Die Energiewende ist in vollem Gange, und Photovoltaikanlagen spielen eine entscheidende Rolle bei der nachhaltigen Energieerzeugung. Für alle, die darüber nachdenken, sich eine Photovoltaikanlage zuzulegen, ist die Einspeisevergütung 2024 ein zentraler Aspekt. In diesem Leitfaden werden wir die aktuellen Vergütungssätze für das Jahr 2024, die Entwicklung der Einspeisevergütung für Photovoltaik, sowie den Prozess des Beantragens und der monatlichen Auszahlung ausführlich beleuchten.

 

Sparpotential ermitteln Bitte beachten:  Jeder Anlagenbetreiber ist verpflichtet, seine Anlagen beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister anzumelden. Nur dann erhält der Betreiber die Einspeisevergütung. Die eingespeiste Strommenge wird dann vom Netzbetreiber erfasst und von diesem an den Anlagenbetreiber ausgezahlt
Einspeisevergütung 2024: die Einspeisevergütung umfasst die Zahlung seitens des Staats für Strom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird Bildquelle © adobe stock crazy cloud
Einspeisevergütung 2024: Trotz sinkender Tendenz immer noch eine attraktive Verdienstmöglichkeit | Bildquelle © adobe stock crazy cloud

Für Schnellleser: Einspeisevergütung 2024 für Photovoltaik

  • Ab dem 01.08.2024 liegt die aktuelle Einspeisevergütung für Überschusseinspeisung bei 8,03 Cent pro Kilowattstunde (ct / kWh) bei Anlagen bis zu 10 Kilowatt Peak (kWp)
  • Größere Anlagen bis zu 40 kWp erhalten eine Einspeisevergütung von 6,95 ct / kWh
  • Anlagen, die größer als 40 kWp sind erhalten 5,68 ct / kWh
  • Die Einspeisevergütung ist steuerfrei

EEG Vergütung

Im Folgenden erfahren Sie die aktuelle Einspeisevergütung 2024 für Teil- und Volleinspeiser. Diese Tarife gelten nur bei „Anlagen auf Wohngebäuden, Lärmschutzwänden und Gebäuden“ (also Dachanlagen). 

Entscheiden Sie sich für die sogenannte Eigenverbrauchsoption bei Ihrer Photovoltaikanlage, nutzen Sie den erzeugten Strom bevorzugt selbst. Dies wird auch als Photovoltaikanlage mit Eigenverbrauch bezeichnet. Dabei fällt die Einspeisevergütung für Strom niedriger aus. Der Eigenverbrauch ermöglicht erhebliche Einsparungen bei den Stromkosten, da Sie weniger Energie von einem Stromanbieter beziehen müssen.

Grundsätzlich gilt ebenfalls, dass die Bundesnetzagentur nur “anzulegende Werte” angibt, von denen nach $54 des EEG  0,40 Cent pro Kilowattstunde abgezogen werden, wenn Sie nicht an der Direktvermarktung teilnehmen.

Wählen Sie hingegen die Option der Volleinspeisung für Ihre Photovoltaik-Anlage, wird jeder erzeugte Kilowattstunde Strom ins Netz eingespeist, ohne dass Sie selbst davon Gebrauch machen können. Dies führt im Umkehrschluss  zu einer höheren Einspeisevergütung. 

Die aktuellen Vergütungssätze gelten für:

  •  alle Dachanlagen, die seit dem 01. August 2024 in Betrieb genommen wurden
  •  Ab Februar 2024 reduziert sich die Einspeisevergütung für Photovoltaik alle sechs Monate um 1 Prozent im Vergleich zum vorherigen Wert. Der nächste Degressionsschritt erfolgt zum 01. Februar 2025

Zur Veranschaulichung haben wir für Sie eine Tabelle der unterschiedlichen Einspeisevergütungen erstellt, welche für aktuelle und zukünftige Zeiträume die Vergütung sowohl für die Teil-Einspeisung (mit Eigenverbrauch) als auch Volleinspeisung (ohne Eigenverbrauch) mit unterschiedlichen Tarifen darstellt.

Photovoltaik Einspeisevergütung: Tabelle ab 01.08.2024

Einspeisungsart bis 10 kWp 10 bis 40 kWp 40 bis 100 kWp
Teileinspeisung Vergütung 8,03 ct / kWh 6,95 ct / kWh 5,68 ct / kWh
Volleinspeisung Vergütung 12,73 ct / kWh 10,68 ct / kWh 10,68 ct / kWh

 

Photovoltaik Einspeisevergütung: Tabelle vom 01.02.2024 bis 31.07.2024

Einspeisungsart bis 10 kWp 10 bis 40 kWp 40 bis 100 kWp
Teileinspeisung Vergütung 8,11 ct / kWh 7,03 ct / kWh 5,74 ct / kWh
Volleinspeisung Vergütung 12,87 ct / kWh 10,79 ct / kWh 10,79 ct / kWh

 

Photovoltaik Einspeisevergütung: Tabelle vom 01.01.2023 bis 31.01.2024

Einspeisungsart bis 10 kWp 10 bis 40 kWp 40 bis 100 kWp
Teileinspeisung Vergütung 8,20 ct / kWh 7,10 ct / kWh 5,80 ct / kWh
Volleinspeisung Vergütung 13,00 ct / kWh 10,90 ct / kWh 10,90 ct / kWh

 

Einspeisevergütung Photovoltaik: Was ist das?

Die Einspeisevergütung für Photovoltaik regelt, wie viel Geld man für die Einspeisung von selbst erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien ins öffentliche Netz erhält. Die Einführung dieser Vergütung hatte das Ziel, den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland zu fördern. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legt seitdem die Höhe der Vergütungssätze pro Kilowattstunde (kWh) für folgende Erneuerbare Energien fest:

  • Solarstrom
  • Strom aus Windkraft 
  • Wasserkraftanlagen
  • Geothermieanlagen 

Die EEG Vergütung für das Einspeisen des PV-Stroms wurde bereits mehrfach überarbeitet, was Auswirkungen auf die Höhe der Einspeisevergütung hatte.

Übrigens: Die Höhe der Einspeisevergütung für die nächsten 20 Jahre wird durch den Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage festgelegt –  dieser Vergütungssatz bleibt unverändert. Aufgrund der sogenannten Degression ist der Vergütungssatz in den letzten Jahren jedoch kontinuierlich gesunken. 

Daher fiel die Einspeisevergütung für Photovoltaik-Anlagen, die später ans Netz angeschlossen wurden, niedriger aus. Die letzte Gesetzesnovelle der Bundesregierung beinhaltete für 2023 eine erneute Anpassung des Erneuerbare Energien Gesetzes, die vorübergehend das weitere Absenken des finanziellen Anreizes gestoppt hat.

 

Aktuelle Einspeisevergütung 2024: Entwicklung nach dem EEG

Die Einspeisevergütung Entwicklung unterlag in den letzten Jahren einigen Schwankungen. Um die langfristige Rentabilität einer Photovoltaikanlage abzuschätzen, ist es wichtig, die historische Entwicklung der Vergütungssätze zu verstehen.  In einer speziellen Entwicklungstabelle werden die vergangenen Vergütungssätze aufgezeigt, um eine klare Vorstellung von der Dynamik und den potenziellen zukünftigen Veränderungen zu vermitteln.

Photovoltaik Einspeisevergütung: Tabelle vom 01.01.2023 bis 31.01.2024" | Bildquelle © Effizienzhaus-Online
Photovoltaik Einspeisevergütung: Tabelle Entwicklung vom 01.01.2023 bis 31.01.2024″ | Bildquelle © Effizienzhaus-Online

 

Beantragung & Auszahlung der Einspeisevergütung

Wenn Sie Ihre Einspeisevergütung beantragen wollen, ist dies ein entscheidender Schritt für jeden angehenden Anlagenbetreiber. Dieser Abschnitt des Leitfadens erläutert detailliert, wie der Antragsprozess für größere Photovoltaikanlagen ab 30 kWp funktioniert, welche Unterlagen benötigt werden und wie lange es dauert, bis die Genehmigung erfolgt. Eine klare Anleitung hilft, potenzielle Hürden zu überwinden und den Prozess reibungslos zu gestalten.

 

Einspeisevergütung 2024: Zu sehen ist der Ablauf des Prozesses vom Netzanschluss bis zu Auszahlung der Einspeisevergütung ihrer Photovoltaikanlage | Bildquelle: Effizienzhaus-Online
Aktuelle Einspeisevergütung 2024 Photovoltaik: Prozess vom Netzanschluss bis zur Auszahlung für PV-Anlagen über 30 kWp | Bildquelle: Effizienzhaus-Online

Um eine Photovoltaikanlage in Betrieb zu nehmen, ist es zunächst erforderlich, einen Anschluss an das öffentliche Stromnetz beim örtlichen Netzbetreiber zu beantragen. Das rechtzeitige Einreichen dieses Antrags vor der Montage der Solaranlage ist ratsam, da die Bearbeitungsdauer bis zu 8 Wochen betragen kann. Es wird empfohlen, die höchstmögliche installierbare Nennleistung zu beantragen, und dabei kann der ausführende Fachbetrieb um seine Einschätzung gebeten werden. Falls die tatsächlich installierte Leistung später geringer ausfällt, kann der beantragte Wert problemlos nachträglich angepasst werden. Im Falle einer höheren Nennleistung als ursprünglich beantragt, wäre jedoch ein neuer Antrag erforderlich. 

Nach Erhalt Ihrer Angaben führt der Netzbetreiber eine Netzverträglichkeitsprüfung durch. Hierbei wird unter anderem überprüft, ob die örtliche Netzkapazität für die geplante Stromeinspeisung ausreichend ist.

Darüber hinaus sind Betreiber von PV-Strom-Einspeiseanlagen verpflichtet, ihre Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNetzA) anzumelden. Diese Anmeldung kann relativ einfach online auf der entsprechenden Seite durchgeführt werden und muss nicht zwangsläufig vor der Inbetriebnahme erfolgen.

Technisch betrachtet muss die Solaranlage mit einem Netzeinspeisegerät (NEG) oder einem einspeisefähigen Wechselrichter, einem Einspeisezähler und einem Einspeisemanagement-System ausgestattet sein. Diese Komponenten sind erforderlich, damit der Netzbetreiber die eingespeiste Strommenge steuern kann, insbesondere bei drohender Netzüberlastung, und letztendlich eine korrekte Vergütung vornehmen kann. Sobald die Technik installiert und der Netzanschluss freigegeben wurde, kann die Einspeisung beginnen, und für jede eingespeiste Kilowattstunde erfolgt die Vergütung auf das eigene Konto.

Was passiert nach dem Auslaufen der Einspeisevergütung PV?

Nach Ablauf des Förderzeitraumes gilt die Anlage als „Post-EEG-Anlage“, kann aber problemlos weiterlaufen. Nach EEG 2023 ist der Betrieb und die Abnahme des Stromes weiterhin gewährleistet – das Förderende bedeutet nicht, dass die Anlage vom Netz getrennt werden muss: Es besteht weiterhin ein Recht auf Einspeisung des Stromes in das öffentliche Netz. Auch das Recht auf Vorrangeinspeisung bleibt unangetastet über die Lebensdauer der Anlage bestehen.

Der Strom aus ausgeförderten Anlagen bis 100 Kilowatt Leistung wird bis Ende 2032 in Höhe des Marktwertes abzüglich einer Vermarktungspauschale vergütet. Dieser „Jahresmarktwert Solar“ betrug im Dezember 2023 6,592 Cent / kWh abzüglich Vermarktungskosten von 0,40 Cent/kWh. Den aktuellen Wert können Sie auf der Webseite „Netztransparenz“ der Übergangsnetzbetreiber nachschlagen.

Danach gibt es zwei Optionen: die Direktvermarktung des Solarstroms – was aufgrund verschiedener Regularien für Kleinanlagen meist nicht rentabel ist (Kosten für zusätzliche Messtechnik und Entgelte) – und/oder den verstärkten Eigenverbrauch. Letzteres ist ohnehin meist die wirtschaftlichste Verwendung für den Solarstrom aus der eigenen Anlage.

Wie lange gilt die Einspeisevergütung für eine Solaranlage?

Die Dauer der Einspeisevergütung für PV-Anlagen hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Art der Anlage und dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme. In Deutschland beträgt die festgelegte Vergütungsdauer für Photovoltaikanlagen in der Regel 20 Jahre, zuzüglich des Jahres der Inbetriebnahme.

Wieso gibt es die Degression bei der aktuellen Einspeisevergütung 2024?

Zunächst eine Definition: Degression ist die relative Kostenübernahme bei steigender Produktionsmenge. Ziel des Degressionsprinzips bei der Einspeisevergütung für Photovoltaik ist es, dass der Zubau von Erneuerbaren-Energie-Anlagen etwas gesteuert werden soll. Dabei werden die sinkende Kosten bei zum Beispiel Photovoltaikanlagen berücksichtigt, wodurch Anreize geschaffen werden sollen, um frühzeitig auf erneuerbare Energien umzusteigen. 

Warum lohnt sich der Eigenverbrauch mehr als die Einspeisung?

Eigenverbrauch ist die attraktivste Option,, da der eigene Solarstrom kostengünstiger ist als der vom Energieversorger bezogene Strom. Dieser Trend verstärkt sich in den letzten Jahren, hauptsächlich aufgrund der kontinuierlich sinkenden Kosten für Photovoltaik-Module, wodurch die Eigenproduktion von Solarstrom immer wirtschaftlicher wird.

Die Gestehungskosten für eine Kilowattstunde Sonnenstrom belaufen sich derzeit auf 10 bis 14 Cent. Dieser Wert basiert auf einer Investition von 1.400 Euro pro Kilowatt, den prognostizierten Erträgen und einer Laufzeit von 20 Jahren. Zusätzlich fallen Wartungskosten von 200 bis 300 Euro pro Jahr an. Im Vergleich dazu stehen die hohen Bezugskosten für Netzstrom, die durchschnittlich bei gut 46 Cent pro Kilowattstunde liegen (2023). Auch spezielle Tarife für Wärmepumpen kosten immer noch etwa 22 Cent pro Kilowattstunde.

Grundsätzlich gilt: Ohne einen Batteriespeicher können lediglich etwa 20 bis 30 Prozent des produzierten Stroms selbst genutzt werden. Dies liegt daran, dass während des Tages, wenn ausreichend Sonneneinstrahlung vorhanden ist, der erzeugte Strom nicht unmittelbar verbraucht wird, da die Bewohner zu dieser Zeit oft nicht zuhause sind. Ein Solarspeicher ermöglicht jedoch, den tagsüber erzeugten Sonnenstrom auch in den Abendstunden oder am frühen Morgen zu verwenden.

Die Nutzung des selbst erzeugten Sonnenstroms durch Eigenverbrauch ermöglicht erhebliche Kosteneinsparungen von 16 bis 38 Cent pro Kilowattstunde. Der Eigenverbrauch von Solarstrom ist somit äußerst rentabel. Im Vergleich dazu erhalten Anlagen mit weniger als 10 kWp für ins Netz eingespeisten Solarstrom lediglich 8,2 Cent pro Kilowattstunde.

Direktvermarktung: Die Alternative zur Einspeisevergütung?

Neben der Möglichkeit, eine Einspeisevergütung 2024 zu erhalten, besteht für Betreiber von Photovoltaikanlagen auch die Option, ihren erzeugten Solarstrom direkt zu vermarkten. Für Photovoltaikanlagen, die nach dem 01. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden, ist es ab einer installierten Leistung von 100 Kilowatt (kW) gesetzlich vorgeschrieben, den eigenen Strom direkt zu vermarkten. 

Die Direktvermarktung bietet Betreibern von Photovoltaikanlagen die Möglichkeit, ihren erzeugten Solarstrom direkt an der Strombörse zu veräußern und somit in das Stromnetz einzuspeisen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass der Betreiber einer Photovoltaikanlage seinen Strom direkt auf dem Markt veräußert – oder veräußern lässt. Denn die meisten PV-Besitzer übernehmen die Vermarktung nicht eigenständig an der Strombörse, sondern beauftragen in vielen Fällen einen sogenannten Direktvermarkter, der diese Aufgabe für sie übernimmt. Die Hauptgründe dafür sind, dass eine eigenständige Vermarktung eine Börsenzulassung erfordert und einen ausgewogenen Strom-Bilanzkreis sicherstellen muss, beides anspruchsvolle Anforderungen, die Fachkenntnisse und erheblichen Aufwand erfordern. In der Regel wenden sich daher die meisten PV-Anlagenbetreiber an ein Unternehmen für Direktvermarktung.

Gibt es eine Vergütung für meinen Eigenverbrauch?

Die Einspeisevergütung für den persönlichen  Eigenverbrauch wird seit April 2012 nicht mehr gezahlt. Insgesamt gab es die Eigenverbrauchsvergütung für insgesamt 3 Jahre und 3 Monate in Deutschland.

Muss die Einspeisevergütung versteuert werden?

Es ist gesetzlich so geregelt, dass durch die aktuellen Änderungen des EEG die Einkommensteuer für Einnahmen durch die Einspeisevergütung für Solar entfällt. Allerdings gilt dies nur für alle PV-Anlagen mit einer Nennleistung unter 30 kWp. 

Fazit – Einspeisevergütung 2024

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Einspeisevergütung für Photovoltaik die finanzielle Unterstützung regelt, die Anlagenbetreiber für die Einspeisung von selbst erzeugtem Strom ins öffentliche Netz erhalten. Seit der Einführung im Jahr 2000 durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Deutschland sollte diese Vergütung den Ausbau erneuerbarer Energien fördern. Die Höhe der Einspeisevergütung wird durch das EEG festgelegt und variiert je nach Art der erneuerbaren Energiequelle. Die Vergütungssätze wurden im Laufe der Jahre mehrfach überarbeitet, wodurch die finanziellen Anreize für spätere Photovoltaikanlagen abnahmen. Dennoch ermöglicht der Eigenverbrauch von Solarstrom signifikante Einsparungen, da der eigene erzeugte Strom kostengünstiger ist als der vom Energieversorger bezogene Strom.

Die aktuellen Vergütungssätze für 2024 variieren je nach Größe der Photovoltaikanlage und der Entscheidung des Anlagenbetreibers zwischen Teil- und Volleinspeisung. Es ist wichtig zu beachten, dass ab Februar 2024 eine halbjährliche Degression der Einspeisevergütung um 1 Prozent erfolgt. Trotz dieser Absenkung bleibt die Photovoltaik eine rentable Investition, insbesondere wenn der erzeugte Strom selbst verbraucht wird. Die Alternative zur Einspeisevergütung ist die Direktvermarktung des erzeugten Solarstroms, bei der Betreiber die Möglichkeit haben, ihren Strom direkt an der Strombörse zu vermarkten. Diese Option erfordert jedoch Fachkenntnisse und wird oft über Direktvermarkter umgesetzt.

Die Dauer der Einspeisevergütung beträgt in der Regel 20 Jahre, danach haben Betreiber die Möglichkeit, den erzeugten Strom weiterhin ins Netz einzuspeisen und eine Anschlussvergütung zu erhalten. In Bezug auf Steuern entfällt die Einkommensteuer für Einnahmen durch die Einspeisevergütung, sofern die Photovoltaikanlage eine Nennleistung unter 30 kWp hat.

Abschließend zeigt die Entwicklung der Einspeisevergütung und die Möglichkeit des Eigenverbrauchs, dass Photovoltaikanlagen weiterhin eine nachhaltige und wirtschaftlich attraktive Option für die Nutzung erneuerbarer Energien in Deutschland sind.

 

FAQ:

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2025?

Ab 1. Februar 2025 nur noch 7,94 Cent pro kWh. Für PV-Anlagen, die vor diesem Datum in Betrieb genommen werden, gelten jedoch weiter die vorhergegangen Einspeisevergütungen

 

Wie viel Cent pro kWh Einspeisevergütung?

Aktuell liegt die Einspeisevergütung bei 8,03 Cent / kWh (Stand: August 2024). Ab Februar 2025 sinkt die Einspeisevergütung um ein weiteres Prozent.

 

Wann kommt die neue Einspeisevergütung?

Ab dem 01.08.2024 gilt die neue Einspeisevergütung für Photovoltaik in Höhe von 8,03 ct / kWh.

Wird die Einspeisevergütung 2024 erhöht?

Nein, die Einspeisevergütung 2024 sinkt von 8,11 ct. / kWh auf 8,03 Cent / kWh.

Warum ist die Einspeisevergütung so gering?

Seit der Einführung des EEG vor mehr als 20 Jahren ist die Einspeisevergütung erheblich gesunken. Personen, die derzeit eine neue Photovoltaikanlage installieren, planen die Anlage in der Regel auf maximalen Eigenverbrauch aus. Dies geschieht, da sich das Einspeisen in vielen Fällen finanziell nicht mehr rentiert.

Wer zahlt die Einspeisevergütung?

Der Netzbetreiber vergütet dem Anlagenbetreiber die Einspeisevergütung pro eingespeister Kilowattstunde Solarstrom. Falls die Eigentümer von Photovoltaikanlagen ihren erzeugten Strom nicht ins Netz einspeisen, sondern ihn auf dem Markt verkaufen (Direktvermarktung), erhalten sie neben dem erzielten Börsenpreis zusätzlich die sogenannte Marktprämie.

Wie lange gilt die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung erstreckt sich über einen Zeitraum von 20 Jahren, das laufende Jahr mit einberechnet. Nach Ablauf dieser Frist wird dem Betreiber nicht mehr der im EEG festgelegte Betrag pro eingespeister Kilowattstunde vergütet. Dennoch behält der Betreiber grundsätzlich das Recht, den eigenproduzierten Solarstrom weiterhin ins Stromnetz einzuspeisen.