KfW-Programm 430 seit Juli 2021 nicht mehr verfügbar

Mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Staat Hausbesitzer bei der energetischen Modernisierung seit 2021 und löst damit die alte Förderstruktur bei der KfW ab (KfW 430). Zur Verfügung stehen einmalige Zuschüsse (BEG EM) und günstige Darlehen, die Sie für Einzelmaßnahmen nutzen können. Für die ganzheitliche Sanierung zum Effizienzhaus steht die neue BEG WG Förderung bereit. Informieren Sie sich hier zum BEG, das sich zum 1. Juli 2021 noch einmal geändert hat.

Unsere neue Förder-Checkliste finden sie auf der Seite: Checkliste: Förderung richtig beantragen.

 

 

Ablauf für die Beantragung des KfW Förderprogramms 430 Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss

Sichern Sie sich für ein KfW-Effizienzhaus, Einzelmaßnahmen und Sanierungsmaßnahmen im Paket die lukrative Förderung des Programms 430. Unsere praktische Checkliste, die Sie auch herunterladen können, führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.

 

 

Energieberater kontaktieren

1. Energieberater kontaktieren

Kontaktieren Sie den Energieberater, um die technischen Mindestanforderungen für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen oder die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus zu besprechen. Diese fördert das Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der Vor-Ort-Beratung mit attraktiven Zuschüssen. Die Beantragung der Förderung übernimmt Ihr Experte für Energieeffizienz selbst.

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Analyse des Gebäudezustandes

2. Analyse des Gebäudezustands durch Energieberater

Der Energieberater analysiert das Gebäude vor Beginn der Sanierung und nimmt den Zustand des Gebäudes auf. Er erstellt daraufhin einen Maßnahmenkatalog zur Erreichung des gewünschten Effizienzhaus-Standards bzw. die Anforderungen an die Einzelmaßnahme. Die Einbindung eines Experten für Energieeffizienz für die Erstellung des Sanierungskonzepts und die anschließende Baubegleitung ist eine feste Voraussetzung für die KfW-Förderung.

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Handwerkerangebote einholen

3. Handwerkerangebote einholen

Holen Sie Angebote für die Gebäudesanierung von verschiedenen Handwerkern ein (KfW-Effizienzhaus, Fenster, Dämmung von Wand, Dämmung von Dach / Dachgeschoss, Dachsanierung).

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Einreichung des KfW-Antrags

4. Einreichung des KfW-Antrags mit Kostenvoranschlägen

Von Ihrem Experten für Energieeffizienz haben sie die „Bestätigung zum Online-Antrag“ (BzA) erhalten. Diese benötigen Sie für die Antragstellung. Stellen Sie Ihren Antrag BEVOR Sie mit den Sanierungsarbeiten beginnen oder den notariellen Kaufvertrag abschließen. Stellen Sie Ihren Antrag bitte über das KfW-Zuschussportal.

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Warten auf Zulassungsbescheid

5. Warten auf den Zulassungsbescheid

Warten Sie auf den Zulassungsbescheid von der KfW.

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Durchführung der Sanierungsmaßnahmen

6. Durchführung der Sanierungsmaßnahmen

Führen Sie die Sanierungsmaßnahme innerhalb von 36 Monaten nach Erhalt des Zulassungsbescheids durch. Ein Energieberater führt eine Baubegleitung durch, damit sichergestellt ist, dass die Qualität der Maßnahme passt und ggf. auch die Anforderungen, die für ein KfW-Effizienzhaus notwendig sind, eingehalten werden. Das KfW-Programm 431 bezuschusst diese Baubegleitung – der Antrag wird nach der Maßnahme gestellt.

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Sanierungsmaßnahmen prüfen lassen

7. Energieberater prüft Sanierungsmaßnahmen

Der Energieberater prüft die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen. Bei der Sanierung zum KfW Effizienzhaus prüft er den erreichten Standard.

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Einreichung der Dokumente

8. Einreichung wichtiger Dokumente bei der KfW

Reichen Sie die folgenden Dokumente bei der KfW ein:

  • Verwendungserklärung
  • Rechnung des Sachverständigen/Energieberaters
  • Rechnung der Fachunternehmen
  • bei Heizungserneuerung: Die Bestätigung des Fachhandwerkers, der den hydraulischen Abgleich vorgenommen hat.
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Zuschuss erhalten

9. Zuschuss erhalten

Sie erhalten den Zuschuss von der KfW, der je nach Sanierungsmaßnahme zwischen 10 % für Einzelmaßnahmen und 25 % für eine energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 55 liegt.

Sie können sich mit dem POSTIDENT-Verfahren identifizieren und im Anschluss die Durchführung Ihres Vorhabens bestätigen. Das tun Sie mit der Eingabe der BnD-ID (Identifikationsnummer der Bestätigung nach Durchführung). Dann können Sie die Auszahlung beantragen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel zum Ende des auf die Prüfung Ihrer BnD folgenden Monats.

 

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Wohnen im sanierten Eigenheim

10. Genießen Sie das Wohnen im neu sanierten Eigenheim!