Energieausweis – das weitgehend unbekannte Wesen Der Energieausweis gibt Auskunft über die energetische Effizienz eines Gebäudes. Seine Vorlage sollte bei jedem Wohnungswechsel sowie beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung verlangt werden. Verbraucher unsicher im Umgang mit Kennwerten / Vorlagepflicht wird oft noch ignoriert Zum Liebling von Hausbesitzern, Maklern und Mietern ist er noch nicht avanciert – der Energieausweis. Dabei ist die Grundidee bestechend: Den energetischen Zustand eines Hauses oder einer Wohnung in einer einzigen Zahl zusammenzufassen. Zu selten werden entsprechende Angaben in Immobilienanzeigen gemacht und zu unsicher sind die Verbraucher in der Einschätzung der Werte aus dem Energieausweis. Gut gemeint, aber noch nicht gut genug umgesetzt – das belegen zwei aktuelle, stichprobenartige Untersuchungen der Verbraucherzentrale NRW in 47 Städten. Trotz Angabepflicht fehlt der Kennwert für den Energieverbrauch in vier von zehn Immobilienanzeigen oder Aushängen. Nicht erfreulicher war eine Stichprobe durch das Bündnis Energieausweis bei 77 bundesweiten Wohnungsbesichtigungen: Nur bei acht Fällen wurde der Energieausweis ohne Aufforderung vorgelegt und selbst bei 54 Besichtigungsterminen gab es keinen Einblick in den Energieausweis. Ernüchterndes Fazit: Die gesetzlich vorgeschriebene Energieausweispflicht scheitert (noch) an der Praxis. Und das, obwohl schon heute mehrere tausend Euro Bußgeld drohen , wenn der Energieausweis Interessenten nicht unaufgefordert bei einer Besichtigung vorgelegt wird. Verbraucherschützer fordern Vereinheitlichung beim Energieausweis Damit der Energieausweis möglichst rasch zu einer zuverlässigen Richtschnur für die Verbraucher werden kann, fordern Verbraucherschützer eine Vereinheitlichung. Können heute noch Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis vorgelegt werden, so soll künftig nur noch der Bedarfsausweis gelten. „Klarer Favorit aus Mieter- und Käufersicht ist der Bedarfsausweis, weil er auf objektiven Gebäudedaten beruht“, bekräftigt Udo Sieverding, Bereichsleiter Energie der Verbraucherzentrale NRW. Beim Verbrauchsausweis auf Basis von Heizkostenabrechnungen komme es zu Verzerrungen durch das Heizverhalten der Bewohner. Eine Art von Energieausweis würde es Käufern und Mietern sicherlich erleichtern, die dann vergleichbaren Angaben in Immobilienanzeigen richtig zu deuten. Denn das trauen sich aktuell 40 Prozent der durch die Verbraucherzentrale NRW telefonisch Befragten nicht zu. Energieausweis hilfreiches Dokument bei einer Sanierung Über den Verkauf oder eine Vermietung hinaus ist der Energieausweis ein hilfreicher Steckbrief für eine anstehende Sanierung. Er liefert als Bedarfsausweis wichtige Hinweise auf bestehende Einsparpotentiale und gibt erste Vorschläge zur Sanierung. Ein Energieausweis ersetzt keine Energieberatung. Wenn Sie über eine energetische Sanierung nachdenken und ein ausführliches energetisches Sanierungskonzept inkl. einer Fördermittelberatung von einem unabhängigen Experten erhalten möchten ziehen Sie einen Energieberater zu Rate. Energieberater finden Quelle: Bosch Thermotechnik Foto: dena