detaillierte Bedarfsausweise oder auf Abrechnungsdaten basierende Verbrauchsausweise erforderlich. Während sich daran auch 2021 nichts ändert, gibt es in Bezug auf die Angaben in den Energieausweisen neue Anforderungen: Der CO2-Ausstoß ist anzugeben, um potenzielle Mieter, Pächter oder Käufer einer Immobilie auch über die Auswirkungen auf das Klima zu informieren. Informationen zum energetischen Zustand eines Gebäudes sind nun auch im Verbrauchsausweis Pflicht. Angaben zur Dämmung, zur Heizung und individuelle Modernisierungsempfehlungen steigern die Aussagekraft der Verbrauchsausweise und schaffen mehr Transparenz. Genauere Prüfungen der Gebäudedaten fordert das Gebäudeenergiegesetz, um die Qualität der Ausweise zu steigern. Möglich ist die Kontrolle beispielsweise anhand von Fotos. Makler müssen Energieausweise vorlegen, um Interessenten an einer Immobilie bereits bei der ersten Besichtigung über den energetischen Zustand zu informieren. Bisher galt das nur für Immobilienbesitzer. Inspektionstermine von Klimaanlagen mit einer Leistung von mehr als 12 Kilowatt finden sich seit Mai 2021 ebenfalls in den Ausweisen. Wer die Änderungen nicht berücksichtigt, Interessenten keinen Ausweis aushändigt oder falsche Informationen in Immobilieninseraten veröffentlicht, kann dafür haftbar gemacht werden. Es drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Ab 2012 erstellte Ausweise bleiben weiterhin gültig Wer bereits einen Energieausweis besitzt, muss diesen nicht zwangsläufig erneuern lassen. Erforderlich ist das bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung nur, wenn dieser nach dem Ablauf von 10 Jahren seine Gültigkeit verloren hat. Die Änderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) betreffen daher Eigentümer, die einen Ausweis von vor 2012 haben oder bisher keinen benötigten. Energieausweise, die ab 2012 erstellt wurden, müssen vor Ablauf Ihrer Gültigkeit nicht erneuert werden – diese haben weiterhin Bestand. Hintergrund: GEG löst Energieeinsparverordnung ab Grund für die Änderungen ist die Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Dieses löste im November 2020 die vorher gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) ab und enthält detailliertere Anforderungen an die Ausstellung der Ausweise. Nach dem Ende der Übergangsfrist sind diese seit 01. Mai 2021 verpflichtend. Ziel der Überarbeitung ist es, die Qualität der Dokumente zu steigern. Energieausweise sollen transparenter werden und potenziellen Käufern, Mietern oder Pächtern einer Immobilie eine bessere Entscheidungsgrundlage bieten. Foto: Alexander Raths – Fotolia.com