Energieausweis: Fragen & Antworten

Energieausweis

 

Durch die Angabe der Energieeffizienzklasse im Energieausweis können Mieter und Käufer die Energieeffizienz der Wunschimmobilie und spätere Heizkosten grob einordnen.

 

Diese Rückschlüsse lässt ein Energieausweis zu

Wer ein Haus oder eine Wohnung vermietet oder verkauft, für den ist der Energieausweis nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) Pflicht. So weit, so klar. Doch was lässt sich für Mieter und Hauskäufer aus dem Energieausweis rauslesen und was muss beachtet werden? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Gibt der Energieausweis grünes Licht oder sehen Sie rot? Viele Mieter und Immobilienkäufer sind sich nicht sicher, welche Aussagekraft der Energieausweis hat. Kann man wirklich die späteren Heizkosten daraus ablesen? Was sagen die Energieeffizienzklassen aus? Und welcher Energieausweis ist der richtige?

 

Energieeffizienzklassen: A+ bis H

Von Elektrogeräten im Haushalt sind sie bekannt und auch auf dem Energieausweis zu finden: Die Energieeffizienzklassen. Die Kategorien A+ bis H sind auf den ersten Blick gut zu erkennen und mit einer farbigen Skala hinterlegt. Diese wechselt von grün zu rot und soll den energetischen Zustand einer Immobilie einfach verdeutlichen. Während die Klasse A+ annähernd einem Passivhaus gleich kommt, entspricht die Klasse A dem Neubau-Niveau, wie es die Energieeinsparverordnung (EnEV) fordert. In Klasse H fallen dagegen Häuser, die größtenteils unsaniert sind. Statistiken zeigen, dass sich hier aktuell 41 Prozent der bestehenden Wohnhäuser wiederfinden.

 

Energieausweise sind 10 Jahre gültig

Mieter und Käufer können den energetischen Zustand ihrer Wunschimmobilie mit den Energieeffizienzklassen immerhin grob einordnen. Ein konkreter Rückschluss auf die Heizkosten ist allerdings nur schwer möglich. Denn diese hängen auch von der Art der Heizung und den Brennstoffkosten ab. Hinzu kommt die Tatsache, dass die Angaben in den Energieausweisen durch unterschiedliche Berechnungsverfahren von realen Verbrauchswerten abweichen können. Vor allem bei den aufwendig berechneten Energiebedarfsausweisen ist das häufig der Fall. Energieausweise sind zehn Jahre gültig. Da die Energieeffizienzklassen erst seit Mai 2014 vorgeschrieben sind, werden in den nächsten Jahren auch noch viele Energieausweise ohne die Effizienzklasseneinteilung im Umlauf sein.

 

Welcher Energieausweis ist der richtige?

Ob Sie einen sogenannten Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis vorgelegt bekommen oder vorlegen müssen, hängt vom Baujahr und der Größe des Hauses ab. Der Bedarfsausweis ist grundsätzlich für alle Neubauten zu erstellen. Pflicht ist er aber auch für Altbauten mit weniger als fünf Wohnungen, die den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 noch nicht entsprechen. Das gilt für unsanierte Häuser, deren Bauantrag oder Bauanzeige vor November 1977 gestellt wurde. Für Gebäude mit mehr als vier Wohnungen und kleinere Häuser, die seit der Errichtung oder nach einer Sanierung die Wärmeschutzanforderungen von 1977 einhalten, gilt hingegen Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.

 

Was erfahren Mieter und Käufer aus den Energieausweis-Varianten?

Für den Bedarfsausweis wird berechnet, wie hoch der Energiebedarf eines Gebäudes aufgrund seiner Bauweise und Bausubstanz ist. Für Häuser im grünen Bereich der Skala sind dabei niedrigere Heizkosten zu erwarten als für Häuser im roten Bereich. Hier sind die Heizkosten in der Regel relativ hoch. Beim Verbrauchsausweis wird der tatsächliche Energieverbrauch der Bewohner aus den Abrechnungsdaten der letzten drei Jahren herangezogen. Die eigenen Heizkosten lassen sich daraus nur grob abschätzen. Denn wer weiß schon, ob die vorherigen Bewohner Energiesparer oder Energieverschwender waren.
Der Energieausweis gilt zudem immer für das gesamte Haus. In einem unsanierten Mehrfamilienhaus haben die Bewohner im Erd- oder Dachgeschoss also im Zweifel höhere Heizkosten als die Bewohner in den mittleren Etagen.
Beide Ausweisvarianten enthalten übrigens Modernisierungsempfehlungen mit Tipps zur effizienteren Energienutzung. Diese erlauben auch Rückschlüsse auf eventuelle Schwachstellen des Gebäudes.

 

Immobilienanzeigen: Bußgelder bei fehlenden Angaben?

Auch Immobilienanzeigen müssen die wichtigsten Daten aus dem Energieausweis enthalten. So zum Beispiel:

  • die Art des Energieausweises
  • die Energieeffizienzklasse
  • der Energiebedarf oder -verbrauch
  • die wesentlichen Energieträger
  • das Baujahr des Gebäudes

Kommen Eigentümer der Pflicht nicht nach, kann es teuer werden. Denn fehlende Energieangaben sind eine Ordnungswidrigkeit, für die Bußgelder von bis zu 15.000 Euro drohen.

 

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