Seit dem 1. Mai 2021 gelten neue Vorgaben für den Energieausweis für Gebäude laut Gebäudeenergiegesetz (GEG). Wer eine Immobilie verkaufen will, muss dem potenziellen Käufer spätestens bei der Besichtigung des Gebäudes den Energieausweis vorzeigen. Nach Abschluss des Kaufvertrages muss dieser unverzüglich übergeben werden. Gleiches gilt bei einer Neuvermietung. Baudenkmäler sind von dieser Pflicht ausgeschlossen. Für die Erstellung des Energieausweises geben Sie alle Daten direkt und bequem online ein. Bitte beachten Sie auch unsere aktualisierten Ausfüllhilfen. Energieausweis: Die Energieeffizienz vergleichbar machen Wie ist es um den Energiezustand Ihres Hauses bestellt? Das lässt sich mit Hilfe eines Energieausweises ablesen. Er liefert wichtige Hinweise auf Einsparpotenziale und man kann daraus konkrete Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen ermitteln. So sieht man auf einen Blick, ob ein Gebäude Heizenergie verschwendet oder sparsam ist. Die farbige Skala oben auf dem Energieausweis zeigt leicht verständlich, ob das Haus im roten (hoher Energieverbrauch = großer Sanierungsbedarf) oder grünen Bereich (niedriger Energieverbrauch) steht. So erhält der Hausbesitzer einen Überblick welche Sanierungsmaßnahmen am sinnvollsten sind und den Energieverbrauch des Gebäudes erheblich reduzieren können. In einem Energieausweis, der seit dem 1. Mai 2014 ausgestellt ist, sind die so genannten Effizienzklassen eines Hauses ausgewiesen. Häuser und Wohnungen werden anhand ihrer energetischen Werte in neun Effizienzklassen von A+ (niedriger Energiebedarf) bis H (hoher Energiebedarf) eingeteilt. So kann man sein Haus mit anderen vergleichen, was gerade beim Kauf eines Hauses interessant sein kann. Energieausweis: Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – welchen benötige ich? Es gibt zwei Varianten vom Energieausweis: den so genannten Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis: 1) Der Verbrauchsausweis: er wird aus den Angaben der Bewohner erstellt. In die Berechnungen fließt der Verbrauch für Heizung und Warmwasser der vergangenen drei Jahre ein. Nachteil: Dieser Energieausweis ist stark abhängig vom persönlichen Nutzungsverhalten der Bewohner. Je nachdem, ob viel oder wenig geheizt wird, kann das Ergebnis im Energieausweis verfälscht sein. Mehr zum Thema Energieverbrauchsausweis 2) Der Bedarfsausweis: für diesen Energieausweis wird das Haus genau bewertet: Wie ist der Zustand von Außenwänden, Dach und Fenstern? Auf welchem Stand sind Heizung und Haustechnik? Der Bedarfsausweis zeigt unabhängig vom Nutzungsverhalten, wie es um Bausubstanz und Energieeffizienz bestellt ist. Der Endenergiebedarf kann mit Hilfe des zukünftigen Energieverbrauchs und Energiekosten abgeschätzt werden. Mehr zum Thema Energiebedarfsausweis Beide Energieausweise sind jeweils 10 Jahr gültig. Wer braucht welchen Energieausweis? Ob Sie einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis für Ihre Immobilie benötigen hängt vom Baujahr des Gebäudes und von der Größe ab. Energiebedarfsausweis: Für Wohngebäude, die weniger als fünf Wohnungen haben und für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt worden ist muss ein Bedarfsausweis erstellt werden. Energieverbrauchsausweis: Für alle anderen Wohngebäude besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Wird der Online Energieausweis vom Gesetzgeber anerkannt? Der Online Energieausweis ist gesetzlich anerkannt. Er beruht auf dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) und besitzt eine geforderte Registriernummer vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt). Zusätzlich wird jeder Ausweis von einem Energie-Experten auf Plausibilität geprüft. Wann erhalte ich meinen Energieausweis? Der Energieausweis wird Ihnen innerhalb von 14 Arbeitstagen nach vollständiger Bezahlung per E-Mail zugesendet. Foto: Dreadlock – Fotolia.com