Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vereinfacht der Staat die Förderung in Deutschland. Denn das neue Programm, das bereits ab 2021 verfügbar sein wird, führt aktuelle BAFA- und KfW-Programme für die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau zusammen. Ziel ist es, den Zugang zu Fördergeldern zu vereinfachen, Maßnahmen mit mehr Effizienz anzustoßen und somit den deutschen CO2-Fußabdruck zu verkleinern. KfW- und BAFA-Förderung ab 2021 in einem Programm Wer heute Fördermittel für eine Sanierung benötigt, muss sich an verschiedenste Stellen wenden. Während das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die neue Umweltheizung bezuschusst, gibt es finanzielle Unterstützung für Türen, Fenster oder die Fassadendämmung von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Hinzu kommt der neue Steuerbonus für die Sanierung als Alternative zu den genannten Angeboten. Auch wenn die Antragszahlen 2020 in rekordverdächtige Höhe stiegen, hat dieses Förderwirrwarr noch viele Hausbesitzer vom Sanieren abgehalten. Ein Grund, aus dem die Bundesregierung nun für eine Vereinfachung sorgt: Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fasst sie die Mittel aus dem Marktanreizprogramm (BAFA) und dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm (KfW) zusammen. Hausbesitzer müssen damit bald nur noch einen Antrag ausfüllen und kommen wesentlich leichter an die finanzielle Unterstützung. Nur noch 3 statt 10 Programme zur Förderung Die Bundesförderung für effiziente Gebäude gilt für Sanierungen, Neubauten sowie Einzelmaßnahmen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Dazu fasst sie die aktuell verfügbaren Förderprogramme zu drei einfachen Kategorien zusammen, wie die folgende Übersicht zeigt: BEG WG zur Förderung für die ganzheitliche Sanierung und den Neubau von Effizienzhäusern im Wohnbereich BEG NWG zur Förderung für die ganzheitliche Sanierung und den Neubau von Effizienzhäusern im Nichtwohnbereich BEG EM zur Förderung von Einzelmaßnahmen bei der Sanierung im Wohn- und Nichtwohnbereich (betrifft Sanierung der Gebäudehülle, Heizungsaustausch, Heizungsmodernisierung und neu: digitale Systeme sowie Sonnenschutzsysteme) Jede Kategorie ist dabei zukünftig mit einer Zuschuss- und einer Darlehensvariante ausgestattet. Während Zuschüsse einheitlich beim BAFA zu beantragen sind, gibt es günstige Kredite samt Tilgungszuschuss für Sanierungs- und Neubauvorhaben ab 2021 immer bei der KfW. Das Besondere dabei: Mit dem BEG soll ein Antrag reichen, um die angebotenen Fördermittel zu nutzen. Wer künftig seine Fassade dämmen und seine Heizung austauschen lässt, muss sich dann also nicht mehr an KfW und BAFA wenden. Die folgende Grafik stellt den Aufbau der BEG-Förderung im Überblick dar. Quelle: Buderus Gleichbleibende Konditionen und steigende Fördersummen Geht es um die Konditionen, soll sich vorerst wenig ändern. Das heißt: Die aktuellen Förderraten bleiben weitestgehend bestehen. Bei der ganzheitlichen Sanierung fällt jedoch das Effizienzhaus-Niveau 115 weg. Dafür erhalten Hausbesitzer in Zukunft mehr Geld, wenn sie ein bestehendes Gebäude auf Effizienzhaus-40-Niveau bringen. Letzteres war bisher nicht möglich. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die geplante Effizienzhausförderung im Wohn- und Nichtwohnbereich. Denkmal 100 85 70 55 40 40+ Neubau im Wohnbereich — — — 0 % 15 % 20 % 25 % Neubau im Nichtwohnbereich — — — 0 % 15 % 20 % — Sanierung im Wohnbereich 25 % 27,5 % 30 % 35 % 40 % 45 % — Sanierung im Nichtwohnbereich 25 % 27,5 % — 35 % 40 % 45 % — Quelle: Ökozentrum NRW unter Berufung auf Entwürfen der BEG-Förderrichtlinien vom 24.11.2020 Ab dem 1. Juli profitieren von besseren Konditionen auch Bauherren und Hausbesitzer, die besonders nachhaltig planen oder stärker als gefordert auf erneuerbare Energien setzen. Denn in diesem Fall ist mit dem „Effizienzhaus EE-Paket“ und dem „Effizienzhaus NH-Paket“ im Neubau eine um 2,5 Prozent höhere Förderung möglich (Ausgenommen Effizienzhaus 40+). Sanierer bekommen sogar bis zu 5 Prozent mehr vom Staat. Hier informieren Wichtiger Hinweis: Mit dem Wegfall der BAFA-Förderung zum „Heizen mit erneuerbaren Energien“ läuft die Förderung von Solaranlagen, Wärmepumpen und Biomasseheizkesseln im Neubau zum Jahresende aus. Denn im Förderprogramm BEG EM gibt es keine Mittel für Maßnahmen im Neubau. Diese sind nur in den Programmen BEG WG und NWG für Neubauten mit Effizienzhaus-Niveau vorgesehen. Die BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen orientiert sich ebenfalls an den aktuellen Konditionen. Wer eine Heizung austauschen lässt, kann damit auch in Zukunft mit Zuschüssen von bis zu 45 Prozent rechnen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick: Maßnahme Förderung für Sanierungs-Maßnahmen in Wohn- und Nichtwohngebäuden Sanierung der Gebäudehülle (Fenster, Türen, Dächer, Fassaden etc.) 20 % Sanierung der Anlagentechnik (Heizungsoptimierung ohne Heizungstausch) 20 % Umweltheizung und Heizungstausch 20 bis 45 % Während sich die Fördersätze voraussichtlich nicht weiter ändern, könnten die Fördersummen an sich steigen. Statt 50.000 Euro pro Wohneinheit sollen Sanierer und Bauherren dann zukünftig Kosten von 60.000 Euro pro Wohneinheit anrechnen können. Und nicht nur das: Wer sich vor der Sanierung für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) entscheidet, soll ebenfalls von einer um 5 Prozent höheren Förderung profitieren. Erhöht wird darüber hinaus auch die Förderung für die Baubegleitung im Wohnbereich. BEG: Änderungen der neuen Förderung im Überblick Inhaltlich ändert sich mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude nicht viel. Die Einhaltung der Anforderungen ist ab 2021 jedoch über das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) nachzuweisen. Darüber hinaus sollen im Denkmal die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz entfallen. Wer Fördermittel für ein Effizienzhaus Denkmal beantragen möchte, hat es damit bald deutlich einfacher. Mit dem Ziel, den deutschen CO2-Fußabdruck zu verkleinern, plant die Regierung auch verpflichtende Angaben zur CO2-Einsparung. Diese sind bei jedem Fördervorhaben anzugeben, um die Programme selbst zu evaluieren. Zeitplan für die schrittweise Umstellung der Förderung Die Umsetzung der BEG-Förderung erfolgt in zwei Schritten. So soll ab 01. Januar 2021 der Förderbestandteil „BEG EM“ mit Zuschüssen für Einzelmaßnahmen verfügbar sein. Wer dann seine Heizung modernisieren, austauschen oder eine andere Einzelmaßnahme an seinem Gebäude durchführen lässt, wendet sich für Zuschüsse immer an das BAFA. Kredite für die genannten Maßnahmen gibt es hingegen über die KfW. Diese sind nach wie vor bei der Hausbank oder einem anderen Finanzierungspartner zu beantragen. Das heißt aber auch, dass die folgenden Programme zum 01. Januar 2021 nicht mehr verfügbar sein werden: BAFA-Programm zum „Heizen mit erneuerbaren Energien“ BAFA-Programm zur „Heizungsoptimierung“ KfW-Programm 430 „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Investitionszuschuss“ Die komplette Umsetzung der Bundesförderung für effiziente Gebäude soll zum 01.07.2021 erfolgen. Ab dann sind aktuellen Informationen zur Folge alle Fördermittel bei BAFA und KfW beheimatet und zu beantragen. Bis dahin ist es voraussichtlich möglich, die gewohnten Förderinstrumente weiterhin zu nutzen. Das betrifft die KfW-Programme 151, 152, 153, 217, 218, 219, 220, 276, 277, 278, 430 und 431. Spätestens zum 01. Januar 2023 gelten dann nur noch die neuen Förderbedingungen. Foto: grafikplusfoto – Fotolia.com