Die Winter der letzten Jahre sind im Allgemeinen eher schneearm ausgefallen. Dennoch kann es bei den zunehmend unberechenbaren Wetterverhältnissen immer wieder zu Schneefall kommen – auch in größeren Mengen. Viele Menschen hoffen sogar darauf, da weiße Weihnachten vielerorts seit Jahren auf sich warten lassen und das schönste Fest des Jahres doch immer noch ein bisschen schöner ist, wenn Schnee liegt. Schnee und Eis sorgen allerdings auch für einige Risiken – und damit sind nicht nur die üblichen Gefahren im Straßenverkehr gemeint. Die Rede ist von Dachlawinen. Als Hausbesitzer sind Sie dazu verpflichtet, Ihr Dach bei Bedarf ordnungsgemäß zu sichern. Was die Verkehrssicherungspflicht für Sie bedeutet und wie Sie Ihr Dach sichern können, erfahren Sie hier. Die Verkehrssicherungspflicht und was Sie für Hausbesitzer bedeutet Die Gefahren, die durch Schnee und Eis auf dem Dach entstehen können, sind nicht zu unterschätzen. Schnee – gerade feuchter Pappschnee – entwickelt ein enormes Gewicht, teilweise bis zu 20 Kilogramm pro Quadratmeter. Sammelt sich genügend Schnee auf dem Dach und rutscht in Form einer Dachlawine herunter, kann die Masse mit Leichtigkeit mehrere Tonnen wiegen. Das Ausmaß und die Folgen einer solchen Dachlawine sind verheerend. Darunter stehende Autos nehmen Schaden und noch schlimmer: vorbeilaufende Passanten werden verletzt. Um das zu vermeiden, gibt es unter anderem die Verkehrssicherungspflicht. Darin ist zum Beispiel geregelt, dass ein Hauseigentümer für die Sicherung des Daches verantwortlich ist und im Zweifelsfall auch für entstandenen Schaden haften muss, wenn er seiner Pflicht nur unzureichend nachgekommen ist. Allerdings muss nicht jeder Hausbesitzer sofort Maßnahmen zur Dachsicherung ergreifen. Die Verkehrssicherungspflicht lässt hier einigen Spielraum. Konkreter heißt das, ist vor dem Haus kein öffentlicher Weg oder ist die Region im Allgemeinen eine schneearme, so ist die potentielle Gefahr und der potentielle Schaden geringer. Die Verkehrssicherungspflicht kann dementsprechend weniger streng ausgelegt werden. In höheren Gebieten, wo die Schneemassen erwartungsgemäß größer sind oder wenn das Dach direkt an öffentliche Straßen und Gehwege grenzt, ist die Frage der Sicherungspflicht und Haftung dagegen eindeutiger. Allerdings sollten Sie – von den offiziellen Vorschriften der Verkehrssicherungspflicht abgesehen – die Gefahren durch Dachlawinen dennoch immer im Auge behalten. Denn was nützt es Ihnen, wenn Sie nicht haftbar gemacht werden, durch eine Dachlawine aber dennoch Ihren eigenen Besitz, Ihre Gesundheit oder die Ihrer Familie gefährden? Wenn viel Schnee zu erwarten ist oder Sie die Sicherheit nicht dem Zufall überlassen wollen, gibt es einige Hilfsmittel, mit denen Sie Ihr Dach ausstatten können. Wie Dachlawinen verhindert werden können Um das Dach bei Eis und Schnee zu sichern, gibt es sogenannte Schneefangsysteme. Dies sind zum Beispiel Schneefanggitter. Das sind Gitter, die an den Dachpfannen montiert werden und die Schneemassen effektiv aufhalten. Foto: Schneefanggitter Quelle: PhotographyByMK – Adobe Stock Ähnlich verhält es sich mit den Schneefanghaken, die nicht in einer Linie, sondern über das Dach verteilt angebracht werden. Foto: Schneefanghaken Quelle: lens2010 – Adobe Stock Um die Notwendigkeit zu bewerten und genaue Maßnahmen in Angriff zu nehmen, sollten Sie einen Fachmann hinzuziehen. Wird Ihr Dach aus anderen Gründen neu eingedeckt, sollten Sie die Schneesicherung direkt mit einplanen und mit Ihrem Dachdecker besprechen. Wenn Sie auch optisch auf die Gefahren aufmerksam machen wollen, sollten Sie ein Schild aufstellen, das vor Dachlawinen warnt. So können Passanten besonders vorsichtig sein und Autos eventuell umgeparkt werden. Nicht vergessen werden sollten außerdem die Eiszapfen, die sich an den Dachrinnen bilden. Zwar sehen diese schön aus und gehören schon fast zu einem winterlich eingeschneiten Haus dazu, doch auch sie können gefährlich werden. Fallen sie herunter, können sie Personen verletzen oder Autos beschädigen. Eiszapfen bilden sich vor allem in verstopften Dachrinnen und bei starken Temperaturschwankungen zwischen frostigen Nächten und milden Tagen. Zwar lassen sich Eiszapfen nicht immer vermeiden, allerdings sollten Sie vor dem Schneefall für eine saubere Dachrinne sorgen, sodass die Feuchtigkeit einwandfrei abfließen kann. Sind die Eiszapfen schon entstanden, sind Sie dafür verantwortlich, diese rechtzeitig zu entfernen. Auch hier gilt: nicht nur die Anforderungen der Verkehrssicherungspflicht, sondern auch Ihre eigene Sicherheit sollte bedacht werden. Der Aufwand der Entfernung ist gering im Vergleich zu den möglichen Risiken durch die Eiszapfen, die eine beachtliche Größe erreichen können. Moderne Hilfsmittel wie Dachrinnenheizungen sind noch nicht überall verbreitet, können aber für vergleichsweise wenig Geld die Bildung der Eiszapfen effektiv verhindern. Als einzelne Mietpartei in einem Mehrfamilienhaus sind Sie übrigens nicht für die Entfernung der Eiszapfen und die Dachsicherung verantwortlich. Der Besitzer bzw. Eigentümer muss hier den nötigen Pflichten nachkommen. Anders verhält es sich bei Mietern eines Ein- oder Zweifamilienhauses. Hier sollten diese Aufgaben im Mietvertrag geregelt sein, damit über die Verantwortung und Haftbarkeit keine Unklarheiten herrschen. Haben Sie alle Sicherungsmaßnahmen ergriffen, können Sie dem Winter bedenkenlos entgegensehen. Auch wenn jetzt ein Schaden entsteht, sind Sie für diesen in der Regel nicht mehr haftbar zu machen, schließlich sind Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen. Fußgänger und Autofahrer tragen damit auch eine Eigenverantwortung, um sich und ihren Besitz zu schützen. Solche Fälle wurden bereits vor Gericht ausgetragen. Achten Sie also im Winter auf sich und Ihre Mitmenschen und ziehen Sie im Zweifelsfall einen Dachdecker hinzu, der die Lage professionell einschätzt. Foto: Kara – Adobe Stock